Allgemeine Hinweise:
Um verschiedene Fahrzeuge bezüglich Verbrauch und Emissionen objektiv und reproduzierbar miteinander vergleichen zu können, sind von den zuständigen gesetzgebenden Behörden normierte Fahrzyklen definiert worden. Aktuell sind besonders zwei Verfahren im Einsatz:
FTP-75 (Federal Test Procedure)
US-amerikanischer Zyklus, der früher auch in der Schweiz verwendet wurde.
Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ)
EU-Zyklus, der – da die Schweiz für Fahrzeuge die EU-Normen übernommen hat – auch in der Schweiz gültig ist.
Mit der verbindlichen Einführung des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) nach den europäischen Richtlinien 70/220/EWG, 80/1268/EWG und 93/116/EWG am 1. Januar 1996 wurde eine technische Möglichkeit geschaffen, Fahrzeuge eines Herstellers untereinander sowie mit den Fahrzeugen des Wettbewerbs direkt zu vergleichen.
Die Verbrauchs- und Emissionsmessungen zu Zertifizierungszwecken werden hierbei auf einem Rollenprüfstand mit einem streng gesetzlich reglementierten Ablauf durchgeführt.
Der genaue Fahrzyklus (NEFZ) und die Prüfbedingungen werden in der Richtlinie 70/220/EWG vorgeschrieben. Hier nur die wichtigsten Kriterien im Überblick:
Das Fahrzeug muss dem Serienzustand entsprechen, es dürfen keine Abweichungen bestehen (nachträglicher Anbau von Zubehör, Sonderräder, Dachaufbauten usw.). Auch werkseitig angebotene Sonderausstattungen sind nicht zu berücksichtigen.
Der Prüfkraftstoff muss den Merkmalen der CEC-Bezugskraftstoffe entsprechen (Markenkraftstoff verwenden).
Umgebungstemperatur zwischen 20 °C und 30 °C und Luftdruck 100 kPa (auf den Normdruck 100 kPa werden alle Emissionskomponente normiert).
Fahrzeugtemperatur (Motoröl- und Kühlmittelflüssigkeit) muss zu Beginn der Messung der Umgebungstemperatur entsprechen (2 °C).
Licht, Klimaanlage und sonstige elektrische Verbraucher sind deaktiviert.
Bei Schaltgetrieben sind die Schaltpunkte (unabhängig von Leistung, Drehmoment und Übersetzungen) strikt vorgegeben.
Der NEFZ besteht aus einem innerstädtischen (ca. 4 km) und einem außerstädtischen Bereich (ca. 7 km).
Der städtische Teil des Fahrzyklus besteht aus definierten Leerlauf-, Beschleunigungs-, Konstantfahrt- und Verzögerungsphasen. Er erstreckt sich über 780 s (13 min) und es wird eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 19 km/h erreicht. Die maximale Geschwindigkeit im Stadtfahrzyklus beträgt 50 km/h.
Der außerstädtische Fahrzyklus erstreckt sich über 400 s (6:40 min), bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 62,6 km/h und einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Er besteht zum größten Teil aus Konstantfahrtphasen mit 50, 70, 100 und 120 km/h.
Im NEFZ wird die Fahrt in einem ebenen Gelände simuliert. Es werden somit keine Steigungsanteile im Fahrprofil berücksichtigt.
Ursprünglich wurde der NEFZ als reiner Emissionstest (für EURO 0 bis 6) eingeführt. Er hatte nie den Anspruch den "real-life" Verbrauch abzubilden, sondern sollte reproduzierbare und vergleichbare Emissionswerte erbringen.
