Hinweis: Diese Vorschriften gelten für die Marken Mercedes-Benz, Maybach, AMG, smart und Setra.
WARNUNG
Aufgaben, die Korrosions-/Frostschutzmittel, Kühlmittel oder Kühlmittelzusätze zu erfüllen haben, sind ebenso wichtig wie die eines Konstruktionsteils. Alle Produkte, die nicht in den nachfolgenden BeVo-Blättern gelistet sind, haben keine MB-Freigabe und können dadurch zu erheblichen Einschränkungen der Motorleistung bzw. zu irreparablen Schäden des Motorkühlsystems führen.
1. Verwendete Begriffe
Korrosions-/Frostschutzmittel (KFM):
Wird auch „Konzentrat“ genannt. Ist Bestandteil der Kühlmittel für Verbrennungsmotoren, Korrosions- und Frostschutzmittel, zur Herabsetzung des Gefrierpunkts sowie zur Erhöhung des Siedepunkts. Muss mit Wasser gemäß Punkt 3.4 gemischt werden.
Kühlmittel (KM):
Gemisch aus Konzentrat (bzw. KFM) und Wasser für die Kühlung von Motoren.
Kühlmittelzusätze:
Korrosionsschutzmittel, das mit Wasser gemischt für Sonderanwendungen eingesetzt werden kann. Das Gemisch besitzt keinen Frostschutz!
MB-Freigabe:
Kennzeichnung der Kühlmittel bzw. Korrosions-/Frostschutzmittel, die frei gegeben sind für den Einsatz in Fahrzeugen/ Aggregaten der Marke Mercedes-Benz. Der Einsatzbereich ist entsprechend MB BeVo Blätter 320.1 und 320.2 einzuhalten. Als Hinweis finden Sie auf den Gebinden für geprüfte Produkte den Begriff „MB-Freigabe XXX.X“ oder „MB-Approval XXX.X“.
2. Übersicht und BeVo-Blätter
Die in den folgenden BeVo-Blättern gelisteten KFM garantieren folgende wichtige Eigenschaften:
Gewährleistung des Wärmetransfers
Langzeit-Korrosions- und Kavitationsschutz für alle Bauteile des Motorkühlsystems
Langzeit-Verträglichkeit mit allen Bauteilen des Motorkühlsystems
Gewährleistung des Frostschutzes
Erhöhung des Siedepunkts
Beständigkeit gegen Mikroorganismen
Wirksame Schaumunterdrückung
Übersicht der frei gegebenen BeVo-Blätter für Pkw- und VAN, siehe BeVo-Blatt 320.1.
Überblick der frei gegebenen BeVo-Blätter für Nfz und Busse, siehe BeVo-Blatt 320.2.
Folgende Informationen müssen beachtet werden:
Produkte von den BeVo 325.x sind KFM. Sie müssen vor dem Einsatz mit Wasser gem. Punkt 3.4 gemischt werden.
Produkte von den BeVo 326.x sind KM. Sie dürfen nicht mit Wasser gemischt werden.
Produkte von den BeVo 325.7/326.7 sind nicht mit den in den anderen BeVo-Blättern aufgeführten Produkte, verträglich.
Brennstoffzellen-Fahrzeuge benötigen für die Kühlung ein besonderes Kühlmittel. Kühlmittel für Brennstoffzellen-Fahrzeuge dürfen nur in einem F-CELL Stützpunkt nachgefüllt werden.
3. Mischungsverhältnis
3.1. Blätter 326.x
Produkte von den BeVo 326.x sind KM bzw. fertige Mischungen und dürfen nicht mit Wasser gemischt werden. Bei ihrer Verwendung ist neben der MB-Freigabe auf die Einhaltung der Konzentration (50/50) zu achten (s. Punkt 5).
3.2. Blätter 325.x
Alle Konzentrate bzw. KFM, die in den Blättern 325.x gelistet sind, müssen mit ca. 50 Vol.-% Wasser eingesetzt werden. Dieses Mischungsverhältnis ist u. a. wichtig für:
den Gefrierpunkt
den Siedepunkt
die Wärmeabfuhr
den Anteil des Korrosionsschutzes
Die Wasserqualität muss den Anforderungen von Punkt 3.4 genügen. Auch bei extrem niedrigen Umgebungstemperaturen sind nicht mehr als 55 Vol.-% KFM zu verwenden. Mit 55 Vol.-% KFM ist der maximale Frostschutz, ca. –45 °C, einer wässrigen Ethylenglykollösung erreicht; ein höherer KFM-Anteil verringert den Frostschutz und die Wärmeabfuhr im Motor, was zu irreparablen Schäden führen kann. Sollten weniger als 45 Vol.-% oder mehr als 55 Vol.-% Korrosions-/Frostschutzmittel im Kühlmittel sein, so muss das Mischungsverhältnis sofort korrigiert werden (s. Punkt 5).
Tabelle 1: Zielkonzentration von Korrosions-/Frostschutzmittel und Wasser | |||
Blatt-Nr. | 312.0 | 325.0/3/5/6/7 | |
Mischungsverhältnis | Konzentrat Vol.-% | 10 | 50 |
Wasser Vol.-% | 90 | 50 | |
3.3. Blatt 312.0
In Sonderfällen (NFZ-Motoren, keine Gefrierschutzanforderung, siehe BeVo Blatt 320.2) können Kühlmittelzusätze verwendet werden, die im Wesentlichen Korrosionsschutzzusätze sind. Die Produkte sind mit 90 Vol.-% Wasser zu mischen. Mischungen von verschiedenen Produkten gem. Blatt 312.0 sind nicht zugelassen.
