TYP | 930, 932, 933, 934, 940, 942, 943, 944, 949, 950, 952, 953, 954, 957, 963, 964, 970, 972, 974, 975, 976 |
Ab Werk wird jede angetriebene Achse mit der erforderlichen Ölmenge befüllt. Die erforderliche Ölmenge wird konstruktiv unter Berücksichtigung technischer Gegebenheiten, z. B. unterschiedliche Zahnraddurchmesser im Ausgleichsgetriebe bei verschiedenen Übersetzungen, festgelegt. Die erforderliche Ölmenge und die Einbaulage der Achse im Fahrzeug bestimmen das Niveau des Ölstands der jeweiligen Achse.
Das Niveau des Ölstands der angetriebenen Achsen in Neufahrzeugen muss nicht grundsätzlich bis zur Unterkante der Einfüll-/Kontrollöffnung reichen. Bei der Ölkontrolle an diesen Fahrzeugen ist ein Niveau des Ölstands bis zu 25 mm unter der Unterkante der Einfüll-/Kontrollöffnung in Ordnung. Die Schmierung ist so immer noch voll gewährleistet und ein Nachfüllen nicht erforderlich.
Zukünftig werden eingehende Garantieanträge zum Richtigstellen des Ölstands aufgrund dieser Information abgelehnt. Für Wartungsdienste oder nach einer Achsreparatur ist wie bisher die Überlaufmethode anzuwenden.