si0010d0032bm

Service-Information: Anwendung OBD-Prüfverfahren nach 3.6 der AU-Richtlinie für Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung

Typ si · Thema 00.10 · Version 0200 · 2016-10-04

Gültig für: Typ 668, 669, 670 mit Code MS2 (BlueTEC 5 (Euro V)) Typ 668, 669, 670 mit Code MS4 (BlueTec 4 (Euro IV)) Typ 906 mit Code MP5 (Motorausführung Euro 5) Typ 906 mit Code MS9 (Motorausführung Euro 4) Typ 906 mit Code MZ5 (Motorausführung EEV)'

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.10 Fahrzeug vollständig, Technische Daten, Gesetzliche Prüfungen — Baureihe 668 · Baureihe 669 · Baureihe 670 · Baureihe 906

EinPAS 10 Service › 10.20 Gesetzliche Prüfungen/Gesetzliche Bestimmungen › 10.20.30 Prüfungen — Baureihe 668 · Baureihe 669 · Baureihe 670 · Baureihe 906

EinPAS 15 Motor › 15.40 Abgasanlage/Abgasnachbehandlung › 15.40.1 Grundinformation — Baureihe 668 · Baureihe 669 · Baureihe 670 · Baureihe 906

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 668 · Baureihe 669 · Baureihe 670 · Baureihe 906

SI00.10-D-0032BM

Service-Information: Anwendung OBD-Prüfverfahren nach 3.6 der AU-Richtlinie für Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung

04.10.2016

Typ

668, 669, 670

mit Code MS2 (BlueTEC 5 (Euro V))

Typ

668, 669, 670

mit Code MS4 (BlueTec 4 (Euro IV))

Typ

906

mit Code MP5 (Motorausführung Euro 5)

Typ

906

mit Code MS9 (Motorausführung Euro 4)

Typ

906

mit Code MZ5 (Motorausführung EEV)

Änderungshinweise

04.10.2016

Bild geändert.

Mit einer Service-Information aus dem Jahr 2008 und der Einführung der neuen AU-Richtlinie zum 01.10.2008 hat die Daimler AG für alle Nutzfahrzeuge mit einem entsprechenden Europäische On-Board-Diagnose (OBD)-System das OBD-Verfahren für die Abgasuntersuchung frei gegeben. Nach 1.1.8 der AU-Richtlinie kann der Fahrzeughersteller das OBD-Verfahren (3.6 AU-Richtlinie) frei geben. Das OBD-System muss den Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung entsprechen (Feld V, 9 der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Diese grundsätzliche Freigabe des OBD-Verfahrens für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung ist mit Nutzung des AU-Gerätes in Verbindung mit AU-Software nach Geräteleitfaden 5 nur noch eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Herstellervorgabe der betroffenen Fahrzeuge für die AU-Durchführung notwendig.

Änderung der Herstellervorgabe

Mit Veröffentlichung dieser Service-Information ist das OBD-Verfahren (3.6) nach 1.1.8 der AU-Richtlinie nur noch für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung mit folgenden Angaben in dem Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 anzuwenden:

Feld 14.1 (Code Emissionsklasse)

0683, 0684

0690, 0691

Für Fahrzeuge mit einem OBD-System nach Bestimmungen der Richtlinie 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten Fassung mit einer Angabe kleiner gleich 0682 im Feld 14.1 ist die AU nach AU-Richtlinie 3.5 (Diesel-Verfahren) in Verbindung mit einer Rauchgasmessung (Trübungsmessung) durchzuführen. Die notwendige Drehzahl- und Temperaturerfassung kann weiterhin über die OBD-Schnittstelle erfolgen.

Service-Information:  Anwendung OBD-Prüfverfahren nach 3.6 der AU-Richtlinie für
	Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach 2005/55/EG oder der jeweils danach geänderten 
	Fassung

Schema Identifikation Auswahl Prüfverfahren AU für betroffene Fahrzeuge:

W00.10-1238-06