gf8295p2001mx

Autorisierung Funktion

Typ gf · Thema 82.95 · Version 0101 · 2003-08-28

Gültig für: TYP 240 ausser CODE (494a) USA-Ausführung ausser CODE (498) Japan-Ausführung'

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 82 Elektrische Anlage, Aufbau › 82.95 Notrufsysteme — Baureihe 240

GF82.95-P-2001MX

Autorisierung Funktion

7.11.02

TYP 240
ausser CODE (494a) USA-Ausführung
ausser CODE (498) Japan-Ausführung

Autorisierung für TELE AID Notruf

Die Autorisierung erfolgt bei der ECE-Ausführung ab Werk, d.h. die Dienste sind bei der Fahrzeugauslieferung technisch voll funktionsfähig, es muss lediglich der TELE AID-Antrag mit dem Kunden augefüllt werden und ans Customer Assistance Center (CAC) gefaxt werden.

Die nachfolgende Beschreibung dient nur der Information.

Mit der Autorisierung erteilt der Dienste-Anbieter (Fa. Tegaron) die Berechtigung zum Auslösen eines TELE AID Notrufs. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.

Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:

Bei der Erstinbetriebnahme des Systems

Bei Tausch des Steuergerätes Telekommunikation vorn (N112)

Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs

Nach Ablauf der Dienstelaufzeit (dieser Vorgang geschieht automatisch im Hintergrund).

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Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:

Der Gültigkeit der im Steuergerät (N112) eingebauten SIM Karte (für TELE AID)

Der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

Bei nicht autorisierter Anlage ist kein TELE AID Notruf möglich. In diesem Fall wird bei Bedarf "nur" ein 112-Notruf (ohne Notruf-Telegramm) abgesetzt, da dieser keine Autorisierung benötigt.

Bei fehlender Autorisierung leuchtet die Kontrollleuchte im Tastschalter SOS (S93/3) und im Display des Kombiinstrumentes erscheint eine Fehlermeldung.

Das missbräuchliche Auslösen eines Notrufs ist strafbar!

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Verhaltensweise bei Fehlauslösung

Ist in der Werkstatt versehentlich ein Notruf ausgelöst worden, so kann dieser nicht gestoppt werden, auch nicht durch Abklemmen der Batterie. In diesem Fall ist unbedingt bis zum Sprachruf mit der Polizei zu warten. Diese ist dann über das versehentliche Auslösen zu informieren, um zu verhindern dass Rettungsfahrzeuge ausrücken.

Autorisierung für TELE AID Telediagnose

Mit der Autorisierung erteilt der Dienste-Anbieter (Mercedes-Benz Customer Asisstance Center, CAC) die Berechtigung zum Auslösen eines TELE AID Telediagnose Rufs (Pannenruf) und zum

Auslösen eines TELE AID Inforufs. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.

Bei nicht autorisierter Anlage ist keine TELE AID Telediagnose und kein Inforuf möglich.

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Bei fehlender Autorisierung leuchtet die Kontrollleuchte im Tastschalter (S93/3) und im Display des Kombiinstrumentes (A1) erscheint eine Fehlermeldung.

Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:

Bei der Erstinbetriebname des Systems

Bei Tausch des Steuergerätes (N112)

Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs

Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:

Der Gültigkeit der im Steuergerät (N112) eingebauten SIM-Karte (für TELE AID)

Der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

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Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, muß während einer Autorisierung folgendes vermieden werden:

Telediagnose auslösen

Zündung ausschalten

Telefon abschalten

TELE AID in den Diagnose-Modus (über STAR-Diagnosis) setzen.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Autorisierung, Deautorisierung und Diagnose ist das CAC Maastricht zu kontaktieren:

Rufnummer: 0031-433 56 2312

Fax: 0031-433 56 2313

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Weitere Informationen sind im Intranet unter der Adresse:http://cda.daimlerchrysler.com/telematikdienste zufinden.

Autorisierungsablauf bei TELE AID Notruf und Telediagnose

Vorab durchzuführende Arbeiten

Der Verkäufer muss den Antragsprozess (Antragstellung) mit dem Benutzer durchführen, und er muss den Übergabeprozess an den Benutzer durchführen.

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Antragstellung und Antragsversendung für TELE AID

Der Verkäufer muss zusammen mit dem Benutzer das TELE AID-Antragsformular vollständig ausfüllen und absenden.

Beim Ausfüllen des Antrags ist zu beachten, dass die eingetragenen Daten (Fahrgestellnummer, KFZ-Kennzeichen ect.) vollständig und korrekt sind, da sonst keine Autorisierung erfolgen kann.

Nach dem Ausfüllen des Antrags wird dieser an das CAC abgesendet (Fax).

Fax-Nr.: 0031-433 56 2313

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Fehlercodes auslesen

Mittels STAR Diagnosis die Fehlercodes des Steuergerätes (N112) auslesen.

Die Fahrgestellnummer, die im Steuergerät (N112) gespeichert ist, mit der Fahrgestellnummer die im Fahrzeugschein steht, vergleichen.

Können Fehler am Fahrzeug und am Steuergerät (N112) ausgeschlossen werden, so ist das CAC einzuschalten.

Das CAC hilft bei der Autorisierung von TELE AID. Hierfür werden die Fahrgestellnummer und die Fehlercodes benötigt. Außerdem wird überprüft, ob das Freischaltungsdatum beim Händler und beim CAC übereinstimmen.

Das CAC klärt zusammen mit dem Händler die Fehlerursache für die Dienste (TELE AID Notruf/Telediagnose).

Danach wird die Autorisierung erneut durchgeführt.

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Autorisierung bei Steuergerätetausch

Bei einem Tausch des Steuergerätes (N112) verbleibt die Telematik-SIM-Karte im Steuergerät (N112). Im Austauschsteuergerät ist bereits eine SIM-Karte eingebaut.

Damit die Dienste nach dem Tausch fehlerfrei funktionieren muss die Seriennummer der neuen Telematik-SIM-Karte (ICCID) aus dem Steuergerät (N112) mit dem DAS ausgelesen und zusammen mit der FIN an das CAC gemeldet werden. Für diese Meldung kann das Formular "Steuergerätetausch/Nachmeldung Kennzeichen Telematikdienste TELE AID" B20.601 0018820B verwendet werden. Erst nach der Verarbeitung der Daten durch das CAC sind die Dienste wieder voll funktionfähig.

Falls die Übertragung der Kodierdaten vom alten Steuergerät (N112) in das neue Steuergerät (N112) durch DAS nicht möglich ist, muss ein Autorisierungsvorgang zum Abgleich der Diensteparameter mit dem CAC vorgenommen werden.

Hierzu muss die Kommunikation vom Steuergerät (N112) mit dem CAC angeregt werden.

Bitte folgen Sie hierzu der Beschreibung im DAS.

Zustandsanzeige Anordnung/Funktion

GF82.95-P-2002MX

Referenzierte Dokumente