Diese Service-Information trifft ausschließlich auf die oben genannten Fahrzeuge zu.
Im Markt Großbritannien gilt folgender Abwicklungsprozess von Garantie- und Kulanzanträgen:
Autorisierte MercedesBenz VAN-Betriebe müssen Garantie- und Kulanzanträge über die Garantiesysteme "Erweiterte VEGA Applikation (EVA)" einreichen.
Ausnahme:
Reparaturen, die das Erneuern von EvoBus Alleinteilen beinhalten, müssen über Nebenkosten abgerechnet werden. (Bitte beachten Sie den Artikel WR 04-03-170 (Nebenkosten und Fremdrechnungen) des Extended Warranty Manual Retail (EWMR)).
Arbeitszeiten sind über WIS/ASRA zu ermitteln und über Lohnkosten abzurechnen.