| Prüfen | ||
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
Gefahr! | Lebensgefahr durch Einziehen an rotierenden Fahrzeugrädern und Laufrollen am Rollenprüfstand | Nicht in rotierende Teile greifen. Geschlossene und eng anliegende Arbeitskleidung tragen. Rollenprüfstände gegen unbefugtes Benutzen sichern. | |
Gefahr! | Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen der Finger beim Aus-, Einbauen und Einstellarbeiten an Hauben, Türen, Deckeln und Schiebedach | Beim Bewegen von Bauteilen dürfen sich keine Körperteile oder Gliedmaßen im Bewegungsbereich befinden. | |
Allgemeine Informationen: Leistungsgrenze des Rollenleistungsprüfstandes beachten. Fahrzeuge mit Allradantrieb können nur auf einem 4-Rollen-Leistungsprüfstand geprüft werden. | |||
1 | Fehlerspeicher prüfen und gegebenfalls Fehler beheben | Fahrzeuge dürfen nur in fehlerfreiem Zustand geprüft werden. | |
2 | Kühlmittelstand prüfen | Auf Undichtigkeiten achten. | |
3 | Äußeren Zustand und Ölstand des Motors, des Getriebes und der angetriebenen Achse(n) prüfen | Auf Undichtigkeiten und bei laufendem Motor auf eventuelle Geräusche achten. | |
4 | Motorölwechselintervall prüfen | Das Motorölwechselintervall darf nicht überschritten sein. Andernfalls muss gegen gesonderte Berechnung ein Motoröl- und Filterwechsel durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen mit Wartungsintervallanzeige ist ein Motorölwechsel nur notwendig, wenn dies angezeigt wird. | |
5 | Tankfüllstand prüfen | ||
6 | Prüfräder an die angetriebene(n) Achse(n) montieren | Zum Schutz der Fahrzeugbereifung müssen Prüfräder (keine Winterräder) montiert werden. | |
7 | Reifendruck der Prüfräder auf vorgeschriebenen Druck einstellen | ||
8 | Wärmeempfindliche und schwere Gegenstände aus Kofferraum entfernen | ||
9 | Fahrzeug verankern | Bei leistungsstarken Fahrzeugen (> 200 kW) die Achslast um mindestens 100 kg erhöhen, z. B. mit Sandsäcken zur Achsvermessung. Die Verankerung muss stramm sitzen, darf das Fahrzeug aber nicht herunterziehen. Betriebsanleitung der Verankerungseinrichtungen beachten. Verankerungseinrichtungen wie z. B. Spanngurte, Ketten oder Niederziehvorrichtungen sind als Zubehör vom Hersteller des Rollenleistungsprüfstandes erhältlich. | |
10 | Zündung ausschalten | ||
11 | Motorhaube öffnen | Es besteht die Gefahr der Verfälschung der Messergebnisse durch unzureichende Kühlung und Belüftung. 30 bis 40 °C Ansauglufttemperatur und max. 120 °C Öltemperatur beachten. | |
12 | Prüfanschlüsse des Rollenleistungsprüfstandes am Fahrzeug anschließen | Betriebsanleitung des Rollenleistungsprüfstandes beachten. On Board Diagnose (OBD)-Prüfverfahren ist bei Fahrzeugen ab Modelljahr 2000 anzuwenden. | |
13 | Einstellungen am Rollenleistungsprüfstand vornehmen | Betriebsanleitung des Rollenleistungsprüfstandes beachten. Weitere Infos unter: z. B. www.Maha.de Rotierende Massen sind zu berücksichtigen: bis 17"-Räder 60 kg 17 bis 18"-Räder 70 kg 18 bis 22"-Räder 80 kg | |
14 | Fahrzeugdaten in den Rollenleistungsprüfstand eingeben | Richtwerte aus Betriebsanleitung, PKW-Verkaufstaschenbuch oder Zulassungsdokument verwenden. Es besteht keine direkte Beziehung zu den Schwungmassenleistungswerten. Es kann sein, dass die Nennleistung bei der Prüfung nicht erreicht wird, weil im Hintergrund Regelmechanismen zum Schutz des Motors und Antriebstranges ablaufen. Hierzu ist ein Vergleichsfahrzeug zur Bestimmung der Richtwerte heranzuziehen. Betriebsanleitung des Rollenleistungsprüfstandes beachten. | |
15 | Luftstrom des Kühlgebläses auf Kühler und Fahrzeugunterseite (Ölwanne, Getriebe, Achsen, Auspuff, Katalysator und Reifen) richten | Um Motorschäden zu verhindern, darauf achten, dass es zu keiner Überhitzung des Motors kommt. Abstand von ca. 1 m zwischen Kühlgebläse (Mindestleistung 15.000 m3/h) und Fahrzeug einhalten. Betriebsanleitung des Kühlgebläses beachten. | |
