si0010w0036a

Service-Information: Vorgehensweise bei Brandschäden

Typ si · Thema 00.10 · Version 0100 · 2019-04-01

Gültig für: Typ alle (LKW)

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.10 Fahrzeug vollständig, Technische Daten, Gesetzliche Prüfungen — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.10 Gesamtfahrzeug › 45.10.1 Grundinformation — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 139 ***, 254 ***, 256 ***, 272 ***, 276 ***, 282 ***, 457 9**, 541 9**, 542 9**, 608 ***, 700 4**, 700 420, 700 421, 700 422, 700 423, 715 3**, 715 5**, 722 6**, 722 9**, 724 ***, 724 0**, 724 033, 724 044, 724 045, 724 1**, 724 103, 724 114, 724 115, 724 120, 725 ***, 725 0**, 725 035, 725 037, 725 038, 725 085, 725 1**, 739 390, 739 391, 739 395, 739 396, 739 397, 739 398, 739 399, 740 698, 743 3**, 743 4**, 743 498, 746 971, 924 9**, 924 910, 925 9**, 926 9**

SI00.10-W-0036A

Service-Information: Vorgehensweise bei Brandschäden

01.04.2019

Typ

alle (LKW)

Brandschäden an Mercedes-Benz Nutzfahrzeugen sind grundsätzlich vom Kunden seiner zuständigen Versicherung zu melden. Bei einem Brand des Fahrzeugs in Obhut der Werkstatt ist darüber hinaus die Betriebshaftpflichtversicherung der Werkstatt zu informieren. Die Werkstatt ist angewiesen, einen Tips-Fall inklusive Bilder des Brandschadens zu erstellen und bis auf weitere Anweisung des Kundendiensts Lkw keine Arbeiten am Fahrzeug vorzunehmen.

Im Rahmen der TIPS-Fall-Erstellung sollten bereits durch die Werkstatt folgende Informationen an den Kundendienst Lkw übermittelt werden:

Handelt es sich um einen potenziellen Produkthaftungsschaden (wurden Personen verletzt und/oder wurden außer dem Fahrzeug weitere Dinge beschädigt)?

Schadenstag und Schadensort - Beschreibung des Brandhergangs

War es ein Brand mit offener Flamme und / oder wurde gelöscht? Wenn ja, wie und von wem wurde gelöscht (Feuerwehr, Fahrer, Dritte)?

Welche nachträglichen An- bzw. Umbauten wurden an dem Fahrzeug durchgeführt?

Sind Betriebsstoffe oder Fremdmaterialien im Brandbereich erkennbar?

Weder ein Schadenshöhengutachter der Versicherung noch die Werkstatt dürfen Fahrzeugteile mitnehmen / ausbauen / erneuern sofern absehbar ist, dass im weiteren Verlauf eine Regressforderung an die Daimler AG als Hersteller oder an Dritte (z. B. bei Nachrüstungen oder Zubehörartikeln als mögliche Brandursache) erfolgen wird. Sofern dennoch Teile ausgebaut/erneuert wurden, ist die Werkstatt angewiesen Schadteile nicht zu entsorgen, sondern bis auf anders lautende Anweisung für eine mögliche Befundung geeignet zu lagern. Kommt der beauftragte Schadenshöhengutachter zu der Vermutung / Erkenntnis, dass eine Mitverantwortung des Herstellers vorliegt, ist ein Brandursachengutachter durch die Versicherung zu beauftragen.

Ohne die Beauftragung eines Brandursachengutachters sind spätere Regressforderungen gegen die Daimler AG ausgeschlossen.

Die Werkstatt ist angewiesen, im Rahmen des TIPS-Falls über die Tatsache und den Termin einer Brandursachenbegutachtung zu informieren, sodass ein Vertreter der Daimler AG an der Befundung teilnehmen und diese technisch unterstützen kann. Abhängig vom Ausgang der Befundung und Klärung der Brandursache ist der weitere Prozessverlauf individuell. Das weitere Vorgehen der Werkstatt ist prinzipiell mit dem Kundendienst Lkw abzustimmen.

Handelt es sich beim betroffenen Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug, ist die MB Leasing GmbH ebenfalls zu informieren.