AH00.10-P-1000-02A | Fahrzeugumbauten auf Flüssiggasbetrieb | Typ 123.220, 123.280, 124.020, 124.080, 126.021, 201.023 | |
Vergasermotoren mit härteren Ventilsitzringen
Typ | Verkaufsbezeichnung | Motor | Einsatz härtere Ventilsitzringe | Datum | |
mech. Getriebe | autom. Getriebe | ||||
123.220 123.280 | 200 200 T | 102.920 | 161139 | 047131 | 12/84 |
102.939 | 014858 | 001346 | |||
124.020 124.080 | 200 200 T | 102.922 | Serienbeginn | Serienbeginn | Serienbeginn |
126.021 | 280 S | 110.926 | 008099 | 021025 | 04/85 |
201.023 | 190 | 102.924 | Serienbeginn | Serienbeginn | Serienbeginn |
Die hier nicht genannten älteren Vergasermotoren haben keine härteren Ventilsitzringe
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, unsere Otto-Motoren mit Flüssiggas zu betreiben. Verständlicherweise können von uns keine Empfehlungen für bestimmte Flüssiggasanlagen bzw. Werkstätten, die Umbauten vornehmen, gegeben werden.
Vor Einbau einer Flüssiggasanlage ist der Kunde darüber zu informieren, daß neben den Vorteilen, wie homogenerem Brenngemisch, günstigerer Schadstoff-Emission und geringerem Triebwerkverschleiß, auch Nachteile in Kauf genommen werden müssen.
Nach unseren Erfahrungen ist bei reinem Flüssiggasbetrieb mit erhöhtem Verschleiß der Ventilsitzringe älterer Ausführung und der beweglichen Teile der Gemischaufbereitungsanlage zu rechnen,
da die reibungsmindernde Wirkung bestimmter Additive im Otto-Kraftstoff fehlt. Deshalb sind wir der Meinung, daß sich für einen Umbau nur Vergasermotoren eignen.
Bei Motoren ohne die härteren Ventilsitzringe, ist es unter normalen Einsatzbedingungen ausreichend, wenn nach ca. 1000 km Flüssiggasbetrieb ca. 100 km mit verbleitem Kraftstoff gefahren werden. Dadurch wird auf den Ventilsitzen wieder eine verschleißmindernde Bleischicht aufgebaut. Die gängigen Flüssiggasanlagen sind unter anderem auch aus diesen Gründen für wahlweisen Gas- bzw. Benzinbetrieb ausgerüstet.
Steht kein verbleiter Kraftstoff zur Verfügung, muß das Ventilspiel in kürzeren Abständen (Intervalle halbieren) geprüft und ggf. eingestellt werden.
Der Flüssiggasbetrieb ist mit ca. 10% geringerer Motorleistung und ca. 10-15% volumetrisch höherem Kraftstoffverbrauch gegenüber Otto-Kraftstoffbetrieb verbunden.
Die Wartungsintervalle und Wartungsumfänge bleiben, abgesehen von der oben genannten Einschränkung beim Ventilspiel, unverändert. Zündkerzen, Motorenöle und Einstelldaten müssen unseren Vorschriften entsprechen.
Einstellarbeiten am Vergaser dürfen nur bei Betrieb mit Benzin vorgenommen werden.
Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen mit Flüssiggasbetrieb sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten. Arbeiten an der Flüssiggasanlage sind nur von Sachkundigen durchzuführen.
Hinweis
Der Treibgasbehälter darf eine Temperatur von max. 70 °C nicht überschreiten, d. h. Lacktrocknungen im Trockenofen sind grundsätzlich nur ohne Treibgasbehälter möglich.
Es muß darauf hingewiesen werden, daß die jeweiligen geltenden Zulassungsvorschriften unbedingt eingehalten werden müssen und je nach Ländervorschrift eine Abnahme jedes umgebauten Fahrzeuges erforderlich ist.
Garantieregelung
Schäden an der eingebauten Anlage bzw. am Fahrzeug (auch innerhalb der Garantiezeit), die im ursächlichen Zusammenhang mit der Flüssiggasanlage stehen, sowie daraus resultierende Folgeschäden, fallen in den Verantwortungsbereich des Umrüsters oder des Herstellers der Anlage.
Garantieanträge für Fahrzeuge, die auf Flüssiggas umgebaut wurden, müssen den Hinweis „Ausgerüstet mit Flüssiggasanlage” enthalten.
MB-Werkstätten, die Fahrzeuge umrüsten, müssen die Fahrgestell-bzw. Fahrzeug-Ident-End-Nr. an die zuständigen Garantiestellen melden.
Werden grundsätzliche Mängel an einer Flüssiggasanlage festgestellt, die vom Kunden mit der Qualität unserer Fahrzeuge in Verbindung gebracht werden können, sind die Abteilungen VP/SP für PKW bzw. VN/TAK für NFZ sowie die zuständige Garantiestelle zu informieren.
Die Kunden sind auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.