16 | Absaugtrichter anbringen | Betriebsanleitung des Absaugtrichters beachten. Mindestabstand einhalten, da es sonst zu einer Beschädigung der Heckschürze kommen kann. | |
17 | Fahrdynamische Systeme (mit Eingriffsmöglichkeiten in das Motormanagement) deaktivieren | Einstellung der "Werkstattebene Funktion" im Kombiinstrument beachten. Fahrdynamische Systeme können z. B. durch Aktivieren eines Prüfmodus bei nicht vernetzten Systemen durch Trennen der Steckverbindung an der Hydraulikeinheit deaktiviert werden. Trotz dieser Maßnahmen kann es vorkommen, dass die Nennleistung nicht erreicht wird, weil im Hintergrund weitere Regelmechanismen zum Schutz des Motors und Antriebstranges ablaufen. | |
18 | Abgasabsaugung starten | Betriebsanleitung der Abgasabsaugung beachten. | |
19 | Motor starten | ||
20 | Motor, Getriebe, Antriebsachse(n) und Reifen unter Teillast (Wählhebelstellung "S" oder 3. Gang) bei ca. 25 kW warmfahren | Bei Beanstandungen in der Start- bzw. Warmlaufphase den Motor nicht auf Betriebstemperatur konditionieren, sondern beanstandungsbezogen vorgehen. Motoröltemperatur zwischen 60 °C und 80 °C einhalten (nicht 100 °C). | |
21 | Zusatzverbraucher ausschalten | Eingeschaltete Zusatzverbraucher (z. B. elektrische Lenkung) führen zu einer Verfälschung der Messergebnisse. | |
22 | Radleistung prüfen | Die Volllastprüfungen sind direkt nach dem Warmfahren durchzuführen, solange die Reifentemperatur noch niedrig ist, da bei diesen Prüfungen die Temperatur am stärksten ansteigt. Der Bedienerführung des Rollenleistungsprüfstandes folgen. Die Prüfung nur so lange fahren, wie zum Ablesen der Instrumente und zum Speichern der Daten erforderlich. Kühlmittel- und Motoröltemperatur beachten (max. 120 °C). Mit zunehmender Ansauglufttemperatur verringert sich die Motorleistung, bei leistungsstarken Motoren um bis zu 20 kW. Ansauglufttemperatur (30 bis 40 °C) über OBD-Schnittstelle einhalten. Korrekturfaktor erfolgt nur über die OBD-Schnittstelle. Motoröltemperatur von 130 °C nicht überschreiten, da dies zu Motorschäden führen kann. Bei Fahrzeugen mit Katalysator muss die Prüfung bei Verbrennungsstörungen sofort unterbrochen werden, da sonst Schäden am Katalysator nicht auszuschließen sind. | |
23 | Gemessene Werte ausdrucken, speichern und bewerten | Istwerte mit den angegebenen Richtwerten in Betriebsanleitung, PKW-Verkaufstaschenbuch bzw. Zulassungsdokument oder mit den Messwerten eines Vergleichsfahrzeuges vergleichen und bewerten. Die angegebenen Leistungsangaben im Zulassungsdokument werden nach EG-Richtlinien ermittelt und sind nicht direkt mit dem Messergebnis zu verifizieren. Zwei Wiederholungsprüfungen nach Einstellarbeiten sind zulässig. Vor weiteren Prüfungen unbedingt eine Pause (45 min) zur Abkühlung der gesamten Aggregate einhalten. | |
24 | Zündung ausschalten | ||
25 | Abgasabsaugung abstellen | Betriebsanleitung der Abgasabsaugung beachten. | |
26 | Fahrdynamische Systeme (mit Eingriffsmöglichkeiten in das Motormanagement) aktivieren | Fahrdynamische Systeme können z. B. durch Deaktivieren eines Prüfmodus, Klemme 15 durch Aufstecken der Steckverbindung an der Hydraulikeinheit aktiviert werden. | |
27 | Absaugtrichter entfernen | Betriebsanleitung des Absaugtrichters beachten. | |
28 | Prüfanschlüsse des Rollenleistungsprüfstandes vom Fahrzeug abklemmen | ||
29 | Motorhaube schließen | ||
30 | Fahrzeugverankerung entfernen | Betriebsanleitung der Verankerungseinrichtungen beachten. | |
31 | Fahrzeugräder an das Fahrzeug montieren | ||
32 | Fehlerspeicher prüfen und gegebenfalls Fehler beheben |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as0000z001101a Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen der Finger beim Aus-, Einbauen und Einstellarbeiten an Hauben, Türen, Deckeln und Schiebedach
- as0000z001901a Lebensgefahr durch Einziehen an rotierenden Fahrzeugrädern und Laufrollen am Rollenprüfstand