Der Austausch eines Aggregats aufgrund einer Geräuschbeanstandung hat zukünftig nur nach Freigabe durch den verantwortlichen Gebietsbeauftragten (GBB) oder des Kundendienstbeauftragten (KDB) des Bereiches ASK zu erfolgen.
Die Untersuchungen von Aggregaten, die wegen Geräuschentwicklung gewechselt wurden, wurden häufig ohne Befund, also Fehlerfeststellung, abgeschlossen. Insbesondere gilt dies für teure Bauteile wie Getriebe und Motoren. Zunehmend sind hiervon auch Achsen, Achsgetriebe und Lenkungen betroffen.
Zur Fehlerrückführung ist es daher notwendig, das Aggrgat noch im eingebauten Zustand zu analysieren und die Geräusche genau zu beschreiben. Viele Digitalkameras erlauben auch die Dokumentation eines kurzen Videos mit Geräuschaufzeichnung.
Vor dem Austausch eines Aggregates sind alle möglichen Fehlerquellen wie anstehende Bauteile, Verspannung des Antriebsstrangs, Fremdkörper in Rohrleitungen und Ähnliches auszuschließen oder zu beseitigen. Wird kein Fehler gefunden, sollte spätestens vor einem Austausch der Kundendienst hinzugezogen werden.
Nur wenn der zuständige GBB oder KDB eine Ausbauentscheidung getroffen und als KD-Bericht dokumentiert hat, ist der Service-Partner von einer Haftung freigestellt, wenn der Befund keine Auffälligkeiten ergibt. Liegt kein KD-Bericht vor, behalten wir uns vor, die Gewährleistungs-/Kulanzbeteiligung bei unauffälligem Befund zurückzubelasten.