si0700p0006a

Service-Information: Kraftstoffverbrauch von Plug-in-Hybridfahrzeugen

Typ si · Thema 07.00 · Version 0101 · 2017-03-10

Gültig für: Typ 166.063, 205.047/147/247, 213.050, 222.058/059/158/159/163, 253.354/954 Plug-in-Hybrid Fahrzeuge

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 07 Gemischaufbereitung › 07.00 Allgemeines — Baureihe 166 (Baumuster 063) · Baureihe 205 (Baumuster 047, 147, 247) · Baureihe 213 (Baumuster 050) · Baureihe 222 (Baumuster 058, 059, 158, 159, 163) · Baureihe 253 (Baumuster 354, 954)

EinPAS 15 Motor › 15.45 Motormanagement › 15.45.1 Grundinformation — Baureihe 166 (Baumuster 063) · Baureihe 205 (Baumuster 047, 147, 247) · Baureihe 213 (Baumuster 050) · Baureihe 222 (Baumuster 058, 059, 158, 159, 163) · Baureihe 253 (Baumuster 354, 954)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 166 (Baumuster 063) · Baureihe 205 (Baumuster 047, 147, 247) · Baureihe 213 (Baumuster 050) · Baureihe 222 (Baumuster 058, 059, 158, 159, 163) · Baureihe 253 (Baumuster 354, 954)

SI07.00-P-0006A

Service-Information: Kraftstoffverbrauch von Plug-in-Hybridfahrzeugen

10.03.2017

Typ

166.063, 205.047/147/247, 213.050, 222.058/059/158/159/163, 253.354/954

Plug-in-Hybrid Fahrzeuge

Allgemeine Hinweise

Um verschiedene Fahrzeuge hinsichtlich Verbrauch und Emissionen objektiv und reproduzierbar miteinander vergleichen zu können, sind von den zuständigen gesetzgebenden Behörden normierte Fahrzyklen definiert worden. Beispielsweise ist in Europa und der Schweiz aktuell der so genannte „Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ)“ im Einsatz.

Mit der verbindlichen Einführung des NEFZ nach den europäischen Richtlinien 70/220/EWG, 80/1268/ EWG und 93/116/EWG am 1. Januar 1996 wurde eine technische Möglichkeit geschaffen, Fahrzeuge eines Herstellers untereinander sowie mit den Fahrzeugen des Wettbewerbs direkt zu vergleichen. Die Verbrauchs- und Emissionsmessungen zu Zertifizierungszwecken werden hierbei auf einem Rollenprüfstand mit einem streng gesetzlich reglementierten Ablauf durchgeführt.

Der genaue Fahrzyklus (NEFZ) und die Prüfbedingungen werden in der Richtlinie 70/220/EWG vorgeschrieben. Hier die wichtigsten Kriterien im Überblick:

Das Fahrzeug muss dem Serienzustand entsprechen.

Abweichungen, wie z. B. nachträglicher Anbau von Zubehör, Sonderrädern, Dachaufbauten usw. sind nicht zulässig. Auch die werkseitig angebotene Sonderausstattung ist nicht zu berücksichtigen.

Der Prüfkraftstoff muss den Merkmalen der CEC-Bezugskraftstoffe entsprechen (Markenkraftstoff verwenden).

Die Umgebungstemperatur muss zwischen 20 °C und 30 °C liegen, der Luftdruck muss 1000 hPa betragen.

Die Fahrzeugtemperatur (Motoröl und Kühlmittel) muss zu Beginn der Messung der Umgebungstemperatur entsprechen (20 ­ 30 °C).

Licht, Klimaanlage und sonstige elektrische Verbraucher sind deaktiviert.

Der NEFZ besteht aus einem innerstädtischen (ca. 4 km) und einem außerstädtischen Bereich (ca. 7 km). Der innerstädtische Teil des Fahrzyklus besteht aus definierten Leerlauf-, Beschleunigungs-, Konstantfahrt- und Verzögerungsphasen. Er erstreckt sich über 780 s (13 min) und es wird eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 19 km/h erreicht. Die maximale Geschwindigkeit im Stadtfahrzyklus beträgt 50 km/h. Der außerstädtische Fahrzyklus erstreckt sich über 400 s (6:40 min), bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 62,6 km/h und einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Er besteht zum größten Teil aus Konstantfahrtphasen mit 50, 70, 100 und 120 km/h.

Im NEFZ wird die Fahrt in einem ebenen Gelände simuliert. Es werden somit keine Steigungsanteile im Fahrprofil berücksichtigt.

Ursprünglich wurde der NEFZ als reiner Emissionstest (für EURO 0 bis 6) eingeführt. Er hatte nicht den Anspruch den tatsächlichen Realverbrauch auf der Straße abzubilden, sondern sollte auf dem Prüfstand reproduzierbare und vergleichbare Emissionswerte erbringen.

Besonderheit der Verbrauchsmessungen im NEFZ bei Plug-in-Hybrid Fahrzeugen

Der NEFZ wird bei der Verbrauchsmessung nach Richtlinie ECE R101 für Plug-in-Hybrid Fahrzeuge mehrfach durchlaufen.

Zunächst wird die maximale elektrische Reichweite bestimmt, indem das Fahrzeug mit vollgeladener Hochvoltbatterie den NEFZ mehrere Male bis zur vollständigen Entladung der Hochvoltbatterie durchläuft. Die elektrische Reichweite wird aus den elektrisch zurückgelegten Teilstrecken ermittelt.

