Typ | 963 mit Motor 471.9 |
mit Code M5R (Motorausführung, EEV) | |
Typ | 963 mit Motor 471.9 |
mit Code M5Y (Motorausführung Euro V) | |
Typ | 963, 964 mit Motor 471.9 |
mit Code M5L (Motorausführung Euro VI, Version 2) | |
außer Code M5B (2. Generation Motor OM471) | |
Typ | 963, 964 mit Motor 471.9 |
mit Code M5Z (Motorausführung Euro VI) |
Einführung
Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge mit Euro-5-Norm oder Euro-6-Norm auf Euro-3-Norm umzurüsten. Der Umbau stellt eine Option für Fahrzeuge dar, die für den Export in Länder bestimmt sind, in denen die gesetzlichen Anforderungen der Euro-3-Norm entsprechen. Für Märkte ohne verbindliche Abgasgesetzgebung ist prinzipiell auch ein Umbau auf keine regulierte Abgasnorm möglich. Der Umbau kann nur in Betrieben durchgeführt werden, die über eine Schreibberechtigung in VeDoc verfügen.
Umrüstbare Fahrzeuge
Die Umrüstung ist nur bei folgenden Fahrzeugbaureihen möglich: Typ 963, 964 mit Motor 471.9.
Die Fahrzeuge müssen sich außerdem außerhalb der Hersteller-Garantiezeit befinden. Das bedeutet:
Bei Typ 963: Fahrzeuge älter als 36 Monate oder mit einer Laufzeit 450.000 km
Bei Typ 964: Fahrzeuge älter als 36 Monate oder mit einer Laufzeit 250.000 km
Fahrzeuge, die innerhalb der Hersteller-Garantiezeit umgerüstet werden, verlieren durch die Umrüstung ihren Garantieanspruch.
Umfang der Umrüstung bei Umrüstung von Euro-5-Norm auf Euro-3-Norm:
Änderung des Softwarestands in diversen Steuergeräten.
Umfang der Umrüstung bei Umrüstung von Euro-5-Norm auf keine regulierte Abgasnorm (Länder ohne Abgas-Gesetzgebung):
Änderung des Softwarestands in diversen Steuergeräten.
Mechanische Stilllegung der Abgasrückführung.
Umfang der Umrüstung bei Umrüstung von Euro-6-Norm auf Euro-3-Norm:
Änderung des Softwarestands in diversen Steuergeräten.
Austausch des Abgaskrümmer-Mittelteils gegen eine geänderte Variante.
Austausch der Dieselpartikelfilter gegen Leerhülsen bzw. Umrüstung der Dieselpartikelfilter.
Umfang der Umrüstung bei Umrüstung von Euro-6-Norm auf keine regulierte Abgasnorm (Länder ohne Abgas-Gesetzgebung):
Änderung des Softwarestands in diversen Steuergeräten.
Austausch des Abgaskrümmer-Mittelteils gegen eine geänderte Variante.
Austausch der Dieselpartikelfilter gegen Leerhülsen bzw. Umrüstung der Dieselpartikelfilter.
Mechanische Stilllegung der Abgasrückführung.
Umrüstpakete
Das fahrzeugspezifische Umrüstpaket kann über XENTRY Teileinformation ermittelt werden. Zu finden sind diese unter dem Reiter "Motor" in der Konstruktionsgruppe "99 Nachträglicher Einbau".
Reduzierung der Leistung
Die Änderung der Softwarestände in diversen Steuergeräten und die teilweise vorgenommenen mechanischen Änderungen haben bei einigen Fahrzeugen eine Reduzierung der Leistung zur Folge. Das heißt, dass bei Fahrzeugen, die auf Euro-3-Norm umgerüstet werden, die Leistung unverändert bleibt. Bei Fahrzeugen, die auf keine geregelte Abgasnorm umgerüstet werden, die Leistung um 20 kW reduziert wird.
Ausnahme sind Fahrzeuge mit 375 kW-Motor - bei Umrüstung auf Euro-3-Norm wird deren Leistung auf 350 kW, bei Umrüstung auf keine geregelte Abgasnorm auf 330 kW reduziert.
