Mit einer Service-Information aus dem Jahr 2008 und der Einführung der neuen AU-Richtlinie zum 01.10.2008 hat die Daimler AG für alle Nutzfahrzeuge mit einem entsprechenden Europäische On-Board-Diagnose (OBD)-System das OBD-Verfahren für die Abgasuntersuchung frei gegeben. Nach 1.1.8 der AU-Richtlinie kann der Fahrzeughersteller das OBD-Verfahren (3.6 AU-Richtlinie) frei geben. Das OBD-System muss den Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung entsprechen (Feld V, 9 der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Diese grundsätzliche Freigabe des OBD-Verfahrens für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung ist mit Nutzung des AU-Gerätes in Verbindung mit AU-Software nach Geräteleitfaden 5 nur noch eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Herstellervorgabe der betroffenen Fahrzeuge für die AU-Durchführung notwendig.
Änderung der Herstellervorgabe
Mit Veröffentlichung dieser Service-Information ist das OBD-Verfahren (3.6) nach 1.1.8 der AU-Richtlinie nur noch für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung mit folgenden Angaben in dem Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 anzuwenden:
Feld 14.1 (Code Emissionsklasse) |
0683, 0684 |
0690, 0691 |
Für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung mit einer Angabe kleiner gleich 0682 im Feld 14.1 ist die AU nach AU-Richtlinie 3.5 (Diesel-Verfahren) in Verbindung mit einer Rauchgasmessung (Trübungsmessung) durchzuführen. Die notwendige Drehzahl- und Temperaturerfassung kann weiterhin über die OBD-Schnittstelle erfolgen.
Schema Identifikation Auswahl Prüfverfahren AU für betroffene Fahrzeuge: |
W00.10-1238-06