Typ | 164.195, 166.063, 167, 169.090, 205.012/013/047/053/054/147/212/213/247/253, 212.095/098/195/298, 213.016/050/053/054/153/155/216/253, 221.095/195, 222.004/057/104/157/163/173, 242.890, 245.286, 253.311/353/354/911/953/954/992/993, 293.890/891, 451.390/391/392/490/491/492, 453.091/391/491 |
Typ | 177, 247 mit Motor 282 |
mit Code ME08 (Hybrid-Antrieb 75-84 KW-VARIANTE (INKLUSIVE PLUGIN)) | |
Typ | 447 mit Motor 780.701/702 |
Typ | 910 mit Motor 780.703 |
Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass Hochvoltbatterien, welche aufgrund Unfall mit Airbag bzw. ausgelöster Pyrosicherung erneuert wurden, sind nicht mehr grundsätzlich als „nicht transportsicher“ zu deklarieren, sondern werden anhand des gültigen Bewertungsprotokolls (für ältere Baureihen in WIS, ab Smart Phase IV und 222 MOPF via XENTRY) auf Transportfähigkeit bewertet. Hochvoltbatterien, die aufgrund Unfall erneuert wurden und anhand der Bewertungskriterien als transportsicher eingestuft sind, müssen vor dem Versand auf dem Gehäuseoberteil deutlich als Unfallbatterie gekennzeichnet werden.
Eingangsanalyse:
Bei der Fahrzeugannahme muss das Unfallfahrzeug von qualifiziertem Fachpersonal (Batteriefachkraft Retail) auf eventuelle Beschädigungen der Hochvoltbatterie untersucht werden:
Sichtbare mechanische Beschädigung der Hochvoltbatterie (bei Karosseriedeformation im Umfeld der Hochvoltbatterie ist die Hochvoltbatterie dafür gegebenenfalls mit Schutzausrüstung auszubauen)
Elektrolytaustritt (sichtbar bzw. riechbar)
Hitzeentwicklung (Anlauffarben)
Kühlmittelaustritt bzw. Kältemittelaustritt aus dem Batteriegehäuse
Wurde eines der Kriterien festgestellt, sind sofort geeignete Maßnahmen vom Fachpersonal vorzunehmen.
Siehe entsprechendes Dokument in WIS: AH54.10P000101A
Das Fahrzeug ist wie folgt abzustellen:
1 Fahrzeug auf einer Freifläche mit ausreichend Abstand (> 5 m) zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden abstellen.
2 Zündschlüssel abziehen, bei KEYLESS-GO den Sender aus dem Fahrzeug entfernen.
3 a) Fahrzeuge mit S7 (Hochvoltabschaltvorrichtung):
Die HV-Abschaltvorrichtung zur Deaktivierung des Hochvolt-Bordnetzes ist von qualifiziertem Fachpersonal (produktgeschult) zu trennen bzw. zu betätigen. Im Anschluss an die Deaktivierung des Hochvolt-Bordnetzes muss die Masseleitung der 12-V-Batterie getrennt werden.
b) Fahrzeuge ohne S7 (Hochvoltabschaltvorrichtung):
Dies betrifft folgende Typen: 164, 212 (alle Rechtslenker und Linkslenker vor ÄJ14 und Fahrzeugbaumuster ###.195), 221, 451 Phase II
Die Masseleitung der 12-V-Batterie muss vor einer Deaktivierung des Hochvolt-Bordnetzes getrennt werden!
Das Hochvolt-Bordnetz muss von qualifiziertem Fachpersonal (produktgeschult), durch Trennung von Hochvoltkontaktierung deaktiviert werden. Die Trennung von Hochvoltkontaktierung darf nur mit angelegter PSA (persönliche Schutzausrüstung) erfolgen.
4 Die Freifläche ist gegen den Zutritt durch Unbefugte zu sichern und mit lokal gültigen Warnschildern, die auf die Gefahr des Unfallfahrzeugs (Hochvolt) hinweisen, sowie dem Text "HV-Spannungsfreiheit nicht sichergestellt", zu kennzeichnen.