Anschließend durchläuft das Fahrzeug den NEFZ einmal mit vollständig entladener Hochvoltbatterie. Der hierbei ermittelte Verbrauch wird gemäß ECE R101 mit der ermittelten elektrischen Reichweite sowie einer in der Richtlinie definierten durchschnittlichen Distanz von 25 km bis zum nächsten Aufladen an einer Stromquelle ins Verhältnis gesetzt. Hieraus ergibt sich der kombinierte absolute Verbrauchswert, normiert auf eine Strecke von 100 km.

Bei der Absolvierung des Zyklus mit anfänglich entladener Hochvoltbatterie kann weiterhin Bremsenergie rekuperiert und zur Unterstützung der Beschleunigung verwendet werden. Auch kann das Fahrzeug in Schubbetrieb den Verbrennungsmotor abstellen, um den Verbrauch zu optimieren.

Vorgehensweise bei Kundenbeanstandungen zum Kraftstoffverbrauch

Die Voraussetzungen am Fahrzeug sowie die Prüfvorgaben für die Zertifizierung des Kraftstoffverbrauchs sind umfangreich und gesetzlich geregelt. Im Vergleich zu den zertifizierten Normwerten treten im realen Fahrbetrieb üblicherweise Abweichungen auf. Diese resultieren in erster Linie aus veränderten Rahmenbedingungen vom gesetzlich vorgeschriebenen Normzustand im Labor. Dazu gehören unterschiedliche Temperaturverhältnisse, Fahrzeuglasten oder aktive Nebenverbraucher. Beispielsweise beträgt der Leistungsbedarf einer Klimaanlage ca. 1500 W und der einer Sitzheizung ca. 300 W.

Damit sind Abweichungen bei den Kraftstoff-Verbrauchswerten möglich und erklärbar. In gleichem Maße wird die elektrische Reichweite von Plug-in-Hybrid Fahrzeugen von diesen Faktoren beeinflusst. So kann die Anzeige der elektrischen Reichweite im Kombiinstrument auch bei vollgeladener Hochvoltbatterie von dem maximalen Wert laut Zertifizierung abweichen. Die Anzeige der elektrischen Reichweite stellt zudem eine Prognose auf Basis von Ladezustand, äußeren Einflüssen und Kundenfahrverhalten dar.

Bitte weisen Sie im persönlichen Gespräch mit dem Kunden auf die Prüfvoraussetzungen des NEFZ hin und erläutern Sie, dass es sich hier um eine gesetzlich genau definierte Testprozedur handelt. Nur so kann die Vergleichbarkeit von Fahrzeugen verschiedener Hersteller untereinander sichergestellt werden. Der zertifizierte Kraftstoffverbrauch ist daher nur bedingt dazu geeignet, die vom Kunden in seinem Fahrprofil und unter seinen Gegebenheiten erzielten Verbrauchswerte zu bestätigen. Sollte ein Kunde deutliche Verbrauchsunterschiede beanstanden, ist es sehr wichtig, die kundenseitig angeführten Verbrauchswerte einer kritischen Analyse zu unterziehen und unter Berücksichtigung der technischen Fakten zu argumentieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Fahrzeug eingefahren ist und mindestens eine Strecke von 3.000 km (besser 10.000 km, da bis zu dieser Laufleistungen deutliche Verbrauchsreduktionen feststellbar sind) zurückgelegt hat.

Das folgende Diagramm stellt den Zusammenhang zwischen kombiniertem Kraftstoffverbrauch und der zurückgelegten Distanz qualitativ bei Plug-in-Hybrid Fahrzeugen sowie Fahrzeugen mit konventionellem Antriebstrang dar.

Service-Information: Kraftstoffverbrauch von Plug-in-Hybridfahrzeugen

y

Kombinierter Verbrauch

x

Distanz

A

Konventioneller Antrieb

B

Plug-in-Hybrid

C

Zertifizierungswert Plug-in-Hybrid

P07.00-2245-05

Der kombinierte Kraftstoffverbrauch eines Plug-in-Hybrid Fahrzeugs ist bei kurzen Fahrstrecken, die elektrisch oder teilelektrisch zurückgelegt werden können, am niedrigsten und kann sogar deutlich unter dem zertifizierten kombinierten Verbrauch liegen. Nachdem die Hochvoltbatterie entleert ist, steigt der kombinierte Verbrauch langsam an, da ein größerer Anteil der Fahrstrecke mit dem Verbrennungsmotor zurückgelegt wird. Bei längeren Fahrstrecken kann der kombinierte Verbrauch daher über dem zertifizierten Wert liegen.

Im Kundengespräch sollten diese Zusammenhänge ausführlich besprochen werden. Ein im Vergleich zum zertifizierten Wert höherer Kraftstoffverbrauch im Realbetrieb ist, sofern kein technischer Defekt vorliegt, erklärbar.

Politik und Automobilindustrie arbeiten bereits seit einiger Zeit an der Einführung des WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure). Dieser soll den NEFZ ablösen mit dem Ziel, dass Norm- und Realverbrauch künftig möglichst noch näher beieinanderliegen. Zusätzlich soll in Europa ein Messverfahren für die Real Driving Emissions (RDE) eingeführt werden. Dabei werden die Emissionen während des realen Fahrbetriebs gemessen. Beide Aktivitäten werden von Mercedes­Benz vollumfänglich und aktiv unterstützt.