SI35.00-P-0001A | Service-Information: Verschraubungen von Gummilagern und Achsgelenken | 16.11.04 |
TYP 129, 163, 168, 169, 170, 171, 202, 203, 208, 209, 210, 211, 215, 219, 220, 230, 240, 460, 461, 463
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass das Festziehen der Verschraubungen von Gummilagern und Achslenkern unbedingt in fahrfertigem Zustand zu erfolgen hat, wie auch in der entsprechenden Literatur vorgegeben.
Dies betrifft Bauteile wie:
- Federlenker
- Querlenker
- Querstreben
- Zugstreben
- Schubstreben
- Sturzstreben
- Spurstangen
Fahrfertig bedeutet, dass das Fahrzeug mit vollem Tank, gegebenenfalls mit Zusatzgewichten ausgeglichen, auf den Rädern (Hebebühne oder Grube) steht.
Wird die Verschraubung der Gummilager oder Achslenker bei ausgefederten Rädern vorgenommen, werden die Gummilager beim Einfedern stark vorgespannt (auf Torsion belastet), wodurch sich folgende nicht unerhebliche Nachteile ergeben:
Die Lebensdauer der Lager wird erheblich reduziert.
Die Fahrdynamik wird negativ beeinträchtigt (geänderte Elastokinematik).
Das Fahrzeugniveau kann zu hoch sein.