bb0040p011100a

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Typ bb · Thema 00.40 · Version 0100 · 2017-02-09

Gültig für: Typ alle

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.40 Betriebsstoffe — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.10 Gesamtfahrzeug › 45.10.20 Gesamtfahrzeug — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 139 ***, 254 ***, 256 ***, 272 ***, 276 ***, 282 ***, 457 9**, 541 9**, 542 9**, 608 ***, 700 4**, 700 420, 700 421, 700 422, 700 423, 715 3**, 715 5**, 722 6**, 722 9**, 724 ***, 724 0**, 724 033, 724 044, 724 045, 724 1**, 724 103, 724 114, 724 115, 724 120, 725 ***, 725 0**, 725 035, 725 037, 725 038, 725 085, 725 1**, 739 390, 739 391, 739 395, 739 396, 739 397, 739 398, 739 399, 740 698, 743 3**, 743 4**, 743 498, 746 971, 924 9**, 924 910, 925 9**, 926 9**

BB00.40-P-0111-00A

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Typ

alle

Die eindeutige Identifizierung der Kraftstoffe an den Zapfsäulen ist für den Endverbraucher sehr wichtig, um eine Fehlbetankung und dadurch entstehende Gefahren und Schäden zu vermeiden.

Die europäischen Kraftstoffnormen schreiben keine verbindliche Kennzeichnung der Kraftstoffspezifikation an der Zapfsäule vor.

In Deutschland gibt es eine ausreichende Kennzeichnung, die in der 10. BImschV geregelt ist. Nachfolgende Qualitätskennzeichnungen müssen an den Zapfsäulen sowie an der Tankstelle deutlich sichtbar gemacht werden (Durchmesser 85-100 mm).

Kennzeichnung von Ottokraftstoffen in Deutschland

Kennzeichnungsetikette für schwefelfreien Ottokraftstoff gemäß DIN EN 228 mit einer maximalen Sauerstoffkonzentration von 2,7 Massenprozent und einem maximalen Ethanolgehalt von 5 Volumenprozent. An den Zapfsäulen ist zusätzlich der Hinweis „Enthält bis zu 5 % Bioethanol“ deutlich sichtbar anzubringen.

Kennzeichnung von Kraftstoffen
Kennzeichnung von Kraftstoffen

P00.40-2041-01

P00.40-2042-01

Kennzeichnungsetikette für schwefelfreien Ottokraftstoff gemäß DIN EN 228, dessen Sauerstoffkonzentration 2,7 Massenprozent oder dessen Ethanolgehalt 5 Volumenprozent überschreiten kann. An den Zapfsäulen sind zusätzlich die Hinweise „Enthält bis zu 10 % Bioethanol“ und „Verträgt Ihr Fahrzeug E10? Herstellerinformation einholen! Im Zweifel Super oder Super Plus tanken!“ deutlich sichtbar anzubringen.

Kennzeichnung von Kraftstoffen
Kennzeichnung von Kraftstoffen

P00.40-2043-01

P00.40-2044-01

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Kennzeichnung von Dieselkraftstoffen in Deutschland

Kennzeichnungsetikett für Dieselkraftstoff, der den Anforderungen der DIN EN 590 entspricht. An den Zapfsäulen ist zusätzlich der Hinweis „Enthält bis zu 7 % Biodiesel“ deutlich sichtbar anzubringen.

P00.40-2045-01

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Kennzeichnung von reinem Fettsäuremethylester (Biodiesel) in Deutschland

Kennzeichnungsetikett für Fettsäuremethylester (Biodiesel/B100) für Dieselmotoren, die den Anforderungen der DIN EN 14214 genügen.

P00.40-2046-01

Es gibt auch Kennzeichnungen für Ethanol (E85), Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG).

Kennzeichnung der Fahrzeugkompatibilität in Europa

Durch eine weitere Kennzeichnung gemäß EN 16942 sollen dem Fahrer bei der Ankunft an der Tankeinrichtung die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, die Kompatibilität zwischen Fahrzeug und Kraftstoff darzustellen, um Fehlbetankungen zu vermeiden. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis 10/2018 und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten, EFTA-Mitgliedsstaaten, Mazedonien und die Türkei verpflichtend.

Die Kennzeichnung muss auf dem Zapfventil und der Zapfsäule angebracht werden. Im Fahrzeug befindet sich das Kennzeichnungsetikett an der Innenseite der Tankklappe und in der Bedienungsanleitung.

Folgende Symbole sind hierfür definiert:

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Ottokraftstoff mit einem Ethanolgehalt von maximal 5, 10 oder 85 Volumenprozent

P00.40-2047-10

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Dieselkraftstoff mit einem Gehalt von maximal 7, 10, 20 oder 30 Volumenprozent Fettsäuremethylester (Biodiesel)

P00.40-2048-10

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Kennzeichnung für reinen Fettsäuremethylester (Biodiesel)

P00.40-2051-01

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Kennzeichnung für reinen paraffinischen Kraftstoff

P00.40-2049-01

Kennzeichnung von Kraftstoffen

Kennzeichnung für gasförmige Kraftstoffe:

Komprimiertes Erdgas (CNG), Wasserstoff (H2), verflüssigtes Erdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG).

P00.40-2050-04