Ist außerhalb der Geschäftszeiten kein qualifiziertes Fachpersonal anzutreffen, muss Punkt 1, Punkt 2 und Punkt 4 durchgeführt werden. Als Vorsichtsmaßnahme bzgl. Brandschutz und Fahrzeugabsicherung muss zusätzlich in jedem Fall die 12VBatterie getrennt werden.
Wurde ein Reparaturauftrag für das Fahrzeug erteilt, muss zunächst eine Sichtkontrolle auf Beschädigungen der HVKomponenten und des 12-V-Bordnetzes (blanke Leitungen, Kurzschlussgefahr) durch qualifiziertes Fachpersonal (produktgeschult) erfolgen.
Sind alle HV-Komponenten und Leitungen äußerlich unbeschädigt, ist die 12-V-Batterie sowie die Hochvoltabschaltvorrichtung wieder zu betätigen oder zu kontaktieren.
Wenn dazu Hochvoltkontaktierung kontaktiert werden, muss dabei PSA getragen werden. Dies betrifft folgende Typen: 164, 212, 221, 451 Phase II.
Nach einem Unfall mit Auslösen der Pyrosicherung (irreversible Abschaltung des Hochvolt-Bordnetzes) ist die Hochvoltbatterie zu erneuern. Hierfür ist gemäß dem im WIS dokumentierten Prozess die Spannungsfreiheit des Fahrzeugs durch qualifiziertes Fachpersonal (Schulung T1192F "Manuelles Freischalten des Hochvolt-Bordnetzes und neue Hochvoltprüfungen") manuell herzustellen.
Wenn weitere Arbeiten am Fahrzeug erforderlich sind, ist entsprechend den Reparaturanleitungen zu verfahren. Sofern die Hochvoltbatterie mit der herkömmlichen Reparaturanleitung nicht ausgebaut werden kann, ist das zuständige MPC zu kontaktieren.
Für den Verbleib der Hochvoltbatterie im Fahrzeug nach einem Unfall ohne Auslösung der Pyrosicherung müssen im Anschluss an die Reparaturarbeiten mindestens unten stehende Prüfungen durchgeführt werden.
Funktionsprüfung:
Fehlerspeicher im Batteriemanagementsystem zur Detektion sicherheitsrelevanter Fehler und Zustände auslesen (Isolationswiderstand, Funktion IsoWächter, Funktion Interlock, Funktion Schütze, max. bzw. min. Zellspannung, Sicherungsauslösung in der Hochvoltbatterie).
Durchführen eines Ladevorgangs der Hochvoltbatterie, Dauer ca. 10 min ("Motor an" bei Hybrid-Fahrzeug bzw. mit dem Ladekabel bei Plug-in Hybrid-Fahrzeug und Elektrofahrzeugen).
Funktionskontrolle über den Ladezustand (SOC) im Kombiinstrument (Hybrid-Fahrzeug) bzw. über die Ladekontrollbox oder die Fahrzeugsteckdose fahrzeugseitig (Elektrofahrzeug & Plug-in-Hybrid)
Durchführen einer Probefahrt
Treten bei diesen Prüfungen sicherheitsrelevante Fehlercodes bzw. Störungen auf, darf die Hochvoltbatterie nicht im Fahrzeug verbleiben und ist zu erneuern. Für den Typ 242 ev sind die in Punkt (1) der Funktionsprüfung genannten Fehlercodes über das Kombiinstrument zu plausibilisieren. Bei Rotfehlermeldungen darf die Hochvoltbatterie ebenfalls nicht im Fahrzeug verbleiben und ist zu erneuern.
Vorgaben zum Versand und Kennzeichnung der Hochvoltbatterie nach Unfall mit Airbag bzw. ausgelöster Pyrosicherung:
1 Die Untersuchung auf Transportfähigkeit erfolgt idealerweise vor einem Ausbau der Hochvoltbatterie. Die Anweisungen des Fahrzeugherstellers sind dafür baureihenspezifisch zu beachten.
Siehe entsprechendes Dokument in WIS: OF54.10P300001** bzw. ab Smart Phase IV und Baureihe 222 MOPF Bewertungsprotokoll in XENTRY.
