ap4010p4052a

Zustand und Profiltiefe der Reifen beurteilen

Typ ap · Thema 40.10 · Version 0100 · 2019-12-20

Gültig für: Typ 223

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 40 Räder, Fahrwerkvermessung › 40.10 Räder, Reifen — Baureihe 223

EinPAS 20 Fahrwerk › 20.30 Rad/Reifen › 20.30.30 Rad/Reifen/Reserverad — Baureihe 223

AP40.10-P-4052A

Zustand und Profiltiefe der Reifen beurteilen

20.12.2019

Typ

223

Zustand und Profiltiefe der Reifen beurteilen
Zustand und Profiltiefe der Reifen beurteilen

P40.10-0001-01

Schulterabnutzung an den Reifen der Vorderachse

Mittenabnutzung an den Reifen der Hinterachse

P40.10-0002-01

Gefahr

Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne

Fahrzeug zwischen den Hebebühnensäulen ausrichten und die vier Aufnahmeteller an den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Hebebühnenaufnahmepunkten platzieren.

AS00.00-Z-0010-01A

Hinweis

Hinweise Reifen/Scheibenräder

AH40.10-P-9411-01A

Hinweis

Eingeschränkte Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex V

AH40.10-P-1020-03A

Vorbereitende Tätigkeit

1

Fahrzeug mit Hebebühne anheben.

AR00.60-P-1006A

Prüfen

2

Verschleißbild der Reifen von Vorder- und Hinterachse beurteilen.

An den Reifen der vorderen Kompletträder ist eine stärkere Abnutzung der Reifenschultern gegenüber der Laufflächenmitte normal. An den Reifen der hinteren Kompletträder ist die Abnutzung an der Laufflächenmitte meist etwas stärker als an den Reifenschultern.

Wenn ein außergewöhnliches Verschleißbild vorliegt,

Beanstandung beseitigen.

Gegen gesonderten Auftrag.

3

Reifenprofiltiefe der Reifen von Vorder- und Hinterachse beurteilen.


Bei den Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von ca. 3 mm (0,12 Inch) und bei den Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von ca. 4 mm (0,16 Inch) aus Sicherheitsgründen die Reifen erneuern.
Ansonsten können Schäden entstehen.

Das Hauptprofil muss am gesamten Umfang eine Mindestprofiltiefe von mindestens 1,6 mm (0,06 Inch) aufweisen. Reifenprofiltiefe an der Stelle des größten Verschleißes beurteilen.

Die genannten Reifenprofiltiefen gelten für die Bundesrepublik Deutschland. Anders lautende länderspezifische Bestimmungen entsprechend beachten.

Wenn die Mindestprofiltiefe erreicht ist,

die Reifen erneuern.

Gegen gesonderten Auftrag.

Nachbereitende Tätigkeit

4

Fahrzeug mit Hebebühne absenken.

AR00.60-P-1006A

Referenzierte Dokumente