Aufgrund von aktuellen Befundungen möchten wir hiermit informieren, dass vermehrt Kraftstoffbehälter wegen Eindringen von Fremdkörpern erneuert wurden.
Wenn der Kunde reklamiert, dass sich das Fahrzeug nicht betanken lässt, müssen der Kraftstoffbehälter und der Einfüllstutzen auf Fremdkörper untersucht werden. Diese Prüfung kann z. B. mithilfe eines handelsüblichen flexiblen Endoskops durchgeführt werden.
Entsprechende Sicherheitshinweise der Funktionsgruppe 47 (siehe AS47.00-Z-9999ZZ) sind unbedingt berücksichtigen.
Reparaturarbeiten nach Befundung von Fremdkörpern im Kraftstoffbehälter sowie im Einfüllstutzen dürfen nicht über Garantie oder Kulanz abgerechnet werden. Wird bei der Garantie- und Kulanz Befundung festgestellt, dass Fremdkörper im Kraftstoffbehälter sowie im Einfüllstutzen vorhanden sind bzw. waren, behalten wir uns vor, den Garantie- und Kulanzantrag abzulehnen.
Es ist bekannt, dass an den Zapfpistolen einiger Tankstellen ein Tropfschutz aus Gummi angebracht ist. Dieses Gummi kann beim Herausziehen der Zapfpistole abgestreift werden und fällt im Anschluss in den Einfüllstutzen, in einigen Fällen sogar bis in den Kraftstoffbehälter. Erst beim nächsten Betanken des Fahrzeugs tritt dann die Beanstandung auf.