Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. Standardtexte und Richtzeiten | |||||
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext | Zeit | Verr.-Nr. | Codewort |
G, P | 021940 | Steinschlagreparaturen an Verbundglasscheiben durchführen | |||
G, P | 856700 | Frontscheibe (Glasschaden) instandsetzen | |||
G, P | 856701 | Frontscheibe (jeden weiteren Glasschaden) instandsetzen | |||
Die abgebildeten Schadensbilder (Steinschlagschäden in der Frontscheibe) lassen sich mit dieser Reparaturmethode mit wirtschaftlichem Aufwand zufriedenstellend reparieren. Dazu ist ein Reparaturset erforderlich. Die Reparaturmethode ist innerhalb Deutschlands gesetzlich zugelassen, für alle anderen Länder gelten die länderspezifisch zugelassenen Reparaturmethoden, jedoch nur an solchen Stellen der Frontscheibe, die sich außerhalb des Fernsichtfeldes des Fahrers befinden.
Vor der Reparatur der Schadstelle sind die im Folgenden beschriebenen Hinweise unbedingt zu beachten.
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Nach der Reparatur bleibt ein sichtbarer Punkt in einer Größe von ca. 2 mm Durchmesser zurück.
Es dürfen nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden.
Innenscheibe und Kunststofffolie dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen.
In die Schadstelle darf keine Feuchtigkeit eingedrungen sein (Schadstelle sofort nach der Beschädigung mit Klebeband verschließen und baldmöglichst reparieren).
Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten.
Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein. Sie dürfen nicht im Scheibendichtgummi enden und keinesfalls bis zur Scheibenaußenkante reichen.
Generell ist von einer Reparatur im Bereich von 100 mm zum Scheibenrahmen (schwarzer Siebdruck) bei eingeklebten Scheiben abzuraten, da in diesem Bereich erhöhte Spannungen auftreten können und daher eine Reparatur nur eingeschränkt möglich ist.
Gesetzlich ausgeschlossen ist die Bearbeitung des sogenannten Sichtbereiches (B). Unter diesem versteht man einen 290 mm (c) breiten, parallel zur Mittelebene der Fahrzeuglängsachse verlaufenden Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte (d. h. 145 mm nach links und 145 mm nach rechts), der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld (A) begrenzt wird. In den "Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Frontscheiben", die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt 1986, S. 130, veröffentlicht wurden, sind die Rahmenbedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Frontscheiben festgelegt. Hiernach ist eine Überarbeitung bzw. Reparatur im sogenannten Sichtbereich (B) verboten.
P67.10-2468-10