Deaktivierung von Fahrfunktionen
Bei der Umrüstung von Euro-6-Fahrzeugen wird standardmäßig das Fahrprogramm „POWER“ eingestellt. Bei Fahrzeugen, die vor der Umrüstung die Euro-5-Norm oder die EEV-Norm erfüllten, bleibt das vorherige Fahrprogramm unverändert.
Bei sämtlichen Fahrzeugen wird, falls vorhanden, der SA-Code "Top Torque" entfernt.
Umrüst-Teilesätze
Der jeweilige Umrüst-Teilesatz wird in der jeweiligen Arbeitsanleitung zur Umrüstung genannt.
Ersatzteile für umgerüstete Fahrzeuge
Müssen an umgerüsteten Fahrzeugen Teile erneuert werden, die von der Umrüstung betroffen waren, z. B. wenn die Abgasnachbehandlungseinheit oder der Motor erneuert werden muss, müssen die benötigten Teile bzw. Aggregate zunächst auf herkömmlichem Weg bestellt werden. Danach obliegt es der Werkstatt, ob entweder die entsprechenden Umrüst-Teile, wie z. B. die Verschlussdeckel für die Abgasrückführung, des ausgebauten Aggregats weiter verwendet werden können, oder ob im Zweifelsfall noch einmal ein Umrüst-Teilesatz gemäß der entsprechenden Arbeitsanleitung bestellt und verbaut wird.
Bescheinigung und Kennzeichnung
Am Motor wird je nach Art der Umrüstung entweder das bisherige Motortypschild überklebt oder einzelne Angaben auf dem bestehenden Typschild unkenntlich gemacht. Im Bereich der Fahrertür wird entweder ein zusätzliches Fahrzeugtypschild angebracht oder das vorhandene geändert. Das Motorbaumuster bzw. die Motornummer werden nicht geändert.
Bei Umrüstung auf Euro-3-Norm ist eine Herstellerbescheinigung erforderlich. Diese kann über die nachfolgend genannte Adresse beantragt werden:
Bescheinigungswesen TP/EVH
Telefon: +49 (0)711 17 52093
E-Mail: [email protected]
Arbeitsanleitung
Der Umbau ist für die jeweilige Variante in den unten angegebenen Arbeitsanleitungen beschrieben.
Transport des Fahrzeugs nach der Umrüstung
Für den Transport des Fahrzeugs zum und vom Standort der ausführenden Service-Werkstatt ist der Auftraggeber verantwortlich. Da das Fahrzeug nach der Umrüstung nur noch die Euro-3-Norm bzw. keine geregelte Abgasnorm mehr erfüllt, sind beim anschließenden Transport die nationalen Regelungen zu beachten. Für den Transport auf "eigener Achse" sind evtl. Sondergenehmigungen der nationalen Behörden bzw. Überführungs-, Exportkennzeichen etc. notwendig.
Änderungen in der Wartung
Durch den Umbau ergeben sich Änderungen bei der Wartung, z. B. durch den Entfall der Dieselpartikelfilter. Im Bordcomputer müssen unter Betriebsstoffe die folgenden Daten dahingehend geändert werden, dass diese den eingefüllten bzw. überwiegend getankten entsprechen:
- Motorölqualität
- Kraftstoffqualität
Das Wartungssystem passt dann automatisch die Wartungstermine an.
Einschränkungen bei der Diagnosefähigkeit
Durch den Umbau und die damit einhergehenden Änderungen des Softwarestands verschiedener Steuergeräte ist die spätere Diagnosefähigkeit über XENTRY nicht mehr vollumfänglich gegeben.
Die Einschränkungen beziehen sich hauptsächlich auf die Diagnose von Fehlern, die zwischen Steuergerät Motormanagement (MCM) und Steuergerät Abgasnachbehandlung (ACM) korrelieren.
