SI00.10-W-0019A | Service Information: Umrüstung von Fahrzeugen mit Abgasnorm Euro 4 oder 5 auf Abgasnorm Euro 3 | 2.4.09 |
MOTOR 457.9 im TYP 375, 940, 942, 943, 944 mit CODE (MS4) BlueTec 4
MOTOR 457.9 im TYP 375, 940, 942, 943, 944 mit CODE (MS5) BlueTec 5
MOTOR 541.9 im TYP 930, 932, 933, 934 mit CODE (MS4) BlueTec 4
MOTOR 541.9 im TYP 930, 932, 933, 934 mit CODE (MS5) BlueTec 5
Einführung
Ab sofort besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 auf Abgasnorm Euro 3 umzurüsten. Der Umbau stellt eine Option für Fahrzeuge dar, die für den Export in Länder bestimmt sind, in denen die gesetzlichen Anforderungen der Abgasnorm Euro 3 entsprechen.
Es dürfen nur Fahrzeuge umgerüstet werden, die sich außerhalb der Garantiezeit befinden.
Der Umbau kann nur über einen Betrieb mit Leistungsprüfstand erfolgen. In der SI00.00-W-0037A sind die entsprechenden Standorte von Leistungsprüfständen aufgeführt.
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Fahrzeugbaureihen
Die Umrüstung ist nur bei folgenden Baureihen möglich:
Actros Typ 930, 932, 933, 934 mit Motor 541.9
Der Motor mit 480 PS kann nur auf 460 PS Euro 3 umgebaut werden.
Axor Typ 375, 940, 942, 943, 944 mit Motor 457.9, ohne Code (MZ4) Turbobrake
Umfang der Umrüstung
Die Umrüstung umfasst im Wesentlichen den Tausch der Einspritzdüsen und die Änderung der Software des Steuergeräts Motorregelung (MR). Sämtliche Komponenten der Euro 4/5-Abgasnachbehandlungsanlage verbleiben im Fahrzeug, werden aber teilweise stillgelegt. Die innermotorischen Komponenten entsprechen denen eines Euro 4/5-Motors.
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Ersatzteile für umgerüstete Fahrzeuge
Bei einem Motortausch muss der Motor und das notwendige Umrüst-Teilepaket über die Teile-Hotline des GLC Germersheim ermittelt werden:
Tel.: +49 7274 56 - 3607
Der Tauschmotor ist analog dem unten angegebenen Dokument umzurüsten.
Bei einem Wechsel des Auspufftopfs wird wieder ein baugleicher Auspufftopf mit Reduktionskatalysator geliefert.
Für den Motor sind die entsprechenden Euro 4/5-Komponenten (Kolben, Pleuel, Abgasturbolader etc.) vorzuhalten. Euro 3 Ersatzteile sind für diese Motoren nicht passend.
Bescheinigung
Die erforderliche Herstellerbescheinigung ist in den unten genannten Dokumenten hinterlegt. Die Werkstätten können diese ausdrucken und die getätigte Umrüstung durch Unterschrift, bzw. Stempel bestätigen.
Am Motor (nähe Motortypschild) und im Bereich der Fahrertür werden entsprechende Kennzeichnungen über die Umrüstung angebracht. Das Motorbaumuster bzw. die Motornummer werden nicht geändert.
Arbeitsanleitung
Der Umbau ist im unten angegebenen Dokument beschrieben.
Transport des Fahrzeugs nach der Umrüstung
Für den Transport des Fahrzeugs zum und vom Standort des Betriebes mit Leistungsprüfstand ist der Auftraggeber verantwortlich. Da das Fahrzeug nach der Umrüstung nur noch die Abgasnorm Euro 3 erfüllt, sind beim anschließenden Transport die nationalen Regelungen zu beachten.
Für den Transport auf "eigener Achse" sind eventuell Sondergenehmigungen der nationalen Behörden bzw. Überführungs-, Exportkennzeichen etc. notwendig.
Referenzierte Dokumente
- of0010n400001a Umrüstung auf Abgasnorm Euro 3, Bescheinigung
- of0010n400001b Umrüstung auf Abgasnorm Euro 3, Bescheinigung
- sm0010w0007a Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 oder 5 auf Abgasnorm Euro 3 umrüsten