Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Pflege von Batterien in nicht betriebenen Fahrzeugen hinweisen.
Um eine maximale Lebensdauer der Batterien zu gewährleisten und um Folgeschäden zu vermeiden, ist die Pflege der Batterien nach Vorgabe durchzuführen.
Spätestens nach einer Standzeit von 3 Wochen bei angeschlossenen Batterien, bezogen auf die letzte Überprüfung bzw. den letzten Ladezeitpunkt, ist es erforderlich, die Batterien (Bordnetz) zu prüfen.
Prüfung der Batteriespannung der Bordnetzbatterie, wie in den Verweisdokumenten AR54.10-D-1129A (Typ 636, 639, 900, 906), AR54.10-D-1129TS (Typ 907, 910), AR54.10-S-1129E (Typ 447, 448) oder AR54.10-S-1129C (Typ 415) beschrieben.
Bei einer Batteriespannung kleiner 12,2 V sind die Batterien zu laden. Ist es erforderlich die Bordnetzbatterie zu laden, muss auch die Zusatzbatterie, Stützbatterie bzw. Batterie Not-P, wenn vorhanden geladen werden.
Bei einer voraussichtlichen Standzeit bzw. Stilllegung des Fahrzeugs, länger als 3 Wochen wird empfohlen, die Masseleitungen der Batterien abzuklemmen.
Dadurch wird eine Batterieentladung durch Ruhestromverbraucher verhindert.
Um der Selbstentladung entgegenzuwirken, müssen vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder spätestens nach jeweils 3 Monaten die Batterien geladen werden.
Eine Übernahme der Aufwendungen über die Garantieabrechnung ist ausgeschlossen.
Referenzierte Dokumente
- ap0020d1100a Ablieferungs-, Übergabekontrolle durchführen
- ar5410d0006ts Behandlung der Batterie bei Stilllegung des Fahrzeuges
- ar5410d1129a Batterie Zustand prüfen
- ar5410d1129ts Batterie Zustand prüfen
- ar5410s0006c Behandlung der Batterie bei Stilllegung des Fahrzeuges
- ar5410s0006e Behandlung der Batterie bei Stilllegung des Fahrzeuges
- ar5410s0006s Behandlung der Batterie bei Stilllegung des Fahrzeuges
- ar5410s1129c Batterie Zustand prüfen
- ar5410s1129e Batterie Zustand prüfen