Wir möchten Sie über die Behandlung und Abwicklung von Teilen unserer neuen Truck Ersatzteillinie „TruckParts“ informieren.
1. Grundsätzliches
Als Alternative zu unserem Mercedes-Benz Original-Teile Sortiment bieten wir in verschiedenen Märkten ausgewählte Teile zusätzlich auch als „TruckParts“ Teile an. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Teile für Fahrzeuge der Baureihe Actros Classic (Typ 930, 932, 933, 934), Axor Classic (Typ 940, 942, 943, 944) und Atego Classic (Typ 970, 972, 974, 975, 976). Sie werden in unseren Teile-Katalogen zu finden sein.
Vorteil ist ein ausgesprochen gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei guter Qualität für die zeitwertgerechte Instandsetzung von älteren Fahrzeugen im customer-pay Fall.
Erkennbar sind diese Teile an einem aufgedruckten, eingestanzten oder aufgeklebten Logo „TruckParts“:
W00.01-1091-77
Der überwiegende Teil der „TruckParts“ Teile wird an der Ersatzteil-Nummer, beginnend mit „A 686 XXX XX XX“ zu erkennen sein.
Diese Teile sind aus Sicht von Mercedes-Benz Fahrzeug-Gewährleistung, Mercedes-Benz Ersatzteilgewährleistung und Mercedes-Benz Servicevertrag NICHT als „Mercedes-Benz Original-Teile“ oder äquivalent zu Mercedes-Benz Original-Teilen zu behandeln.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
2. Abwicklung im Ersatzteilgewährleistungsfall ("TruckParts")
Alle „TruckParts“ Teile haben nach Einbau eine Ersatzteilgewährleistung von 1 Jahr. Davon ausgenommen sind „TruckParts“ Batterien mit einer Ersatzteilgewährleistung von 2 Jahren.
Schäden von eingebauten „TruckParts“ Teilen können analog wie Original-Ersatzteile als Ersatzteilgewährleistung über die üblichen Systeme EVA/VEGA eingereicht werden. Voraussetzung ist natürlich, dass dieses Teil laut unserer ET-Dokumentation für das betroffene Fahrzeug prinzipiell verwendbar ist.
Grundsätzlich darf im Ersatzteilgewährleistungsfall ein „TruckParts“ Teil auch nur gegen ein „TruckParts“ Teil erneuert werden.
Sollte kurzfristig kein „TruckParts“ Teil verfügbar sein, darf für das schadhafte „TruckParts“ Teil ein Mercedes-Benz Original-Teil eingebaut werden, um die Mobilität unserer Kunden sicherzustellen. Dafür ist im Antrag der Nachweis der Nicht-Verfügbarkeit des "TruckParts" Teils beizufügen (Nutzung des Kommentar/Freitext-Feldes und Kopien aus den Ersatzteil-Systemen).
Sollte das „TruckParts“ Teil in einem Markt ausfallen, indem „TruckParts“ Teile grundsätzlich nicht verfügbar sind, darf auch hier für das schadhafte „TruckParts“ Teil ein Mercedes-Benz Original-Teil eingebaut werden.
3. Abwicklung im Schadensfall Fahrzeuggewährleistung und –kulanz
Wir sichern im Schadensfall an einem Fahrzeug innerhalb der Gewährleistung oder auf Kulanz unseren Kunden die Reparatur ausschließlich mit Mercedes-Benz Original-Teilen zu.
Das bedeutet, im Gewährleistungs- und Kulanzfall dürfen KEINE „TruckParts“ Teile verwendet werden. Entsprechende Anträge werden die Systeme ablehnen.
Auch in Fällen, in denen kein Mercedes-Benz Original-Teil verfügbar ist, aber ein „TruckParts“ Teil verfügbar wäre, darf kein „TruckParts“ Teil im Gewährleistungs- und Kulanzfall eingebaut werden. Die Kunden haben im Gewährleistungs- und Kulanzfall immer den Anspruch auf ein Mercedes-Benz Original-Teil.
4. Abwicklung im Schadensfall Servicevertrag
Wir sichern bei der Instandsetzung an einem Fahrzeug bei Abschluss eines Servicevertrags unseren Kunden die Verwendung von Mercedes-Benz Original-Teilen zu.
Das bedeutet im Fall eines Servicevertrags dürfen KEINE „TruckParts“ Teile verwendet werden. Entsprechende Anträge werden die Systeme ablehnen.
Auch in Fällen, in denen kein Mercedes-Benz Original-Teil verfügbar ist, aber ein „TruckParts“ Teil verfügbar wäre, darf kein „TruckParts“ Teil im Schadensfall eingebaut werden. Die Kunden haben im Servicevertrags-Fall immer den Anspruch auf ein Mercedes-Benz Original-Teil.
5. Abwicklung im Schadensfall Ersatzteilgewährleistung ("Mercedes-Benz Original-Teil")
Wird ein Mercedes-Benz Original-Teil im Rahmen der Ersatzteilgewährleistung erneuert, so hat auch hier der Kunde Anspruch auf ein Mercedes-Benz Original-Teil. Es dürfen KEINE „TruckParts“ Teile verwendet werden.
Auch in Fällen, in denen kein Mercedes-Benz Original-Teil verfügbar ist, aber ein „TruckParts“ Teil verfügbar wäre, darf kein „TruckParts“ Teil im Schadensfall eingebaut werden.