Mit Einführung der oben genannten Baureihen wurden die Ölwechselintervalle der Motoren auf 40.000 km erhöht. Der Wartungsrechner berücksichtigt dabei auch die Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, sodass Ölwechselintervalle bis zu 50.000 km erreicht werden können.
Bei erschwerten Einsatzbedingungen wie z. B. extremer Kurzstreckenbetrieb mit häufigen Motorstopps können sich aber auch die Ölwechselintervalle zum Teil erheblich, je nach Motorölqualität bis auf 5.000 km, reduzieren.
Eine Verkürzung der Ölwechselintervalle kann prinzipiell bei allen Fahrzeugen, unabhängig von Fahrzeugen mit dem Wartungsrechner (ASSYST) z. B. beim Typ 906 mit Code JW6 (Serviceintervallanzeige ASSYST), auftreten. Die übrigen Wartungsarbeiten können in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden. In diesen Fällen ist eine Fehlfunktion des Kombiinstruments nicht gegeben. Dieses muss deshalb auch nicht erneuert werden.
Infolge von überwiegendem Kurzstreckeneinsatz bzw. hohen Leerlaufphasen ist auch eine Verkürzung der Ölwechselintervalle durch Kraftstoffeintrag ins Motoröl möglich. Dies kann über die Ölstandsanzeige (HI = Der Motorölstand ist zu hoch) im Multifunktionsdisplay des Kombiinstruments angezeigt werden.
Wenn daraus resultierende und erforderliche verkürzte Ölwechselintervalle nicht durchgeführt werden, kann dies zu Motorschäden führen.
Um Kraftstoffeinlagerungen im Motoröl entgegenzuwirken, empfehlen wir, alle 500 km eine Lastfahrt (Autobahn- oder Überlandfahrt) von mindestens 20 min.
Die Ursache für Kraftstoffeinlagerungen im Motoröl hängt mit einer eingeschränkten Regenerationsphase des Dieselpartikelfilters zusammen.
Funktionsweise der Regeneration des Dieselpartikelfilters:
Überschreitet der Beladungszustand des Dieselpartikelfilters einen entsprechenden Wert, wird vom System eine Regeneration des Dieselpartikelfilters eingeleitet. Um die hierfür notwendige Abgastemperatur zum Abbrand der Rußpartikel im Dieselpartikelfilter zu erreichen, wird zusätzlicher Kraftstoff eingespritzt. Entsprechend der Regenerationsdauer können hierbei Anteile von unverbrannten Kohlenwasserstoffen in den Brennraum und über die Zylinderwand ins Kurbelgehäuse gelangen.
Durch die Einsatzbedingungen des Fahrzeugs (z. B. häufiger Kurzstreckenverkehr oder hoher Leerlaufanteil), kann es zu einer Motorölverdünnung durch Dieselkraftstoffeintrag kommen.
Dies ist bedingt durch abgebrochene Regenerationen des Dieselpartikelfilters:
Der Motor wird vom Fahrer ausgestellt.
Die Regeneration wird vom System wegen nicht Einhaltens der notwendigen Abbrenntemperatur des Dieselpartikelfilters abgebrochen.
In der Folge sind gegebenenfalls weitere Vorheizphasen notwendig, die zusätzlich Kraftstoff benötigen.
Reparaturarbeiten, die aufgrund der zuvor beschriebenen Symptome durchgeführt werden (ohne, dass ein technischer Defekt am Motor vorliegt bzw. ohne, dass relevante Einträge im Steuergerät Motor abgelegt sind), sind nicht zielführend und können nicht auf dem Garantie- oder Kulanzweg mit dem Hersteller abgerechnet werden.
Ein Ölfilter- und Motorölwechsel und eine daran anschließende manuelle Regeneration des Dieselpartikelfilters können nicht über die Fahrzeuggarantie abgewickelt werden.
Der Kunde ist über diesen technischen Sachverhalt entsprechend zu informieren.