Das Vorgehen zur Fehlersuche bei Problemen mit dem Fahrberechtigungssystem (FBS) oder dem Zugangsberechtigungscode wurde überarbeitet.
Zur Diagnose muss folgende Vorgehensweise einhalten werden:
Kurztest durchführen
Anschließend die jeweilige Beanstandung unter nachfolgendem Punkt 1 oder 2 auswählen
1 Bei Problemen mit dem Öffnen/Schließen des Fahrzeugs:
Geführte Prüfungen für den Funkempfänger durchführen
Hierzu folgende Menüpunkte auswählen: Steuergeräte-Ansicht N73 - Elektronisches Zündschloss (EZS) Prüfungen Der Funkempfänger hat Funktionsstörung
Die Diagnosetätigkeiten müssen über folgende Arbeitspositionen abgerechnet werden:
54 1011 Kurztest durchführen
80 1491 Infrarot-Fernbedienung der Zentralverriegelung auf Funktion prüfen, Befund festlegen
80 1499 Elektrische Anlage der Infrarot-Fernbedienung prüfen (n. Prüfung)
80 2618 Senderschlüssel prüfen (nach Kurztest)
2 Bei Problemen mit dem Starten des Motors:
Geführte Prüfung des Fahrberechtigungssystems durchführen
Hierzu folgende Menüpunkte auswählen: Steuergeräte-Ansicht N73 - Elektronisches Zündschloss (EZS) Prüfungen Geführte Prüfungen des Fahrberechtigungssystems
Die Diagnosetätigkeiten müssen über folgende Arbeitspositionen abgerechnet werden:
54 1011 Kurztest durchführen
80 0660 Fahrberechtigungssysteme prüfen (nach Kurztest)
80 0661 Einzelteile Fahrberechtigungssysteme: .................... nach Fehlercode prüfen
80 1516 Prüfprogramm für Fahrberechtigungssystem (FBS) durchführen (nach Diagnose)
Es folgt eine geführte Prüfung, mit deren Hilfe eine eindeutige Bestimmung des fehlerhaften Bauteils sichergestellt wird. Bei diesen Prüfungen werden die Komponenten in ihrem funktionalen Zusammenhang getestet.
Keine Bauteile ohne vorher durchgeführte Diagnose erneuern!
Zur schnellen und einwandfreien Diagnose sollten idealerweise beide Schlüssel vorliegen. Bitten Sie deshalb den Kunden bereits bei der Terminvereinbarung um die Bereithaltung beider Schlüssel beim späteren Reparaturtermin. Ist dies nicht möglich, achten Sie bitte unbedingt auf den richtigen Diagnosepfad während der Diagnose mit XENTRY Diagnostics!
Die Diagnose immer komplett bis zum Hinweis auf das zu erneuernde Bauteil durchführen.
Angewandte Diagnoseschritte werden im Steuergerät elektronisches Zündschloss (EZS) (N73) und im Steuergerät elektrische Lenkungsverriegelung (N26/5) abgelegt. Bei der Überprüfung der Bauteile in der Garantieprüfstelle können bei der Befundung die Diagnoseschritte der Werkstatt nachvollzogen werden.
Am Ende der jeweiligen Prüfschritte erscheint auf dem Display ein Hinweis mit der Bitte, einen Ausdruck zu erstellen.
Diesen Ausdruck sowie den Ausdruck des Kurztests bitte unbedingt den über den Garantieweg zurückgesandten Bauteilen beifügen.
Wir werden bei der Garantiebefundung darauf achten, ob anhand des Diagnoseergebnisses ein berechtigter Ausbau vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder liegen die Diagnoseausdrucke nicht bei, behalten wir uns vor, den Garantieantrag abzulehnen.
Gleiches gilt, wenn die angeforderten Bauteile nicht nachweisbar an die Garantieprüfstelle versandt wurden.
Alle von der Garantieprüfstelle angeforderten und in diesem Dokument genannten Bauteile sind zurückzusenden.
Die Rücksendung der Bauteile erfolgt über den jeweiligen Rücklieferprozess des Marktes.
Diese Bauteile sind explizit vom Rundschreiben "Handhabung von Schlüsseln und anderen diebstahlrelevanten Teilen" ausgeschlossen.