Vorgehensweise in der Werkstatt:
Die Voraussetzungen am Fahrzeug sowie die Prüfvorgaben für die Zertifizierung des Kraftstoffverbrauchs sind umfangreich. In der Praxis können die beim Kunden bestehenden, tatsächlichen Einsatzbedingungen abweichen oder sich nur annähernd an den oben benannten, gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien orientieren (Verkehrsbedingungen, Steigungsanteile im Streckenprofil). Damit sind Abweichungen bei den Kraftstoff-Verbrauchswerten denkbar, aber letztendlich erklärbar. Im direkten Gespräch mit dem Kunden sollte auf die Prüfvoraussetzungen eingegangen und herausgestellt werden, dass es sich hier um eine gesetzlich genau definierte Vergleichsgrundlage handelt, die Produkte der Hersteller untereinander vergleichbar macht. Der zertifizierte Kraftstoffverbrauch ist daher nur bedingt dazu geeignet, die vom Kunden in seinem Fahrprofil und unter seinen Gegebenheiten erzielten Verbrauchswerte zu bestätigen. Sollte ein Kunde deutliche Verbrauchsunterschiede beanstanden, ist es sehr wichtig, die kundenseitig angeführten Verbrauchswerte einer kritischen Analyse zu unterziehen und unter Berücksichtigung der technischen Fakten zu argumentieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug eingefahren ist und mindestens eine Strecke von 3000 km (besser 10000 km, da bis zu dieser Laufleistungen deutliche Verbrauchsreduktionen feststellbar sind) zurückgelegt hat. Wenn sich der Kunde nicht durch vorstehende Erläuterungen überzeugen lässt, kann es in Ausnahmefall hilfreich sein, mit dem Kunden eine entsprechende Verbrauchsmessfahrt durchzuführen, die sich annähernd an dem oben Beschriebenen orientieren sollte. Der Kunde ist aber vor Durchführung einer Verbrauchsmessfahrt ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die sich hierbei ergebenden Verbrauchswerte dennoch von den angegebenen Verbrauchswerten abweichen können, da die Verbrauchsermittlung nach NEFZ anhand konkreter gesetzlicher Vorgaben auf einem Rollenprüfstand mit einem exakt definierten Fahrzeug, etc. durchgeführt wird und all diese Umstände Einfluss auf den Verbrauch haben können.
Vorbereitungen der Messfahrt in der Werkstatt:
1 Fahrzeug auf serienmäßigen Zustand (Chiptuning, Sonderräder, Anbauten, auch werkseitige Sonderausstattung) überprüfen. Falls Abweichungen vorhanden sind, sind diese zu dokumentieren. Zusätzliche Beladung, z. B. im Kofferraum, entfernen.
2 Motor und Kraftstoffanlage auf äußere Dichtheit überprüfen.
3 Fehlerspeicher im Motor- und Getriebesteuergerät auslesen, um auszuschließen, dass Fehler vorliegen.
4 Bei Dieselmotoren mit Dieselpartikelfilter (DPF) vor der Messfahrt die manuelle Regeneration des DPF über XENTRY Diagnostics durchführen. (Bitte sicherstellen, dass die Regeneration vor Fahrtantritt auf alle Fälle vollständig abgeschlossen ist.)
5 Den Reifendruck auf die vorgegebenen Werte einstellen.
6 Das Fahrzeug vorkonditionieren (warm fahren) über eine Fahrstrecke von ca. 5 km.
7 Zu Antritt der Messfahrt den Reiserechner auslesen und die Durchschnittsgeschwindigkeit sowie Verbrauchswerte ab Reset und Start abfragen, bewerten und dokumentieren. Den Reiserechner "ab Start" zurücksetzen.
8 Das Fahrzeug mit Markenkraftstoff bis zum ersten Abschalten der Zapfpistole betanken und Nebenverbraucher, sofern nicht dringend erforderlich, abschalten.
9 Fahrprogramm auf "C-Modus" einstellen (kein "M-" oder "S-Modus"), wenn vorhanden: SPORT-Schalter deaktivieren, ECO-Schalter aktivieren.
Durchführung der Messfahrt:
Die Messfahrt unter Berücksichtigung der Zyklen Stadtfahrt (1/3) und Konstantfahrt 90/120 km/h (2/3) starten. Bei der Messfahrt ist ein Schnitt von 60 km/h anzustreben. Dabei auf eine vorausschauende und zurückhaltende Fahrweise achten. Im Allgemeinen ist es ausreichend, eine Fahrstrecke von 100 km zurückzulegen. Bei der Auswahl der Strecke sollte auf eine ebene Streckenführung möglichst ohne Steigungsanteil geachtet werden.
Das Fahrzeug ist nach dieser Messfahrt unter den gleichen Bedingungen wie vor der Fahrt an der zuvor gewählten Zapfsäule bis zum ersten Abschalten der Pistole zu betanken.
Die nachgetankte Kraftstoffmenge sowie alle ermittelten Daten aus dem Reiserechner sind im anhängenden Prüfblatt zu dokumentieren und dienen als Grundlage im Gespräch mit dem Kunden.
Referenzierte Dokumente
- of0700p300001a Prüfblatt zur Messfahrt Kraftstoffverbrauch, Formular