Die Motornummer hat in einzelnen Staaten der Welt unterschiedliche gesetzliche Bedeutungen. In der Bundesrepublik Deutschland wird sie beispielsweise seit Mitte 1972 vom Gesetzgeber als „verkehrsrechtlich unerheblich” betrachtet und ist deshalb in den Fahrzeugpapieren nicht mehr enthalten.
Viele andere Staaten dieser Welt verlangen nach wie vor die Angabe der Motornummer in den Kraftfahrzeugpapieren (bei den in diesen Staaten zugelassenen Kraftfahrzeugen).
Im grenzüberschreitenden Verkehr richten sich die Behörden nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
Damit es bei Fahrzeugkontrollen oder Grenzübertritten keine Schwierigkeiten aufgrund fehlender oder nicht korrekter Motornummern gibt, müssen bei Reparaturarbeiten die landesspezifischen Gesetze und Regelungen beachtet werden.
Zur Identifizierung des Motors bei Fahrzeugprüfungen (z. B. durch den TÜV, einer Polizeibehörde oder bei einer Ausfuhrkontrolle durch den Zoll) sind beim Einbau von Tauschmotoren, Kurbelgehäusen und Shortblocks folgende Richtlinien zu beachten.
Einbau eines typgleichen Neu- oder Tauschmotors
Die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt muss nach durchgeführter Arbeit die Motornummer des eingebauten Neu- oder Tauschmotors in Vehicle Documentation (VeDoc) sowie in der Reparaturkundenkartei eintragen.
Aus diesen Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, welcher Motor sich in dem Fahrzeug befand und welcher Neu- oder Tauschmotor eingebaut wurde.
Siehe:
VeDoc Änderungshandbuch
TransporterThemen
AggregateAllgemeines
Bei Original MercedesBenz Tauschaggregaten darf das Tauschaggregatschild nicht von dem zum Einbau kommenden Motor entfernt werden.
Kurbelgehäuse und Shortblocks
Die auf dem Ersatzteilesektor lieferbaren Kurbelgehäuse und Shortblocks haben keine Motor-Baumuster-Kennzeichnung und auch keine Motornummer.
Die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt muss die original Motornummer in das Motornummern-Feld des neuen Kurbelgehäuses bzw. des neuen Shortblocks einschlagen. Zusätzlich ist eine Fotodokumentation der alten und der neuen Motornummer zu erstellen und zu archivieren.
Siehe:
VeDoc Änderungshandbuch
TransporterThemen
AggregateAllgemeines
Bei weiteren Fragen zur Notwendigkeit der Motornummer und der gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen wenden sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.
Referenzierte Dokumente
- ah0110p000101a Behandlung von Motor-Nr. beim Einbau von Tauschmotoren und fabrikneuen Ersatzmotoren bzw. Zylinderkurbelgehäusen