SI00.10-W-0027A | Service-Information: Garantieregelung bei Fahrzeugen mit externen Um-/Aufbauten | 10.9.10 |
TYP 374, 375, 930, 932, 933, 934, 940, 942, 943, 944, 949, 950, 952, 953, 954, 957, 958, 970, 972, 974, 975, 976
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals auf die gültige Garantieregelung hinweisen, bei denen die Serienausführung der Fahrzeuge bei einem Um-/Aufbaupartner nachträglich verändert wurde.
Im Sinne der Kundenorientierung und der Erwartung unserer Mercedes-Benz Kunden befürworten wir als Hersteller, dass externe Einbauten in unserem Servicenetz repariert werden.
Für Fahrzeuge die über den Bereich Mercedes-Benz Custom Tailored Trucks (CTT) verändert wurden, steht Mercedes-Benz in der Garantieverantwortung. Die Fahrzeuge sind an einem Ausstattungscode beginnend mit Kxxx erkennbar.
Bei Fahrzeugen die von einem externen Um-/Aufbaupartner verändert wurden, kann der Umbauumfang nicht im Rahmen der üblichen Herstellergewährleistung abgewickelt werden. In diesen Fällen sind die Garantieansprüche, Ersatzteile usw. direkt mit dem Generalunternehmer, bzw. dem jeweiligen Um-/Aufbauhersteller zu klären. Die entsprechenden Hinweise dazu sind z. B. in der Fahrzeugdatenkarte (VeDoc) unter "AO-Texte" hinterlegt oder im Wartungsheft, Abschnitt "Bestätigungen der Aufbauhersteller" eingetragen.