2 Hochvoltbatterien, die nach einem Unfall mit ausgelöster Pyrosicherung erneuert wurden, sind unbedingt auf dem Gehäuseoberteil mit dem Hinweis "Lithium-Ionen-Batterie aus Unfallfahrzeug" zu kennzeichnen. Dafür ist das Hinweisblatt mit geeignetem Klebeband "verliersicher" auf der betroffenen Hochvoltbatterie zu befestigen.
Zusätzlich ist bei der Bewertung der Transportfähigkeit das Kriterium - "War das Fahrzeug, in dem die Batterie eingebaut ist, an einem Unfall mit ausgelöster Pyrosicherung beteiligt?" - mit "JA" zu beantworten.
3 Nur transportfähige Hochvoltbatterien können in den Rückführprozess übergeben werden.
Für technische Fragen zum Hochvolt-Bordnetz ist das jeweilig zuständige MPC zu kontaktieren.
Die PSA soll Sie bei Arbeiten an Fahrzeugen, bei denen der Zustand des Hochvolt-Bordnetzes nicht eindeutig erkennbar ist (beispielsweise Unfallfahrzeuge), vor möglichen Gefahren des elektrischen Stroms oder eines Elektrolytaustritts schützen.
Die vorgeschriebene PSA kann der AH00.00Z030001A entnommen werden.
Hinweisblatt
Das Hinweisblatt wird im Rahmen der Transportfähigkeitsbewertung mit XENTRY automatisch bei der Auswahl "War das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, bei dem die Pyrosicherung ausgelöst wurde?" mit dem Bewertungsprotokoll ausgedruckt, wenn bei älteren Baureihen mittels OF-Dokument aus WIS bewertet wird, ist folgende Bescheinigung OF47.70P300001A in Deutsch oder Englisch auszudrucken und auf die Oberseite der Hochvoltbatterie zu kleben.
Prozessablauf zum Umgang mit Hochvoltbatterie nach einem Unfall mit Airbagauslösung (Bild dargestellt in Deutsch) |
P54.10-3903-06
Prozessablauf zum Umgang mit Hochvoltbatterie nach einem Unfall mit Airbagauslösung (Bild dargestellt in Englisch) |
P54.10-3904-06
Bild-Pos., etc. | Arbeits-Hinweise | ||
Gefahr | Brand-/Explosionsgefahr durch Kurzschluss und austretendes Knallgas. Verbrennungs-/Verletzungsgefahr durch Verätzen von Augen, Haut und Schleimhäuten durch Batterieelektrolyt/-nebel, Kurzschluss und Lichtbogeneinwirkung. Vergiftungsgefahr durch Verschlucken von Batterieelektrolyt oder Aufnahme von Blei über die Haut oder Körperöffnungen. Lebensgefahr durch elektrischen Spannungen U >= 30 V AC und U >= 60 V DC. | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Säureschutzhandschuhe, -kleidung und -brille tragen. Batteriesäure nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. | |
Hinweis | Allgemeine Hinweise bei Fahrzeugen mit Hochvolt-Bordnetz und/oder Lithium-Ionen-Batterie und/oder Gasantriebssystem sowie die persönliche Schutzausrüstung | ||
Hinweis | Hinweise Batterie | ||
Hinweisblatt | Folgende Bescheinigung ist auszudrucken und auf die Oberseite der Hochvoltbatterie zu kleben. | ||
| Warnschild für Hochvoltbatterie nach Unfall mit ausgelöster Pyrosicherung, Formular |
Referenzierte Dokumente
- ah0000z030001a Allgemeine Hinweise bei Fahrzeugen mit Hochvolt-Bordnetz und/oder Lithium-Ionen-Batterie und/oder Gasantriebssystem sowie die persönliche Schutzausrüstung
- ah5410p000101a Hinweise Batterie
- ah5410p000101a
- as5410z000101a Brand-/Explosionsgefahr durch Kurzschuss und austretendes Knallgas. Verbrennungs-/Verletzungsgefahr durch Verätzen von Augen, Haut und Schleimhäuten durch Batterieelektrolyt/-nebel, Kurzschluss und Lichtbogeneinwirkung.
- of4770p300001a Warnschild für Hochvoltbatterie nach Unfall mit ausgelöster Pyrosicherung, Formular