Beim Erneuern von Bauteilen der Klimaanlage und anschließender Teilerücklieferung zur Garantiebefundung muss dem Bauteil ab sofort ein Steuergeräteprotokoll und ein Ausdruck/Protokoll der abgesaugten und eingefüllten Kältemittelmenge vom Klimaservicegerät beigelegt werden. Um das Ausdrucken zu erleichtern, gibt es den Menüpunkt "Steuergeräteprotokoll" im Diagnosegerät. In diesem Menüpunkt werden folgende Daten automatisch zusammengefasst und können anschließend ausgedruckt werden:
Steuergeräte
Fahrzeugdaten
Kundenbeanstandung (vom Werkstattpersonal auszufüllen)
Fehlerspeicher
Umgebungsdaten
Kurztest
Bei Undichtheiten bzw. beim Erneuern von Kältemittel führenden Bauteilen der Klimaanlage ist bei der Teilerücklieferung zur Garantiebefundung zusätzlich Folgendes zu beachten:
Um eine einfache und sachgerechte Befundung durchführen zu können, sind Bauteile der Klimaanlage, die aufgrund von Undichtheiten erneuert wurden, an den undichten Stellen eindeutig und wischfest zu markieren. Es ist unbedingt die abgesaugte Menge des Kältemittels durch einen aktuellen Ausdruck/Protokoll vom Klimaservicegerät zu dokumentieren. Im Monteurbefund ist stichwortartig zu erwähnen, wie die undichte Stelle lokalisiert wurde (Angabe von Hilfsmitteln: z. B. Kontrastmittel, R134aSchnüffler, Lecksuchspray, Formiergas, Stickstoff). Siehe Garantiehandbuch Kapitel WR 0405060 Monteurbefund.
Eine Dichtheitsprüfung muss immer anhand der vorhandenen WISDokumentation durchgeführt werden.
Der Einsatz von Kontrastmittel ist in den meisten Fällen nicht mehr zulässig (z. B. Europa siehe Richtlinie 2006/40/EG "Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen").
Bei Fahrzeugen mit CO2Klimaanlage (Kältemittel R744) darf kein Kontrastmittel verwendet werden.
Alle zur Garantiebefundung einzusendenden Teile aus dem Kältemittelkreislauf (Kältemittelkompressor, Expansionsventil, Leitungen, Kondensator) sind mit den passenden Stopfen zu verschließen.
Um eine korrekte Befundung des Bauteils zu gewährleisten, ist es wichtig, das Feld "Kundenbeanstandung (Bemerkung zum Schadensfall)" auszufüllen.
Es muss ein aussagefähiger Monteurbefund darin enthalten sein und eventuell weitere vorliegende Informationen bzw. Umgebungsdaten.