Neufahrzeuge zur Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung deren zulässige Gesamtmasse einschließlich ihrer Anhänger oder Sattelanhänger 3,5t übersteigt, müssen seit 02.05.2006 mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Für Altfahrzeuge, die mit einem analogen Fahrtschreiber ausgestattet sind, besteht keine Umrüstpflicht.
Gemäß EG-Verordnung Nr. 561/2006 und Nr. 3821/85 ist für bestimmte Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen ein Kontrollgerät vorgeschrieben. Hiermit sollen in erster Linie die Lenk- und Ruhezeiten für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nach der EG-Verordnung Nr. 3820/85 überwacht werden.
In Deutschland ersetzt das Kontrollgerät das früher zur Überwachung dienende "Persönliche Kontrollbuch". Da das Kontrollgerät auch die Aufgaben des Fahrtschreibers übernimmt, ersetzt das Kontrollgerät auch diesen.
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Folgende Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse sind von der Kontrollgeräte-Ausstattungspflicht befreit:
Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die ausschließlich für örtliche land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten eingesetzt werden,
Fahrzeuge, die zur Beförderung im Linienverkehr eingesetzt werden, wenn die Streckenlänge 50 km nicht übersteigt,
Feuerwehrfahrzeuge, Bundeswehrfahrzeuge, THW-Fahrzeuge, Fahrzeuge im Zirkus- und Schaustellergewerbe,
Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke,
spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden und
Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.
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Allgemein
Die im Digitalen Kontrollgerät aufgezeichneten Daten müssen zuverlässig und unanfechtbar sein. Einer der wesentlichen Unterschiede gegenüber den bisherigen Kontrollgeräten ist daher der Ersatz der Schaublätter durch einen elektronischen Massenspeicher. Die gespeicherten Daten können über ein Display angesehen, über einen Drucker ausgedruckt oder mittels PC heruntergeladen werden.
Digitale Kontrollgeräte sind mit zwei Kartensteckplätzen (für ersten und zweiten Fahrer) zum Einführen von Kontrollgerätekarten (Chipkarten) ausgerüstet.
Es gibt 4 Kartenarten mit unterschiedlichen Funktionalitäten:
Fahrerkarte,
Werkstattkarte,
Unternehmenskarte und
Kontrollkarte.
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Mit Einführung des Digitalen Kontrollgerätes ist in Deutschland, bei jeder Änderung des amtlichen Kennzeichens, eine zusätzliche Überprüfung nach § 57b StVZO erforderlich. Bei Reparaturen oder Austausch des Digitalen Kontrollgerätes gehört es zu den Pflichten der autorisierten Werkstatt, die gespeicherten Daten herunter zu laden und dem zuständigen Unternehmen zu übergeben.
Es können Digitale Kontrollgeräte folgender Hersteller eingebaut werden:
VDO
Actia
Stoneridge
Die Kontrollkarten sind in allen zugelassenen Digitalen Kontrollgeräten einsetzbar.
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Daten im elektronischen Massenspeicher
Gespeichert werden in der Registriereinheit:
Herstellerdaten über Kontrollgerät und Geschwindigkeitsgeber,
Fahrgestellnummer,
amtl. Kennzeichen,
Fahrerdaten (Identität),
Systemstörungen (Ereignisse, Fehler, Manipulationsversuche, Fahren ohne Karte),
Aktivitäten von Fahrer und Beifahrer (Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten, Crew-Status, etc.),
Kilometerstand,
Geschwindigkeitsdaten (Sekundengenau für die letzten 24 Stunden Lenkzeit),
Werkstattdaten (Installation, Kalibrierung, Überprüfung, etc.) und
Kontrolldaten (Daten des Kontrollbeamten und Datum/Uhrzeit der letzten Kontrolle).
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Die Daten werden 365 Tage gespeichert. Ist der Speicher gefüllt, wird er, beginnend mit den ältesten Daten, überschrieben. Die Daten sind alle 3 Monate elektronisch zu sichern und zwei Jahre aufzubewahren.
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Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ist personalisiert und für maximal 5 Jahre gültig.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Speicherung der Aktivitäten des Fahrers,
Speicherzeitraum (die letzten 28 Arbeitstage),
Personenbezogen und im Besitz des Fahrers,
Kompatibel zu allen digitalen Kontrollgeräten und
Ausgabe durch die Behörde der EU-Mitgliedsstaaten.
