Aus gegebenen Anlass möchten wir drauf hinweisen, dass der Rückversand der Gelenkwellen in der Vergangenheit des öfteren nicht so erfolgt ist, wie er, laut Garantiehandbuch, zu erfolgen hat.
Der Rückversand der Gelenkwellen hat, wie im Garantiehandbuch hinterlegt, in der Originalverpackung des Neuteils zu erfolgen, damit anschließend eine ordentliche Befundung noch möglich ist.
Versenden sie Gelenkwellen nicht im zerlegten Zustand.
Der Monteurbefund muss eine aussagekräftige und eindeutige Schadensinformation enthalten, wie z.B.: "Pfeifgeräusche bei 80 km/h".
Der Monteurbefund, dass die Kreuzgelenke der Gelenkwelle nach kurzer Einlaufzeit sogenannte "Rastpunkte" aufweisen, wird nicht akzeptiert, da dies konzeptbedingt normal ist und keine Beeinträchtigung im Sinne der Gewährleistung darstellt. Weitere Informationen hierzu siehe TIPS, Gruppe 40.10.
Bei nicht korrektem Rückversand behalten wir uns vor die Gelenkwelle zurückzubelasten.