Die Daimler AG hat auf Antrag der Firma
– im Folgenden "Firma" genannt –
den Betriebsstoff mit dem Produktnamen:
geprüft.
Sofern die Firma die unten aufgeführten Verpflichtungen übernimmt und Bedingungen erfüllt, ist die Daimler AG bereit, den genannten Betriebsstoff zur Verwendung in Mercedes-Benz-Fahrzeugen und Aggregaten frei zu geben und ihn in die Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften aufzunehmen:
1 Die Firma wird weltweit unter dem oben genannten Produktnamen nur den von der Daimler AG überprüften und frei gegebenen Betriebsstoff vertreiben.
2 Die Firma ist der Daimler AG gegenüber verantwortlich, dass die in dieser Freigabeverpflichtung enthaltenen Bestimmungen weltweit eingehalten werden. Bei exakt gleichem Produktnamen gilt die Freigabe auch in anderen als in den Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften angegebenen Ländern, unabhängig davon, wo der frei gegebene Betriebsstoff hergestellt oder vertrieben wird.
3 Die Firma kann unterschiedliche Formulierungen des Betriebsstoffs unter demselben Produktnamen nur vertreiben, wenn jede einzelne Formulierung von der Daimler AG geprüft und frei gegeben wurde. Alle Formulierungen mit demselben Produktnamen müssen dasselbe Performanceniveau aufweisen.
4 Die Produktnamen von Betriebsstoffen unterschiedlicher Qualitäten, die auf verschiedenen Blättern der Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften frei gegeben werden sollen, dürfen sich nicht nur durch die SAE-Klasse unterscheiden. Die SAE-Klasse darf also nicht zur Qualitätsunterscheidung, sondern nur zur Viskositätsunterscheidung verwendet werden. Im Falle von Ein- und Mehrbereichsölen müssen diese mit klar und eindeutig voneinander unterscheidbaren Produktnamen bezeichnet sein.
5 Die Firma muss jederzeit in der Lage sein, der Daimler AG mitzuteilen, welche Formulierung in einem bestimmten Land, zu einem bestimmten Zeitpunkt vertrieben wird oder wurde.
6 Die Firma kennzeichnet auf allen Gebinden, Preislisten sowie sonstigen Verkaufs- und Werbeunterlagen den frei gegebenen Betriebsstoff mit exakt dem oben genannten Produktnamen in lateinischer Schrift eindeutig, vollständig und deutlich. Marken der Daimler AG (wie zum Beispiel „MB", „Daimler") dürfen im Produktnamen nicht enthalten sein.
7 Die Firma kennzeichnet auf allen Gebinden, Preislisten sowie sonstigen Verkaufs- und Werbeunterlagen den frei gegebenen Betriebsstoff mit exakt dem Wortlaut:
„MB-Freigabe XXX.XX" bzw. „MB-Approval XXX.XX".
Ein anderer oder abweichender Wortlaut darf zu Werbezwecken nicht verwendet werden.
8 Die Firma verpflichtet sich bei Verkaufsstart, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt des MB-Freigabebriefes, jeweils ein Etikett der Vorder- und Rückseite eines Verkaufsgebindes (z. B. 1-Liter-Kanister) über BEAM (BEtriebsstoff ApplikationsModul - http://bevo.mercedes-benz.com/beam - Vorgänge - Upload Label) an die Daimler AG zu übermitteln, sofern nicht bereits bei Antragstellung beigefügt. Geht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des MB-Freigabebriefes kein Etikettexemplar über BEAM bei der Daimler AG ein, erlöscht die MB-Freigabe automatisch.
9 Jede Veränderung des frei gegebenen Betriebsstoffes sowie des Produktnamens lässt die Freigabe automatisch erlöschen. Beabsichtigt die Firma die Zusammensetzung des frei gegebenen Betriebsstoffes oder den Produktnamen zu ändern, erfordert dies die Durchführung eines neuen Freigabeprozesses auf Antrag der Firma, in dem die Daimler AG erneut über eine Freigabe entscheiden wird. Für die erneute Freigabeentscheidung des veränderten Betriebsstoffes oder Produktnamens ist eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor der Veränderung einzuplanen.
10 Die Firma verpflichtet sich, der Daimler AG jährlich in der Jahresmeldung mitzuteilen, ob obiger Betriebsstoff unverändert unter dem Produktnamen vertrieben wird.
Die Jahresmeldung muss jeweils nach Ablauf der Jahresfrist innerhalb von 8 Wochen in Abhängigkeit des Freigabedatums in BEAM (BEtriebsstoff ApplikationsModul - http://bevo.mercedes-benz.com/beam - Jahresmeldungen) durchgeführt werden. Die Unterlassung der Jahresmeldung lässt die MB-Freigabe automatisch erlöschen und führt zur Streichung des Betriebsstoffes in den Mercedes-Benz Betriebsstoff-Vorschriften.
11 Die Firma verpflichtet sich, ihren Händlern und Vertretern und sonstigen Wiederverkäufern vertraglich aufzuerlegen, dass diese bezüglich des frei gegebenen Betriebsstoffes gegenüber Dritten (insbesondere bei dessen Vertrieb) ausschließlich den oben genannten Produktnamen verwenden.
12 Ein Anspruch auf Erteilung der Freigabe durch die Daimler AG besteht nicht, auch wenn die Firma die Bedingungen dieser Freigabeverpflichtungen erfüllt. Die Daimler AG kann die Freigabe jederzeit widerrufen.
13 Für die Erstellung des MB-Freigabebriefes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Produkt erfüllt die Voraussetzungen der entsprechenden Spezifikation.
Vertrag „Freigabeverpflichtungen für Betriebsstoffe“ wird unterschrieben und gestempelt an die Daimler AG, Abteilung Betriebsstoffe per Post oder Fax übermittelt.
Rechnungsbegleichung erfolgt innerhalb 60 Tage ab Rechnungsdatum.
14 Die Freigabe wird wirksam mit dem Datum des Freigabebriefes.
Darüber hinaus gilt für Motoröle: Bei Originalen erlischt die Freigabe automatisch nach Ablauf eines Zeitraumes von 5 Jahren. Die Laufzeit von Rebrand-/Reblend-Freigaben ist durch die Laufzeit des jeweiligen Originals begrenzt und beträgt daher maximal 5 Jahre.
Darüber hinaus gilt für Getriebeöle nach der Spezifikation 235.0, 235.20, 235.31, 235.6 und 235.8: Bei Originalen erlischt die MB-Freigabe automatisch nach Ablauf eines Zeitraums von 10 Jahren. Die Laufzeit von Rebrand-/Reblend-Freigaben ist durch die Laufzeit des jeweiligen Originals begrenzt und beträgt daher maximal 10 Jahre.
15 Für jede Formulierung muss eine Probe von 100ml bei Flüssigkeiten bzw. 100g bei Fetten an folgende Adresse gesendet werden: Daimler AG, Abteilung PWT/VFQ, Abladestelle 194Z, z. Hd. Fr. Mütsch, Werk UT, In den Weiden 29, D - 73776 Altbach.
16 Die Firma hat keinen Anspruch auf Abnahme des frei gegebenen Betriebsstoffes durch die Daimler AG oder deren Vertragspartner.
17 Änderungen dieser Freigabeverpflichtungen werden der Firma schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Firma nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird die Daimler AG bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen.
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Ort/Datum
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Stempel und Unterschrift des Antragstellers
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