Werkstattkarte
Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig und versetzt den digitalen Tachographen in den Kalibriermodus und ist somit Schlüssel zur Kalibrierung des Kontrollgerätes.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Personalisiert auf die Techniker in der Werkstatt sowie auf die Werkstatt selbst,
PIN geschützt,
Speicherung der Aktivitäten mit dem digitalen Kontrollgerät in der Werkstatt,
Kompatibel zu allen digitalen Kontrollgeräten und
Ausgabe ausschließlich an autorisierte Werkstätten durch die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten.
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Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte ist unbegrenzt gültig und dient dem Schutz der unternehmerbezogenen Daten in digitalen Kontrollgeräten.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Speicherung der Download-Tätigkeiten des Unternehmers,
Ermöglicht das Anzeigen, Ausdrucken und Herunterladen von unternehmerbezogenen Daten,
Kompatibel zu allen digitalen Kontrollgeräten und
Ausgabe durch die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten.
Kontrollkarte/Behördenkarte
Die Behördenkarte ist unbegrenzt gültig und identifiziert den Kontrollbeamten. Sie ermöglicht das Anzeigen, Ausdrucken und Herunterladen aller gespeicherten Daten.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Schlüssel des Kontrollbeamten für den Massenspeicherzugriff an digitalen Kontrollgeräten,
Speichert die Aktivitäten der Kontrollorgane mit Datum und Uhrzeit,
Kompatibel zu allen digitalen Kontrollgeräten und
Ausgabe durch die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten.
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Ereignisse
Als Ereignis werden alle anormalen Betriebszustände, die möglicherweise auf einen Manipulationsversuch hindeuten, bezeichnet. Sie werden im Massenspeicher des Kontrollgerätes für 365 Tage sowie auf der Fahrerkarte gespeichert.
Im Einzelnen sind dies:
Einstecken einer ungültigen Kontrollgerätekarte,
Kartenkonflikt, darunter versteht man das Einführen von zwei gültigen Karten in die beiden Kartensteckplätze:
- Werkstattkarte und Fahrerkarte
- Werkstattkarte und Kontrollkarte
- Werkstattkarte und Unternehmenskarte
- Kontrollkarte und Unternehmenskarte
- zwei Werkstattkarten
- zwei Unternehmenskarten
- zwei Kontrollkarten
Fahren ohne geeignete, defekte oder abgelaufene Karte
Einstecken einer Karte während des Fahrens
Geschwindigkeitsüberschreitung
Unterbrechung der Stromversorgung
Datenfehler zwischen Geschwindigkeitsgeber und Gerät
Manipulationsversuche am Gerät
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Gesetzliche Schulungen
Auf Grund der umfangreichen Neuerungen ist es erforderlich, Personen einer autorisierten Werkstatt, die zur Prüfung, Kalibrierung usw. ermächtigt sind, entsprechend zu unterrichten.
Schulungsaktivitäten seitens der Kontrollgerätehersteller:
Die Kontrollgerätehersteller berücksichtigen bei ihren Schulungen auch die Funktionsunterschiede der Kontrollgeräte ihrer Wettbewerber. Auf Grund der strengen gesetzlichen Regelungen halten sich die Unterschiede zwischen den Geräten der einzelnen Hersteller in zumutbaren Grenzen und liegen vor allem in Details von Bedienung und Anzeige.
Hinweis
Diese Service-Information berücksichtigt die (EU) nationale Gesetzgebung.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Prüf- und Rahmenbedingungen für Fahrtschreiber/Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer unter:
www.bmv.de
www.juris.de
www.verkehrsportal.de
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Verstöße gegen die Vorschriften über die Arbeitszeitnachweise laut Fahrpersonal Verordnung (FperV) können mit Geldbußen bis zu EUR 1500.- geahndet werden.
Nichteinbau des Kontrollgeräts,
Artikel 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3821/85,
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Nachrüstung
Zurzeit wird ein Einbausatz von der Firma Continental angeboten.
Continental Trading GmbH
Heinrich-Herz-Straße 45
D-78052 Villingen-Schwenningen
VDO - eine Marke des Continental-Konzerns
http://www.dtco.vdo.com
Weitere Nachrüstlösungen sind von den Anbietern wie der Firma Actia und der Firma Semmler erhältlich.
I+ME ACTIA GmbH
Rebenring 33
D-38106 Braunschweig
http://www.ime-actia.com
http://www.smartach.de
Semmler GmbH
TachoControl
Kuhnbergstraße 31
D-73037 Göppingen
http://www.tachocontrol.de
Einbauhinweis
Der Einbau kann von Fachwerkstätten durchgeführt werden. Die Einbauprüfung, die Kalibrierung und die Plombierung dürfen aber nur durch autorisierte Werkstätten durchgeführt werden.