Vorgehensweise bei der Umrüstung
1 Ermittlung des jeweiligen Umrüst-Teilesatzes über XENTRY Teileinformation.
2 Bestellung und Lieferung.
3 E-Mail-Versand des Sicherheitscodes aus dem Beilagenblatt des Umrüst-Teilesatzes an die MBox.
Dem jeweiligen Umrüst-Teilesatz liegt immer ein Beilagenblatt mit einem Sicherheitscode bei. Dieser muss vor der Umrüstung zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an folgende MBox-Adresse versendet werden:
Dies ist Voraussetzung dafür, dass durch einen VeDoc-Superuser der Code M5J (ET-Umrüstungsvariante auf Euro III) auf der Fahrzeugdatenkarte nachgetragen werden kann.
Erst dadurch wird das notwendige Software-Update mit XENTRY möglich. Der Code-Nachtrag erfolgt werktags innerhalb von maximal 24 Stunden.
Sie erhalten eine E-Mail-Information, wenn der Code-Nachtrag erfolgt ist.
4 Einbau des Umrüst-Teilesatzes.
5 Änderung des Softwarestands in diversen Steuergeräten.
6 Beantragung der Herstellerbescheinigung und Änderung der Zulassung (nur bei Umrüstung auf Euro-3-Norm).
7 Inbetriebnahme des Fahrzeugs.
Arbeitspositionen in ASRA
Für den jeweiligen Umbau sind in ASRA die nachfolgenden Arbeitspositionen hinterlegt.
G 14 8170 Fahrzeuge mit Euro-5-Norm auf Euro-3-Norm umrüsten
G 14 8171 Fahrzeuge mit Euro-6-Norm auf Euro-3-Norm umrüsten
G 14 8172 Fahrzeuge mit Euro-5-Norm auf keine regulierte Abgasnorm umrüsten
G 14 8173 Fahrzeuge mit Euro-6-Norm auf keine regulierte Abgasnorm umrüsten
V 07 5554 Kraftstoff-Vorfilter nachträglich einbauen (bei Umrüstung auf Euro-3-Norm oder keine regulierte Abgasnorm)
V 01 9759 Ölabscheider mit offener Kurbelgehäuseentlüftung nachträglich einbauen (bei Umrüstung auf Euro-3-Norm oder keine regulierte Abgasnorm)
Fahrzeuge mit Euro-5-Norm auf Euro-3-Norm umrüsten | Motor 471.9 mit Code M5R (Motorausführung, EEV), Motor 471.9 mit Code M5Y (Motorausführung Euro V) | ||
Fahrzeuge mit Euro-6-Norm auf Euro-3-Norm umrüsten | Motor 471.9 mit Code M5L (Motorausführung Euro VI, Version 2) außer Code M5B (2. Generation Motor OM471), Motor 471.9 mit Code M5Z (Motorausführung Euro VI) | ||
Fahrzeuge mit Euro-5-Norm auf keine regulierte Abgasnorm (Länder ohne Abgas-Gesetzgebung) umrüsten | Motor 471.9 mit Code M5R (Motorausführung, EEV), Motor 471.9 mit Code M5Y (Motorausführung Euro V) | ||
Fahrzeuge mit Euro-6-Norm auf keine regulierte Abgasnorm (Länder ohne Abgas-Gesetzgebung) umrüsten | Motor 471.9 mit Code M5L (Motorausführung Euro VI, Version 2) außer Code M5B (2. Generation Motor OM471), Motor 471.9 mit Code M5Z (Motorausführung Euro VI) |
Referenzierte Dokumente
- sm0010w0028a Fahrzeuge mit Euro-5-Norm auf Euro-3-Norm umrüsten
- sm0010w0029a Fahrzeuge mit Euro-6-Norm auf Euro-3-Norm umrüsten
- sm0010w0030a Fahrzeuge mit Euro-5-Norm auf keine regulierte Abgasnorm (Länder ohne Abgas-Gesetzgebung) umrüsten
- sm0010w0031a Fahrzeuge mit Euro-6-Norm auf keine regulierte Abgasnorm (Länder ohne Abgas-Gesetzgebung) umrüsten