1.) Geräuschbeanstandungen aus dem Bereich der hydraulischen Lenkung:
Viele Geräuschbeanstandungen aus der Lenkung, insbesondere in der kalten Jahreszeit, sind begründet in einem zu niedrigen Ölstand im Hydraulikölbehälter der Lenkhelfpumpe, ohne dass das System eine Leckage hat.
Geringe Fehlmengen reichen, je nach Hydraulikölbehälter aus, dass die Lenkhelfpumpe Luft oder verschäumtes Öl ansaugt, was dann zu Geräuschen führt.
Aus diesem Grund ist bei Geräuschbeanstandungen mit Motorlauf, wie z. B. Zischen, Strömen oder Brummen aus dem Pumpenbereich zuerst der Ölstand im Hydraulikölbehälter zu kontrollieren.
Ist der Füllstand nur leicht abgesunken, d. h. leicht unter die entsprechende Sollmarkierung, ist dieser vor weiteren Arbeiten an der Lenkung zu korrigieren und das Fahrzeug neu zu beurteilen.
Um solchen Effekten vorzubeugen, wird insbesondere bei Winterdurchsichten oder sonstigen entsprechenden Fahrzeugchecks empfohlen, den Ölstand im Hydraulikölbehälter der Lenkhelfpumpe immer auf "Maximum" für die entsprechende Temperatur zu befüllen.
2.) Informationen zum Tausch Lenkhelfpumpe bei Undichtigkeiten an der Lenkung:
Entgegen herkömmlicher Meinung muss bei Undichtigkeiten an der hydraulischen Lenkung die Lenkhelfpumpe nicht erneuert werden, wenn mit dem Fahrzeug ohne Servolenkungsöl im Hydraulikölbehälter eine kürzere Laufstrecke zurückgelegt wurde.
Eine Fahrt ohne Servolenkungsöl von bis zu 50 km ist unbedenklich und führt zu keinem Schaden an der Lenkhelfpumpe.
Diese ist ohne Öl keiner Belastung (Druckaufbau) wie im Normalbetrieb ausgesetzt.
Die Restölmenge in der Pumpe reicht aus, um einen entsprechenden Schmierfilm zu gewährleisten.
Nach der Instandsetzung des Lenkung ist zur Absicherung eine Funktions- und Geräuschprüfung der Lenkung inklusive Lenkhelfpumpe durchzuführen.
3.) Allgemeine Hinweise zu Garantierücklieferungsteilen:
Den zurückgesandten Schadteilen liegt teilweise kein, oder in der Regel ein nur sehr allgemein gehaltener Monteurbefund bei.
Um aber eine gezielte Befundung des Schadteils vornehmen und gegebenenfalls Abstellmaßnahmen einleiten zu können, sind wir auf nähere Angaben zum Schadensbild angewiesen.
Aus diesem Grund müssen bei allen zurückgesandten Schadteilen die folgenden Informationen auf dem Altteile-Rücklieferschein (ARS) vermerkt werden (der ARS ist unverlierbar am Bauteil zu befestigen):
1 . Beschreibung der Kundenbeanstandung in Stichworten.
2 . Angabe der Randbedingungen, unter denen die Beanstandung auftrat (wann, wo, welche Betriebsbedingungen, Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Temperatur, Lenkeinschlag, etc.).
3 . Welches Bauteil wurde als Verursacher erkannt (Monteurbefund)?
4 . Bei Undichtheiten ist der Ort der Undichtheit genau zu markieren.
4.) Informationen zum Tausch der Lenkhelfpumpe oder Lenkung bei Spänen im Ölkreislauf:
Bei einer Verunreinigung der Lenkung mit Metallpartikeln ist es zwingend notwendig, alle Öl führenden Bauteile zu erneuern.
Durch einen Spülvorgang des Systems kann nicht sichergestellt werden, dass alle Partikel entfernt werden.
Die Metallpartikel können sich an den Übergängen der Leitungen und im Pulsationsdämpfer sowie im Kühler festsetzen.
Durch die restlichen Späne, die über Laufzeit wieder ins System gelangen, kann ein Folgeschaden nicht ausgeschlossen werden.
Bei Nichtbeachtung der genannten Vorgaben behalten wir uns vor, den eingereichten Garantie- und Kulanzantrag abzulehnen.