si9800p0020a

Service-Information: Hinweise zur Lacktrocknung in der Trocknungsanlage

Typ si · Thema 98.00 · Version 0103 · 2016-07-11

Gültig für: Typ alle

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 98 Lackierung › 98.00 Allgemeines — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

EinPAS 40 Konservierung/Lackierung › 40.15 Lackierung/Lackpflege › 40.15.1 Grundinformation — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 139 ***, 254 ***, 256 ***, 272 ***, 276 ***, 282 ***, 457 9**, 541 9**, 542 9**, 608 ***, 700 4**, 700 420, 700 421, 700 422, 700 423, 715 3**, 715 5**, 722 6**, 722 9**, 724 ***, 724 0**, 724 033, 724 044, 724 045, 724 1**, 724 103, 724 114, 724 115, 724 120, 725 ***, 725 0**, 725 035, 725 037, 725 038, 725 085, 725 1**, 739 390, 739 391, 739 395, 739 396, 739 397, 739 398, 739 399, 740 698, 743 3**, 743 4**, 743 498, 746 971, 924 9**, 924 910, 925 9**, 926 9**

SI98.00-P-0020A

Service-Information: Hinweise zur Lacktrocknung in der Trocknungsanlage

11.07.2016

Typ

alle

Hinweise zur Temperaturmessung

Eine Temperatur von 80 °C in der Trocknungsanlage entspricht einer Objekttemperatur an der Fahrzeugoberfläche von ca. 60 °C bis 80 °C. Mit einem Infrarot-Temperatur-Messgerät kann eine Kontrollmessung der Bauteiloberfläche durchgeführt werden.

Folgende Maßnahmen sind grundsätzlich vor der Lacktrocknung in der Trocknungsanlage durchzuführen:

Die Fahrzeuge sind vor dem Einbringen in die Lackieranlage gründlich zu reinigen.

Fett, Teer und Wachs an der Fahrzeugaußenhaut entfernen. Feuerlöscher, Sprühdosen, Kraftstoffkanister, CDs, Musikkassetten, Lebensmittel und sonstige lose temperaturempfindliche Gegenstände sind aus dem Fahrzeug herauszunehmen.

Die empfohlenen Trocknungszeiten für die von Mercedes­Benz frei gegebenen Lacke dürfen nicht überschritten werden. Alle frei gegebenen Materialien, technische Informationen und Hersteller sind auf der Internetseite: http://aftersales.mercedes-benz.com unter der Rubrik "Leitfaden für Lacktechnik" hinterlegt.

Bei Fahrzeugen mit Hochvoltbatterien müssen zusätzlich nachfolgende Punkte beachtet werden:

Es ist sicherzustellen, dass die Trockenzeit nicht überschritten wird.

Die Batterietemperatur vor dem Trockenvorgang muss kleiner 30 °C sein. Die maximale Verweildauer der Fahrzeuge in der Trocknungsanlage darf 60 min bei 80 °C nicht überschreiten, da sonst die Batteriezellen dauerhaft geschädigt werden können.

Den Zündschlüssel während des Trockenvorgangs abziehen und gut sichtbar im Fahrzeug ablegen.

Durch Öffnen der Motorhaube werden die Kontaktschalter Motorhaube geöffnet und die Vorklimatisierung (Preconditioning-Funktionen) deaktiviert.

Der Fehlerspeicher muss nach Abschluss der Arbeiten und abgekühltem Fahrzeug ausgelesen und ggf. gelöscht werden.

Bei P1 Hybrid­Fahrzeugen (Typ 221) muss vor der Lacktrocknung in der Trocknungsanlage der Ladezustand der Hochvoltbatterie größer 45 % sein. Damit ist ein Starten der P1-Hybrid­Fahrzeuge (Typ 221) nach der Lacktrocknung gewährleistet.

P2 Hybrid­Fahrzeuge (z. B. Typ 212, 222) starten den Motor über die 12 V Batterie. Ein Mindestladezustand der Hochvoltbatterie ist für den Motorstart nicht erforderlich.

Bei Fahrzeugen mit Gasantrieb bzw. Brennstoffzelle müssen zusätzlich folgende Punkte beachtet werden:

Es ist sicherzustellen, dass die Trockenzeit nicht überschritten wird.

Bei Fahrzeugen mit Brennstoffzelle muss die Batterietemperatur vor dem Trockenvorgang kleiner 30 °C sein. Die maximale Verweildauer der Fahrzeuge in der Trocknungsanlage darf 60 min bei 80 °C nicht überschreiten.

Den Zündschlüssel während des Trockenvorgangs abziehen und gut sichtbar im Fahrzeug ablegen.

Bei Fahrzeugen mit Brennstoffzelle ist darauf zu achten, dass die H2­Betankung max. 150 bar (bei 15 °C) beträgt. Fahrzeuge dürfen nur in Gebäude eingebracht werden, wenn die H2­Leuchte nicht leuchtet.

Bei der Annahme eines Fahrzeugs mit Gasanlage ist die Dichtheit des Systems sicherzustellen.

Der Fehlerspeicher muss nach Abschluss der Arbeiten und abgekühltem Fahrzeug ausgelesen und ggf. gelöscht werden.