Änderungshinweise
Im Rahmen der Europäischen Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) und den jeweiligen nationalen Umsetzungen in den EU-Mitgliedstaaten (z. B. deutsche Altfahrzeug-Verordnung) wurde ein Verbot für die Verwendung von bleihaltigen Auswuchtgewichten eingeführt. Bei der Anwendung des Verbots ist dabei zwischen zwei Fahrzeuggruppen zu unterscheiden:
Gruppe 1: Baureihen, die erstmals nach dem 01. Juli 2003 typgeprüft wurden (Typ 164, 169, 171, 221 und Nachfolgende)
Diese Baureihen mussten ab Produktionsstart mit bleifreien Auswuchtgewichten ausgestattet werden. Auch im Service-Bereich dürfen nur noch bleifreie Gewichte eingesetzt werden.
Gruppe 2: Baureihen, die vor dem 01. Juli 2003 typgeprüft wurden (Typ 124, 140, 163, 168, 201, 202, 203, 210, 211, 220 und Vorgänger)
Ab 01. Juli 2005 tritt das Verbot für bleihaltige Auswuchtgewichte auch für diese Fahrzeuggruppe in Kraft.
Bitte beachten: Altbestände können auch nach dem 01. Juli 2005 noch für Fahrzeuge der Gruppe 2 (vor Juli 2003 typgeprüft) verwendet werden, d. h. Altbestände müssen nicht verschrottet werden.
Details siehe unten: Verwendung von Altbeständen bleihaltiger Wuchtgewichte.
Geltungsbereich
Dieses Verbot gilt nur in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. in Märkten, die diese Richtlinie oder ähnliche Verbote umgesetzt haben, z. B. Norwegen.
Betroffen von dem Verbot sind nur Pkw und leichte Nfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Alternativen
Als Alternativen stehen bleifreie Zinkauswuchtgewichte zur Verfügung. Die Zinkauswuchtgewichte unterscheiden sich leicht in der Form (siehe Bilder) und sind zusätzlich durch das Buchstabenkürzel "Zn" gekennzeichnet.
P40.10-3556-10
Klebegewichte
1 Bleiauswuchtgewicht
2 Zinkauswuchtgewicht
3 Kennzeichnung Zink (Zn)
P40.10-3557-11
Klammergewichte
1 Bleiauswuchtgewicht
2 Zinkauswuchtgewicht
3 Kennzeichnung Zink (Zn)
Umsetzung bei Daimler
Die Umstellung auf bleifreie Auswuchtgewichte für Neufahrzeuge erfolgt ab Werk, für Mercedes-Benz Pkw beginnend mit dem Typ 171 und allen nachfolgenden Baureihen. Spätestens seit Juli 2005 auch für alle anderen noch in der Produktion befindlichen Baureihen.
Verwendung von Altbeständen bleihaltiger Wuchtgewichte im Service-Bereich
Vor Juli 2005 in Verkehr gebrachte (produziert und dem Vertrieb übergeben) bleihaltige Radwuchtgewichte ("Altbestände") dürfen für die Wartung/Reparatur aller vor Juli 2003 typgeprüften Fahrzeuge eingesetzt werden. Dies sind u. a. die folgenden Baureihen:
Typen 124, 140, 163, 168, 201, 202, 203, 210, 211, 220 und Vorgänger
Die Altbestände dürfen nicht für nach Juli 2003 typgeprüfte Fahrzeuge verwendet werden. Für diese Fahrzeuge dürfen ausschließlich bleifreie Wuchtgewichte eingesetzt werden:
Typen 164, 169, 171 und Nachfolgende
Alle bleihaltigen Wuchtgewichte, die nach Juli 2005 über GLC, LC ELC und RLC vertrieben werden, wurden vor Juli 2005 in Verkehr gebracht (produziert und dem Vertrieb übergeben) und dürfen somit noch in den genannten Typen verbaut werden.
Hinweis für den Bezug von Wuchtgewichten von Lieferanten
Sollten Sie nach Juli 2005 noch bleihaltige Wuchtgewichte von Lieferanten (nicht GLC, LC, ELC, RLC) beziehen, müssen Sie sich aus Gründen der Rechtssicherheit von diesen Lieferanten bestätigen lassen, dass die betroffenen bleihaltigen Wuchtgewichte bereits vor Juli 2005 in Verkehr gebracht wurden.