Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. der Standardtexte und Richtzeiten
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext |
O | 025677 | Ladelufkühler auf Dichtheit prüfen (Ladeluftkühler ausgebaut) TI-Nr.:09.41M009, Verr.-Nr.:50 301 ZZ |
Es werden Ladeluftkühler erneuert, die bei der Überprüfung im Werk keine Funktionsbeeinträchtigung aufweisen.
Häufigster Beanstandungsgrund sind Ölverschmutzungen an den Ecken der Ladeluftkühler. Die Ursache dieser Verschmutzungen sind Mikrorisse, die durch häufige und schnelle Temperaturwechsel entstehen können.
Durch diese Mikrorisse treten Ölnebel aus. Bedingt durch den starken Luftdurchsatz am Ladeluftkühler bilden sich auf dem Kühlernetz nach längerem Einsatz ölhaltige Schmutzflächen, die jedoch von einer vernachlässigbar kleinen Ölmenge gespeist werden.
Die Funktion des Ladeluftkühlers und die Motorleistung werden hiervon nicht beeinflusst. Bei regelmässiger Reinigung des Ladeluftkühlers nach Wartungsvorschrift sind diese Verschmutzungen vernachlässigbar.
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Ob ein Ladeluftkühler als undicht bezeichnet werden kann, ist nicht an der Ausprägung der Ölverschmutzung zu beurteilen. Ein sicheres Indiz ist nur eine Druckverlustprüfung.
Die Durchführung und Beurteilung der Druckverlustprüfung ist in der Arbeitsanleitung TI09.41M009A beschrieben.
Wird ein Ladeluftkühler erneuert, ist der ausgebaute Kühler in der Originalverpackung des neuen Kühlers zurückzuschicken. Nur so können Transportbeschädigungen vermieden werden.
Das Prüfblatt im Anhang der Arbeitsanleitung TI09.41M009A ist vollständig ausgefüllt ebenfalls mitzuschicken. Wird ein Ladeluftkühler als Folgeschaden, z. B. eines Turboladerschadens erneuert, ist dies auf dem Prüfblatt ebenfalls zu vermerken.
Kunden über diesen Sachverhalt informieren und darüber, dass die Kosten für den Ausbau und die Prüfung des Ladeluftkühlers nur dann übernommen werden, wenn der Druckverlust über dem angegebenen Grenzwert liegt.
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Garantie- und Kulanzabwicklung:
Es erfolgt keine besondere Kostenregelung. Bei Kulanzvorabfragen gilt die Systementscheidung.
Ladeluftkühler, die auf Garantie oder Kulanz an die QSU-LS zurückgeschickt werden, müssen, wenn möglich, in der Originalverpackung verpackt werden, oder so, dass beim Rücktransport keine Schäden entstehen können.
Die Zubehörteile sind analog dem Lieferumfang des neuen Kühlers beizulegen. Zudem muss das Prüfblatt vollständig ausgefüllt beiliegen.
Ladeluftkühler, die nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt werden und einen Transportschaden aufweisen, oder bei welchen das vollständig ausgefüllte Prüfblatt fehlt, werden nicht anerkannt und rückbelastet.
Schadensnummer:
50 301 Ladeluftkühler
Schadteile sind an folgende Anschrift zu schicken:
EvoBus GmbH
Qualitätssicherung Ulm (QSU-LS)
Abladestelle 960
Otto-Hahn-Str. 8
89231 Neu-Ulm