In den 15 europäischen Ländern A, B, CH, CZ, DK, E, F, GB, GR, I, NL, P, PL, RO und S gilt folgender Abwicklungsprozess von Garantie- und Kulanzanträgen.
Autorisierte MercedesBenz Betriebe müssen Garantie- und Kulanzanträge für Minibusse über die Garantiesysteme EVA bzw. VEGA einreichen.
Ausnahmen:
Reparaturen, die das Erneuern von EvoBus Alleinteilen beinhalten, können aktuell nur über die EvoBus Tochtergesellschaften der Länder abgewickelt werden. Nur in diesen Fällen muss die MercedesBenz Vertretung eine Rechnung an die jeweilige EvoBus Tochtergesellschaft des Landes stellen. Dabei dürfen nur der Garantieverrechnungssatz, die NettoBezugskosten der Teile ggf. inklusive Dealerhandling und Nebenkosten angesetzt werden.