AP55.20-D-5501A | Kipperanlage — Ölwechsel | 23.8.11 |
TYP 901, 902, 903, 904, 905 mit CODE (P56) Dreiseiten-Kipper (Meiller)
TYP 668, 670
mit CODE (PJ1) Kippbrücke 3100x2200x350
mit CODE (PJ2) Kippbrücke 4000x2200x350
N55.20-2026-06
Dargestellt am Typ 668
1 Hochdruckschlauch
2 Schalter Nebenantrieb
3 Schalter Kippbrücke
4 Verschlussdeckel
5 Siebfilter
6 Ölbehälter bei motorhydraulischer Kipperanlage
7 Ölbehälter bei elektrohydraulischer Kipperanlage
8 Ablassschraube
Gefahr! | Verletzungsgefahr an Haut oder Augen durch unter hohem Druck herausspritzende Hydraulikflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit | Vor Arbeitsbeginn am Hydrauliksystem die Anlage drucklos machen. Schutzkleidung und Schutzbrille tragen. | |
Gefahr! | Lebensgefahr beim Kipperbetrieb durch Aufenthalt im Kippbereich oder unter der angehobenen Kippbrücke. Verletzungsgefahr durch Quetschen und Klemmen von Körperteilen beim Absetzen der Kippbrücke | Während des Kippens dürfen sich keine Personen im Kippbereich der Kippbrücke befinden. Bei Arbeiten unter der angehobenen Kippbrücke diese immer mit der Kippbrücken-Stütze sichern. | |
1.1 | Ablassschraube (8) am Ölbehälter bei elektrohydraulischer Kipperanlage (7) herausschrauben | Nur bei elektrohydraulischer Kipperanlage. | |
Ist bei abgesenkter Kippbrücke das Befüllen des Vorratsbehälters nicht möglich, muss vor dem Ablassen des Hydrauliköles die Kippbrücke etwas angehoben und abgestützt werden. | |||
1.2 | Hochdruckschlauch (1) an der Druckleitung (Pfeil) abbauen | Nur bei motorhydraulischer Kipperanlage. | |
Ist bei abgesenkter Kippbrücke das Befüllen des Vorratsbehälters nicht möglich, muss vor dem Ablassen des Hydrauliköles die Kippbrücke etwas angehoben und abgestützt werden. | |||
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
2 | Motor starten und mit Leerlaufdrehzahl laufen lassen | Nur bei motorhydraulischer Kipperanlage. | |
3 | Nebenantrieb einschalten, Hydrauliköl ablassen | Nur bei motorhydraulischer Kipperanlage. | |
Sobald kein Hydrauliköl mehr aus dem Hochdruckschlauch fließt, Nebenantrieb sofort ausschalten und Motor abstellen. | |||
4.1 | Ablassschraube (8) am Ölbehälter bei elektrohydraulischer Kipperanlage (7) hineinschrauben | Nur bei elektrohydraulischer Kipperanlage. | |
4.2 | Hochdruckschlauch (1) an Druckleitung (Pfeil) anbauen | Nur bei motorhydraulischer Kipperanlage. | |
5 | Verschlussdeckel (4) und Umgebung reinigen | ||
6 | Verschlussdeckel (4) abnehmen | Siebfilter (5) im Einfüllstutzen nicht herausnehmen. | |
Behälter mit Ölfilter im Ölrücklauf sowie Luftfilter für Ausgleichsluft: Filtereinsätze reinigen und auf Zustand prüfen, beschädigte Filtereinsätze erneuern. | |||
7 | Ölbehälter bis Mitte Siebfilter (5) oder bis zur oberen Markierung am Ölmessstab mit Hydrauliköl füllen | Hydrauliköl nach Betriebsstoff-Vorschrift | |
| Kipper- bzw. Hydrauliköle | Blatt 341.0 | |
8 | Verschlussdeckel (4) schließen | ||
| Prüfen | ||
9 | Motor starten und Schalter Nebenantrieb (2) einschalten | ||
10 | Schalter Kippbrücke (3) betätigen und Kippbrücke vollständig nach hinten anheben | ||
11 | Kippbrücke abstützen | Der Aufenthalt unter der nicht abgestützten Kippbrücke ist lebensgefährlich und deshalb verboten. | |
12 | Nebenantrieb ausschalten, Motor abstellen | ||
13 | Flüssigkeitsstand im Ölbehälter bei motorhydraulischer Kippanlage (6) und elektrohydraulischer Kippanlage (7) prüfen | Ölbehälter ohne Ölmessstab: | |
Ölbehälter mit Ölmessstab: | |||
14 | Ölbehälter bei motorhydraulischer Kipperanlage (6 ), bzw. Ölbehälter bei elektrohydraulischer Kipperanlage (7) mit Verschlussdeckel (4) verschließen | ||
15 | Kippbrücke ablassen |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as0000z001301a Verletzungsgefahr an Haut oder Augen durch unter hohem Druck herausspritzende Hydraulikflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit
- as5520z000101a Lebensgefahr beim Kipperbetrieb durch Aufenthalt im Kippbereich oder unter der angehobenen Kippbrücke. Verletzungsgefahr durch Quetschen und Klemmen von Körperteilen beim Absetzen der Kippbrücke
- bb0040p034100a Kipper- bzw. Hydrauliköle
- bb0040p034100a