si5410s0024a

Service-Information: Batteriewartung

Typ si · Thema 54.10 · Version 0300 · 2019-02-28

Gültig für: Typ 415, 447, 636, 639, 900, 906, 907, 910

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 54 Elektrische Anlage, Ausrüstung und Instrumente › 54.10 Batterie, Spannungsversorgung, Spannungswandler — Baureihe 415 · Baureihe 447 · Baureihe 636 · Baureihe 639 · Baureihe 900 · Baureihe 906 · Baureihe 907 · Baureihe 910

EinPAS 25 Bordnetz/Netzwerk/Multifunktion › 25.20 Bordnetz › 25.20.20 Batterie — Baureihe 415 · Baureihe 447 · Baureihe 636 · Baureihe 639 · Baureihe 900 · Baureihe 906 · Baureihe 907 · Baureihe 910

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 415 · Baureihe 447 · Baureihe 636 · Baureihe 639 · Baureihe 900 · Baureihe 906 · Baureihe 907 · Baureihe 910

SI54.10-S-0024A

Service-Information: Batteriewartung

28.02.2019

Typ

415, 447, 636, 639, 900, 906, 907, 910

Änderungshinweise

28.02.2019

Dokumentinhalt um die Typen 907 und 910 erweitert

Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Pflege von Batterien in nicht betriebenen Fahrzeugen hinweisen.

Um eine maximale Lebensdauer der Batterien zu gewährleisten und um Folgeschäden zu vermeiden, ist die Pflege der Batterien nach Vorgabe durchzuführen.

Spätestens nach einer Standzeit von 3 Wochen bei angeschlossenen Batterien, bezogen auf die letzte Überprüfung bzw. den letzten Ladezeitpunkt, ist es erforderlich, die Batterien (Bordnetz) zu prüfen.

Prüfung der Batteriespannung der Bordnetzbatterie, wie in den Verweisdokumenten AR54.10-D-1129A (Typ 636, 639, 900, 906), AR54.10-D-1129TS (Typ 907, 910), AR54.10-S-1129E (Typ 447, 448) oder AR54.10-S-1129C (Typ 415) beschrieben.

Bei einer Batteriespannung kleiner 12,2 V sind die Batterien zu laden. Ist es erforderlich die Bordnetzbatterie zu laden, muss auch die Zusatzbatterie, Stützbatterie bzw. Batterie Not-P, wenn vorhanden geladen werden.

Bei einer voraussichtlichen Standzeit bzw. Stilllegung des Fahrzeugs, länger als 3 Wochen wird empfohlen, die Masseleitungen der Batterien abzuklemmen.

Dadurch wird eine Batterieentladung durch Ruhestromverbraucher verhindert.

Um der Selbstentladung entgegenzuwirken, müssen vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder spätestens nach jeweils 3 Monaten die Batterien geladen werden.

Eine Übernahme der Aufwendungen über die Garantieabrechnung ist ausgeschlossen.

Ablieferungs-, Übergabekontrolle durchführen

Typ 415, 447, 900, 906, 907, 910

AP00.20-D-1100A

Behandlung der Batterie bei Stilllegung des Fahrzeuges

Typ 636, 639, 900, 906

AR54.10-S-0006S

Typ 907, 910

AR54.10-D-0006TS

Typ 415

AR54.10-S-0006C

Typ 447

AR54.10-S-0006E

Batterie Zustand prüfen

Typ 415

AR54.10-S-1129C

Typ 907, 910

AR54.10-D-1129TS

Typ 636, 639, 900, 906

AR54.10-D-1129A

Typ 447

AR54.10-S-1129E

Referenzierte Dokumente