Anfragen zur Serienlackierung
Aus verschiedenen Gründen kann es für Werkstätten notwendig werden, zu klären,
1 ob es sich um eine Sonderfarbe (Kennung "000", Designo, etc. ) handelt oder
2 ob im Werk eine "Wiederholung des Arbeitsschrittes Lackierung" erfolgte.
Sonderfarben haben auf dem Typschild entweder eine Kennung mit "000" oder keine Farbnummer dokumentiert. Bitte stellen Sie Ihre Anfragen zu Sonderfarben direkt über das TIPSFallmodul ein.
Anfragen zu "Wiederholungen des Arbeitsschrittes Lackierung", z. B. aufgrund von Staubeinschlüssen oder Läufern im Rahmen der Serienlackierung, stellen Sie bitte ebenfalls, unter Berücksichtigung des folgenden Prozessablaufes, über das TIPSFallmodul ein.
Prozessablauf
Erstellung eines Skizzenblatts über Lackschäden (OF9800P3000*) für die Kundenakte
Messung der Lackschichtdicke an folgenden Teilen der Karosserie (jeweils mindestens einmal):
Motorhaube
Kofferraumdeckel
Dach
vordere Kotflügel
hintere Kotflügel
Türen
Die Schichtdickenmessungen dürfen nicht direkt am Falz- oder Kantenbereich durchgeführt werden. Zur Dokumentation der Lackschichtdicken kann das Skizzenblatt Lackschichtdicke zu Hilfe genommen werden.
Fall 1 | Fall 2 | Fall 3 | |
Schichtdicke | - zwischen 80 μm und 160 µm an waagerechten Flächen | - Unterhalb 80 µm an waagerechten bzw. senkrechten Flächen | - Oberhalb 160 µm an waagerechten Flächen |
Indiz auf | -keine "Wiederholung des Arbeitsschrittes Lackierung" in der Produktion | - eine "Wiederholung des Arbeitsschrittes Lackierung" in der Produktion oder | |
Maßnahme | Keine | Schriftliche Lackanfrage (über das TIPSFallmodul, KG 98) | |
Notwendige Angaben | - Fahrzeug-Identifizierungsnummer | ||
Schriftliche Lackanfrage
Das jeweilige MPC bzw. die jeweilige GV leitet die TIPSAnfrage an GSP/TPB zur Recherche und Beantwortung weiter. GSP/TPB beantwortet die Anfrage mit den entsprechenden Details (Fachkommentar) direkt über das TIPSFallmodul an das jeweilige MPC bzw. an die jeweilige GV. Diese informiert den anfragenden Betrieb über das Ergebnis. Der Kundendienstberater im Betrieb erläutert dem Kunden den Sachverhalt.
In der Regel kann die Beantwortung der Anfrage innerhalb eines Tages erfolgen. Bei Ausnahmen wird das MPC bzw. die GV über den voraussichtlichen Zeitrahmen rechtzeitig informiert.
Aus rechtlichen Gründen müssen die Anfragen stets schriftlich erfolgen, daher ist von telefonischen Abfragen abzusehen.