ar0700p100001a

Allgemeines

Typ ar · Thema 07.00 · Version 0102 · 2001-10-22

Gültig für: MOTOR alle ausser CODE (620a) Fahrzeuge mit Katalysatortechnik außer Dieselmotoren'

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 07 Gemischaufbereitung › 07.00 Allgemeines — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

EinPAS 15 Motor › 15.45 Motormanagement › 15.45.1 Grundinformation — Baureihe 900 (Baumuster 9**) · Baureihe 902 (Baumuster 9**) · Baureihe 904 (Baumuster 918, 919, 924, 925, 938, 943, 957) · Baureihe 906 (Baumuster 917, 918, 924, 953)

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 139 ***, 254 ***, 256 ***, 272 ***, 276 ***, 282 ***, 457 9**, 541 9**, 542 9**, 608 ***, 700 4**, 700 420, 700 421, 700 422, 700 423, 715 3**, 715 5**, 722 6**, 722 9**, 724 ***, 724 0**, 724 033, 724 044, 724 045, 724 1**, 724 103, 724 114, 724 115, 724 120, 725 ***, 725 0**, 725 035, 725 037, 725 038, 725 085, 725 1**, 739 390, 739 391, 739 395, 739 396, 739 397, 739 398, 739 399, 740 698, 743 3**, 743 4**, 743 498, 746 971, 924 9**, 924 910, 925 9**, 926 9**

AR07.00-P-1000-01A

Allgemeines

Änderungshinweise

Die Arbeitsbeschreibungen und Arbeitsnummern sind den ”Arbeitstexten und Arbeitswerten” bzw. ”Standardtexten und Richtzeiten” angeglichen.

Für den Reparaturauftrag sind grundsätzlich die Arbeitsnummern der Mikrofilm ”Arbeitstexte und Arbeitswerte” bzw. ”Standardtexte und Richtzeiten” zu entnehmen.

Der Arbeitsumfang ist den gültigen Reparatur-Mikrofilm zu entnehmen.

1. Allgemeines

Die Untersuchung und Anerkennung des Abgasverhaltens der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge (Abgasuntersuchung) ist in den Paragraphen 47 a und 47 b sowie in der Anlage VIII a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird eine Überprüfung der Abgasemission seit dem 01.04.1985 durchgeführt. Welche Fahrzeuge einer Abgasuntersuchung unterliegen, ist in der Übersicht Prüfverfahren zusammengefaßt.

Die Prüf- und Einstellwerte für Kraftfahrzeuge ohne KAT sowie mit ungeregeltem KAT sind in dem Mikrofilm Abgasuntersuchung I angeführt.

Kraftfahrzeuge mit geregeltem KAT oder mit Dieselmotor die der Abgasuntersuchung II unterliegen, werden in einem nachfolgenden Mikrofilm abgehandelt.

2. Übersicht Prüfverfahren

Fahrzeugart

Einsatztermin

Prüfumfang

Zeitabstand der Untersuchungen

1. Fremdzündungsmotor

ohne KAT (Otto)

bisher schon Pflicht

(ASUI, 01.04.1985)

Sichtprüfung schadstoffrelevanter Bauteile

Kontrolle schadstoffrelevanter Einstelldaten

Kohlenmonoxid-Messung (max. 3,5 % CO)

12 Monate

2. Fremdzündungsmotor

mit ungeregeltem KAT

(Otto)

01.12.92

Sichtprüfung schadstoffrelevanter Bauteile

einschl. des verengten Tankeinfüllstutzens

Kontrolle schadstoffrelevanter Einstelldaten

einschl. Funktionsfähigkeit Abgasrück

führungssystem/ Sekundärluftsystem (max.

3,5 % CO)

12 Monate

01.01.94

Wirkung des Katalysators durch Messung

des CO-Gehaltes bei einer erhöhten

Leerlaufdrehzahl

3. Fremdzündungsmotor mit geregeltem KAT (Otto)

01.12.93

Sichtprüfung schadstoffrelevanter Bauteile

einschl. des verengten Tankeinfüllstutzens

Kontrolle schadstoffrelevanter Einstelldaten

Funktionstest des Lambda-Regelkreises und

Bewertung des KAT anhand der Leitkompo

nente Kohlenmonoxid (CO-Gehalt max. im

Leerlauf 0,5 %, bei erhöhtem Leerlauf 0,3

%)

a) PKW erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung. Weitere Untersuchung alle 24 Monate

b) Fahrzeuge zur Personenbeförderung alle 12 Monate

c) alle weiteren Fahrzeuge, die nicht unter a) oder b) aufgeführt sind alle 24 Monate

4. Kompressionszündungsmotor (Diesel)

01.12.93

Sichtprüfung schadstoffrelevanter Bauteile einschl. Überprüfung
Vollastanschlag
Kontrolle der Leerlauf- oder Abregeldrehzahl
Spitzenwerte der Trübungsmessung im Teilstromverfahren bei freier Beschleunigung (max. Trübung nach Herstellerangabe)

bis 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht

a) PKW erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung. Weitere Untersuchung alle 24 Monate

b) Fahrzeuge zur Personenbeförderung alle 12 Monate

c) alle weiteren Fahrzeuge, die nicht unter a) oder b) aufgeführt sind alle 24 Monate

über 3.500 kg zul. Gesamt-Gewicht alle 12 Monate

Ausgenommen sind:

1. Kraftfahrzeuge mit

a) Fremdzündungsmotor (Otto), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als

50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

b) Kompressionszündungsmotor (Diesel), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem

1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

c) rotem Kennzeichen (§ 28 StVZO).

2. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

3. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht im Wartungsdienst integriert.

3. Hinweise zur Wartung

Die Prüfpositionen der AU sind bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator und bei Dieselmotoren nicht im bisherigen Wartungsdienst enthalten. Daher wird die AU nicht im Wartungsdienst integriert.

Fahrzeuge ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator die bisher der jährlichen Prüffrist unterlagen, werden weiterhin im
Rahmen des Wartungsdienstes geprüft.

4. Prüf- und Einstellwerte

In diesem Mikrfilm sind die Prüf- und Einstellwerte von Kraftfahrzeugen ohne KAT und mit ungeregeltem KAT angeführt.
Der Suchaufwand für einen speziellen Typ wird durch die vorab angeführte Typenauflistung vereinfacht