AP42.00-D-4255C | Betriebs- und Feststellbremse - Funktionskontrolle | 28.11.06 |
TYP 667, 668, 670 mit MOTOR 602
TYP 668, 670 mit MOTOR 904
TYP 668, 670 mit MOTOR 900.9
N42.10-2273-01
N42.20-2272-01
N42.20-0258-01
Dargestellt Feststellbremsventil am Amaturenbrett
N42.00-2062-01
Dargestellt Feststellbremsventil seitlich am Fahrersitz
N42.20-0257-01
Dargestellt am Federspeicherzylinder
a Hub
| Prüfen | ||
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
1 | Motor starten | Motor während der Prüfung der Betriebsbremse laufen lassen, damit maximaler Unterdruck vorhanden ist. | |
2 | Bremspedalweg prüfen | Bremspedal betätigen, nach 100 mm Pedalweg muss ein deutlicher Widerstand bzw. Kraftanstieg vorhanden sein. | |
Bei Abweichungen von den im Arbeitstext aufgeführten Prüfangaben muss gegen gesonderten Auftrag die Ursache festgestellt und beseitigt werden. | |||
3.1 | Handbremshebelweg der Feststellbremse prüfen | Nur bei Fahrzeugen mit Handbremshebel für Festellbremse | |
Handbremshebel betätigen, nach 3 bis 4 Rasten muss am Handbremshebel ein deutlicher Widerstand vorhanden sein. | |||
Die Kontrollleuchte der Feststellbremse muss im Amaturenbrett aufleuchten. | |||
Bei Abweichungen von den im Arbeitstext aufgeführten Prüfangaben muss gegen gesonderten Auftrag die Ursache festgestellt und beseitigt werden. | |||
4.1 | Hub (a) des Federspeicherzylinders prüfen | Nur bei Fahrzeugen mit Festellbremsventil | |
Festellbremsventil betätigen, der Hub (a) des Federspeicherzylinders darf bei Betriebsdruck der Druckluftanlage nicht größer sein als 50 mm. | |||
Die Kontrollleuchte Feststellbremse muss im Amaturenbrett aufleuchten. | |||
Bei Abweichungen von den im Arbeitstext aufgeführten Prüfangaben muss gegen gesonderten Auftrag die Ursache festgestellt und beseitigt werden. |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor