Teil 1: Allgemeine Hinweise zu allen Dämpfungsvarianten
Grundsatz
Nur das schadhafte Bauteil ist zu erneuern.
Ein Schaden an einem Stoßdämpfer oder Federbein rechtfertigt nicht grundsätzlich den Tausch des gleichen Bauteils auf der anderen Fahrzeugseite.
Ausnahme:
Ab einer Bauteil-Laufleistung von 150.000 km empfehlen wir eine paarweise Erneuerung, da die Dämpfereigenschaften von Alt- und Neuteilen durch Alterung unterschiedlich sein können.
Prüfung bei Geräuschen vor einer Reparatur
1 Durch einseitiges Befahren schlechter Straßen die verursachende Seite ermitteln.
2 Drehstabgestänge zur Probefahrt aushängen und prüfen, ob sich die Geräuschbeanstandung verändert.
3 Dämpfer bzw. Federbein entspannen und im fahrfertigen Zustand festziehen.
4 Falls möglich, Links- Rechtstausch
Teil 2: Abweichende Vorgehensweisen
Informationen über weitere eventuell abweichende Vorgaben aufgrund technischer Änderungen sind in den Systemen Teilevorgang im XENTRY-Portal bzw. TIPS dokumentiert.
Aus diesem Grund ist die aktuelle Dokumentation in weiterführenden Systemen wie TIPS bzw. Teilevorgang im XENTRY-Portal unbedingt zu beachten!