Eingeschränkte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen mit Kennzeichnung "V" (Geschwindigkeitsindex)
Bei V-Reifen ist die maximale Reifentragfähigkeit laut ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) Norm nur bis 210 km/h gegeben.
Mit zunehmender Geschwindigkeit über 210 km/h verringert sich die zulässige Reifentragfähigkeit um den so genannten Lastabschlag (1,5 % pro 5 km/h) bis auf 91 % bei 240 km/h.
Dies kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht uneingeschränkt bis 240 km/h betrieben werden kann. Abhängig vom Tragfähigkeitsindex des Reifens und der zulässigen Achslast des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer 7 und 8) ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Dies kann fahrzeugspezifisch mithilfe der entsprechenden Lastabschlagtabelle für den V-Winterreifen ermittelt werden.
Ein entsprechender M & S Höchstgeschwindigkeitsaufkleber ist im Sichtbereich des Fahrers anzubringen.
Der Reifendruck (Angabe siehe Tankklappe) ist dabei wie folgt zu erhöhen:
Bis 220 km/h + 4 %
Bis 225 km/h + 6 %
Bis 230 km/h + 8 %
Bis 235 km/h + 10 %
Bis 240 km/h + 12 %
Der maximale Reifendruck darf 3,5 bar (350 kPa) nicht überschreiten.
P40.10-6409-09
Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex „V“: |
a | Tragfähigkeitsindex | c | Maximal zulässige Achslasten (kg) | |
b | Reifentragfähigkeit (kg) | d | Zulässige Höchstgeschwindigkeit |