SI82.30-P-0010A | Service-Information: Garantie- und Kulanzregelung bei Wischerblättern | 15.1.08 |
TYP alle
Im Rahmen der Schadteilanalyse wurde festgestellt, dass häufig verschlissene Wischerblätter eingehen, die auf Garantie abgerechnet werden. Da es sich bei diesen Bauteilen jedoch um Verschleißteile handelt (siehe Handbuch der Garantieabwicklung 1100-89A: Mercedes-Benz Neufahrzeuggarantie-Erläuterung, 12071-17A), wird keine Garantie für Wischerblätter übernommen.
Ein Wettbewerbsvergleich hat ergeben, dass die derzeitige Regelung für Mercedes-Benz teilweise deutlich über die der Mitbewerber hinausgeht.
Die Mercedes-Benz Wischersysteme haben ein hohes Qualitätsniveau. Deshalb wird die Garantie- und Kulanzregelung an die des Wettbewerbs angepasst.
Sollten dennoch im Einzelfall berechtigte, herstellungsbedingte Beanstandungen an Wischerblättern auftreten, werden diese sehr früh vom Kunden erkannt und beanstandet.
Die Garantie- und Kulanzregelung wurde bei folgenden Schadensschlüsseln angepasst:
82023 Aerowischblatt vorn (alt)
82A23 Aerowischblatt links (neu)
82N23 Aerowischblatt rechts (neu)
82024 Profilgummi Scheibenwischer
82063 Wischerblatt hinten
Die neue Regelung lautet: 3 Monate oder 8.000 km
Treten nach dieser Nutzungsdauer Beanstandungen auf, sind diese verschleißbedingt und dürfen nicht über Garantie- und Kulanz abgerechnet werden.