Brandschäden an Mercedes-Benz Nutzfahrzeugen sind grundsätzlich vom Kunden seiner zuständigen Versicherung zu melden. Bei einem Brand des Fahrzeugs in Obhut der Werkstatt ist darüber hinaus die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt zu informieren. Die Werkstatt ist angewiesen, einen Tips-Fall inklusive Bilder des Brandschadens zu erstellen und bis auf weitere Anweisung des Kundendiensts Lkw keine Arbeiten am Fahrzeug vorzunehmen.
Im Rahmen der TIPS-Fall-Erstellung sollten bereits durch die Werkstatt folgende Informationen an den Kundendienst Lkw übermittelt werden:
Handelt es sich um einen potenziellen Produkthaftungsschaden (wurden Personen verletzt und/oder wurden außer dem Fahrzeug weitere Dinge beschädigt)?
Schadenstag und Schadensort - Beschreibung des Brandhergangs
War es ein Brand mit offener Flamme und / oder wurde gelöscht? Wenn ja, wie und von wem wurde gelöscht (Feuerwehr, Fahrer, Dritte)?
Welche nachträglichen An- bzw. Umbauten wurden an dem Fahrzeug durchgeführt?
Sind Betriebsstoffe oder Fremdmaterialien im Brandbereich erkennbar?
Weder ein Schadenshöhengutachter der Versicherung noch die Werkstatt dürfen Fahrzeugteile mitnehmen / ausbauen / erneuern sofern absehbar ist, dass im weiteren Verlauf eine Regressforderung an die Daimler AG als Hersteller oder an Dritte (z. B. bei Nachrüstungen oder Zubehörartikeln als mögliche Brandursache) erfolgen wird. Sofern dennoch Teile ausgebaut/erneuert wurden, ist die Werkstatt angewiesen Schadteile nicht zu entsorgen, sondern bis auf anders lautende Anweisung für eine mögliche Befundung geeignet zu lagern. Kommt der beauftragte Schadenshöhengutachter zu der Vermutung / Erkenntnis, dass eine Mitverantwortung des Herstellers vorliegt, ist ein Brandursachengutachter durch die Versicherung zu beauftragen.
Ohne die Beauftragung eines Brandursachengutachters sind spätere Regressforderungen gegen die Daimler AG ausgeschlossen.
Die Werkstatt ist angewiesen, im Rahmen des TIPS-Falls über die Tatsache und den Termin einer Brandursachenbegutachtung zu informieren, sodass ein Vertreter der Daimler AG an der Befundung teilnehmen und diese technisch unterstützen kann. Abhängig vom Ausgang der Befundung und Klärung der Brandursache ist der weitere Prozessverlauf individuell. Das weitere Vorgehen der Werkstatt ist prinzipiell mit dem Kundendienst Lkw abzustimmen.
Handelt es sich beim betroffenen Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug, ist die MB Leasing GmbH ebenfalls zu informieren.