3.4. Wasserqualität
Zur Aufbereitung des Kühlmittels soll sauberes, möglichst weiches Wasser verwendet werden. Häufig erfüllt Trinkwasser die gewünschten Anforderungen. Auskünfte über Wasserqualitäten von Trinkwasser teilen die örtlichen Wasserwerke bzw. zuständigen Wasserversorgungsunternehmen auf Anfrage mit.
Steht keine Information über die Wasserqualität oder kein geeignetes Wasser zur Verfügung, so ist destilliertes oder deionisiertes Wasser zum Ansetzen des Kühlmittels zu verwenden. Nicht geeignet sind Meerwasser, Brackwasser, Solen und Industrieabwasser. Salze können die Korrosion begünstigen oder störende Ablagerungen bilden.
Die Analysenwerte des Wassers zum Anmischen von Kühlmitteln müssen in den Grenzen von Tabelle 2 liegen.
Tabelle 2: Wasserqualität | |||
Wasserqualität | min | max | |
Erdalkaliionen | mmol/l | 2,7 | |
Härte | °dH | 15 | |
Chlorid | mg/l | 80 | |
Chlorid + Sulfat | mg/l | 160 | |
pH-Wert | - | 6,5 | 8,0 |
1°dH = 0,1783 mmol/l Erdalkaliionen = 7,147 mg/l Ca2+ oder 4,336 mg/l Mg2+
4. Inhaltstoffe
Die Kühlmittel und Korrosions-/Frostschutzmittel basieren auf Ethylenglykol als Frostschutzkomponente, unterscheiden sich aber bei den weiteren Inhaltsstoffen z. B. für den Korrosionsschutz, siehe Tabelle 3.
Tabelle 3: BeVo-Blattnummer und Kühlmitteltyp | ||||
Kühlmittel Blatt-Nr. | Korrosions-/Frostschutzmittel Blatt-Nr. | Inhibitoren | Frei von | |
anorganische | organische | |||
326.0 | 325.0 | Si, B | X | Nitrit, Amin, Phosphat |
326.3 | 325.3 | X | Nitrit, Amin, Phosphat, Borat, Silikat | |
326.5 | 325.5 | Si | X | Nitrit, Amin, Phosphat, Borat, 2-Ethylhexansäure |
326.6 | 325.6 | Si | X | Nitrit, Amin, Phosphat, Borat, 2-Ethylhexansäure |
326.7 | 325.7 | X | Nitrit, Amin, Borat, Silikat | |
5. Betriebsüberwachung des Kühlmittels
Im Betrieb werden die Korrosionsinhibitoren des Kühlmittels verbraucht und evtl. das Mischungsverhältnis durch Verdampfen von Wasser verändert. Daher ist die regelmäßige Überwachung des Kühlmittels für einen störungsfreien Motorbetrieb wichtig.
Die Kontrolle des Mischungsverhältnisses ist mit geeigneten Geräten durchzuführen. Dazu kann nach Tabelle 4 die Dichte oder der Brechungsindex zur Bestimmung verwendet werden. Die Angaben zum Mischungsverhältnis können für einzelne Kühlmittel geringfügig von den Werten in der Tabelle 4 abweichen.
Sollten weniger als 45 Vol.-% oder mehr als 55 Vol.-% Korrosions-/Frostschutzmittel im Kühlmittel sein, so muss das Mischungsverhältnis sofort korrigiert werden. Zur Berechnung der Nachfüllmenge kann die nachfolgende Rechenhilfe verwendet werden.
Tabelle 4: Konzentration/Frostschutz/Dichte/Brechungsindex (ca.) | ||||||||
Konzentration | Vol.-% | 20 | 25 | 30 | 35 | 40 | 45 | 50 |
Gefrierpunkt | °C | -9 | -12 | -16 | -20 | -25 | -32 | -37 |
Dichte (20 °C) | g/cm3 | 1,029 | 1,037 | 1,045 | 1,052 | 1,060 | 1,067 | 1,073 |
Brechungsindex n20° | | 1,355 | 1,360 | 1,366 | 1,371 | 1,376 | 1,382 | 1,387 |
Berechnung der nachzufüllenden Kühlmittelmenge bei Unterkonzentration (Soll: 50 Vol.-%)
Kühlmittelinhalt (gesamt) in Liter
Gemessene Konzentration in Vol.-%
Berechnungsformel:
(50 - gemessene Konzentration) * Kühlmittelinhalt / (100 - gemessene Konzentration) = Nachfüllmenge Korrosions-/Frostschutzmittel
Berechnungsbeispiel:
Kühlmittelinhalt (gesamt) = 8 Liter
Gemessene Konzentration = 36 Vol.-%
(50 % - 36 %) * 8 l / (100 % - 36 %) = 1,75 Liter
Diese berechnete Menge ist normalerweise vorher abzulassen
6. Entsorgung von Kühlmitteln
Bei den Kühlmitteln handelt es sich um biologisch abbaubare Stoffe. Die gesetzlichen Regelungen bzw. Abwasserverordnungen in den einzelnen Ländern sind bei der Entsorgung von gebrauchten Kühlmitteln zu beachten. Es wird empfohlen, die Entsorgungsmöglichkeiten mit den zuständigen örtlichen Wasseraufsichtsbehörden zu klären.
Referenzierte Dokumente
- bb0040p032001a Vorgeschriebene Korrosions-, Frostschutzmittel (Pkw, VAN) - Übersicht
- bb0040p032002a Vorgeschriebene Korrosions-, Frostschutzmittel (Nfz) - Übersicht