GF82.95-P-2001T | Autorisierung Funktion | 1.2.02 |
TYP 211.0 /2
mit CODE (383) MB Telefon "Standard" in Konsole seitlich rechts am Dom mit integriertem Notrufsystem TELEAID, Freisprechanlage und Antenne
mit CODE (930) Taxi-Hilferuf
mit CODE (934) Taxi-Notalarm-Anlage
Autorisierung für TELE AID Notruf
Die Autorisierung erfolgt bei der ECE-Ausführung ab Werk, d. h. die Dienste sind bei Auslieferung technisch voll funktionsfähig, es muss lediglich der TELE AID-Antrag mit dem Kunden ausgefüllt werden und an das Customer Assistance Center (CAC) gefaxt werden. Die nachfolgende Beschreibung dient nur der Information.
Mit der Autorisierung erteilt der Dienstanbieter die Berechtigung zum Auslösen eines TELE AID-Notrufs. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.
Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:
Bei der Erstinbetriebnahme des Systems
Austausch des Steuergerätes Telekommunikation (N112)
Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs
Nach Ablauf der Dienstelaufzeit (dieser Vorgang geschieht automatisch im Hintergrund)
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Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:
Der Gültigkeit der im Steuergerät Telekommunikation (N112) eingebauten SIM-Karte (für TELE AID)
Der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Bei nicht autorisierter Anlage ist kein TELE AID-Notruf möglich. In diesem Fall wird bei Bedarf "nur" ein 112-Notruf (ohne Notruf-Telegramm) abgesetzt, da dieser keine Autorisierung benötigt. Bei fehlender Autorisierung leuchtet die Kontrollleuchte im Schalter SOS (S93/3s1) und in der Multifunktionsanzeige (A1p13) des Kombiinstruments (A1) erscheint eine Fehlermeldung.
Das missbräuchliche Auslösen eines Notrufs ist strafbar!
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Verhaltensweise bei Fehlauslösung
Ist in der Werkstatt versehentlich ein Notruf ausgelöst worden, so kann dieser nicht gestoppt werden, auch nicht durch Abklemmen der Batterie. In diesem Fall ist unbedingt bis zum Sprachruf mit der Polizei zu warten. Diese ist dann über das versehentliche Auslösen zu informieren, um zu verhindern, dass Rettungsfahrzeuge ausrücken.
Autorisierung für TELE AID-Telediagnose
Mit der Autorisierung erteilt der Dienstanbieter die Berechtigung zum Auslösen eines TELE AID-Telediagnoserufs (Pannenruf) und zum Auslösen eines TELE AID-Inforufs. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen. Bei nicht autorisierter Anlage ist keine TELE AID-Telediagnose und kein Inforuf möglich. Bei fehlender Autorisierung leuchtet die Kontrollleuchte im Schalter SOS (S93/3s1) und in der Multifunktionsanzeige (A1p13) des Kombiinstruments (A1) erscheint eine Fehlermeldung.
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Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:
Bei der Erstinbetriebname des Systems
Austausch des Steuergerätes Telekommunikation (N112)
Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeuges
Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:
Der Gültigkeit der im Steuergerät Telekommunikation (N112) eingebauten SIM-Karte (für TELE AID)
Der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, muss während einer Autorisierung folgendes vermieden werden:
Auslösung der Telediagnose
Zündung ausschalten
Das Telefon abschalten
TELE AID in den Diagnose-Modus (über STAR DIAGNOSIS) setzen.
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Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Autorisierung, Deautorisierung und Diagnose ist das CAC Maastricht zu kontaktieren:
Rufnummer: 0031-433 56 2312
Fax: 0031-433 56 2313
Weitere Informationen sind im Intranet unter der Adresse "http://cda.daimlerchrysler.com/telematikdienste" zu finden.
Autorisierungsablauf bei TELE AID-Notruf und Telediagnose
Vorab durchzuführende Arbeiten:
Der Verkäufer muss den Antragsprozess (Antragstellung) mit dem Benutzer durchführen, und er muss den Übergabeprozess an den Benutzer durchführen.
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Antragstellung und Antragsversendung für TELE AID
Der Verkäufer muss zusammen mit dem Benutzer das TELE AID-Antragsformular vollständig vorbereiten und versenden.
Beim Ausfüllen des Antrages ist zu beachten, dass die eingetragenen Daten (z. B. Fahrgestellnummer, Kfz-Kennzeichen) vollständigen und korrekt sind, da sonst keine Autorisierung erfolgen kann.
Nachdem Ausfüllen des Antrages wird dieser an das CAC (Customer Assistance Center) gefaxt.
Fehlercodes auslesen
Mittels STAR DIAGNOSIS die Fehlercodes des Steuergeräts Telekommunikation (N112) auslesen.
Die Fahrgestellnummer, die im Steuergerät Telekommunikation (N112) gespeichert ist, mit der Fahrgestellnummer, die im Fahrzeugschein steht, vergleichen.
Können Fehler am Fahrzeug und am Steuergerät Telekommunikation (N112) ausgeschlossen werden, so ist das CAC einzuschalten.
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Das CAC hilft bei der Autorisierung von TELE AID. Hierfür werden die Fahrgestellnummer und die Fehlercodes benötigt. Außerdem wird überprüft, ob das Freischaltungsdatum beim Händler und beim CAC übereinstimmt.
Das CAC klärt zusammen mit dem Händler die Fehlerursache für die Dienste (TELE AID-Notruf/-Telediagnose). Danach wird die Autorisierung erneut durchgeführt.
Autorisierung bei Steuergerätetausch
Bei einem Steuergerätetausch verbleibt die Telematik-SIM-Karte im Steuergerät Telekommunikation (N112). Im Austauschgerät ist bereits eine SIM-Karte eingebaut.
Damit die Dienste nach dem Tausch fehlerfrei funktionieren, muss die Seriennummer der Telematik-SIM-Karte (ICCID) aus dem Steuergerät Telekommunikation (N112) über STAR DIAGNOSIS ausgelesen und zusammen mit der Fahrgestellnummer an das
CAC (Customer Assistance Canter) gemeldet werden. Hierzu kann das Formular "Steuergerätetausch/Nachmeldung Kennzeichen Telematikdienste TELE AID, B20.601.00.188.20B" verwendet werden. Erst nach Verarbeitung der Daten durch das CAC sind die Dienste wieder voll funktionsfähig.
Falls die Übertragung der Koordinaten vom alten Steuergerät in das neue Steuergerät Telekommunikation (N112) durch STAR DIAGNOSIS nicht möglich ist, muss ein Autorisierungsvorgang zum Abgleich der Diensteparameter mit dem CAC vorgenommen werden. Hierzu muss die Kommunikation vom Steuergerät Telekommunikation (N112) mit dem CAC gestartet werden. Bitte folgen sie hiezu der Beschreibung in STAR DIAGNOSIS.
Referenzierte Dokumente
- gf8295p2002t Zustandsanzeige Anordnung/Funktion