ad0761p200010d

Hinweise zum Fehlerspeicher ME

Typ ad · Thema 07.61 · Version 0104 · 2003-06-06

Gültig für: MOTOR 104.941 /943 /944 /991 /994 ab 1.8.96 MOTOR 104.995 mit CODE (494a) USA-Ausführung mit CODE (807) Modelljahr 1997 mit CODE (808) Modelljahr 1998 mit CODE (498) ab Modell-J. 97 Japan-Ausführung'

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 07 Gemischaufbereitung › 07.61 Benzin-Einspritz- und Zündsystem ME

EinPAS 15 Motor › 15.45 Motormanagement › 15.45.1 Grundinformation

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 104 941, 104 943, 104 944, 104 991, 104 994, 104 995

AD07.61-P-2000-10D

Hinweise zum Fehlerspeicher ME

Hinweis zum Fehlerspeicher

Das Steuergerät ME (N3/10) verfügt über einen Fehlerspeicher. Die Erkennung der Fehler und deren Abspeicherung wird wie folgt unterschieden:

Fehler ständig vorhanden

Wackelkontaktfehler, die während einer Fahrt aufgetreten sind

Der Fehlerspeicher wird mit Abschließen der Fahrzeugbatterie gelöscht.

Bei Fahrzeugen (außer ) werden Fehler, die nicht mehr auftreten, selbständig nach max. 40 Warmlaufphasen wieder gelöscht.

Bei Fahrzeugen werden Fehler, die nicht mehr auftreten, wie folgt selbständig gelöscht:

Nach 3 Fahrten erlischt die Kontrolleuchte CHECK-ENGINE. Nach weiteren 40 Warmlaufphasen ist der Fehler gelöscht.

Eine Warmlaufphase oder eine Fahrt ist erfolgt:

Warmlaufphase

Kühlmitteltemperatur beim Start < 35 °C

Erwärmung des Kühlmittels auf > 70 °C

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Fahrt

Zeit nach Start > 20 Minuten

Motortemperatur > -7 °C

Motordrehzahl > 500/min

Alle Wirkungsketten wurden während vorausgegangenen Fahrten bereits geprüft

Die abgespeicherten Fehler können nur mit dem HHT bei Zündung ”EIN” oder bei ”laufendem Motor” ausgelesen werden.

Die Impulsanzeige sowie die Diagnose über Tastverhältnisanzeige ist entfallen.

Hinweis zur Selbstanpassung der Gemischbildung

Bei Fahrzeugen mit KAT bestimmt die Lambdaregelung die Einspritzzeit so exakt, daß in allen Betriebszuständen das Kraftstoff-/Luft-Verhältnis immer ca. Lambda 1 ist (entspricht
14,7 kg Luft zu 1 kg Kraftstoff).

Treten Fehler auf durch:

Falschluft,

Verschleiß oder Verkoken der Kraftstoff-Einspritzventile,

Verschleiß am Motor,

Übergangswiderstand im Luftmassenmesser,

Schadhaften Membrandruckregler,

Schadhaftes Umschaltventil (Regenerierung),

nimmt das Steuergerät ME 2.1 selbständig eine Korrektur der Gemischbildung vor.

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Die Korrekturgrößen werden ständig errechnet und dauerhaft gespeichert. Die Selbstanpassung wird im Leerlauf additiv und bei Teillast multiplikativ durchgeführt. Die Korrektur in Richtung fett oder mager beträgt im Leerlauf 1,0 ms (Einspritzzeit) und bei Teillast Faktor 0,68-1,32. Nach Reparaturarbeiten paßt sich das Steuergerät ME 2.1 selbständig an.

Hinweis zur Variantenkodierung

Steuergeräte ME 2.1 verfügen über eine Variantenkodierung. Die Kodierung kann nur mit dem Hand-Held-Tester durchgeführt werden (automatisch und manuell).

Für die Kodierung sind folgende Fahrzeugausführungen zu beachten:

Fahrzeugtyp

Motor

Getriebe MG/AG

Ohne KAT

Landesausführung

30 km/h-Begrenzung

Hinweis zum Fahrberechtigungssystem Stufe 2a und Stufe 2b (FBS)

Bei Fahrzeugen mit dem Benzin-Einspritz-und Zündsystem (ME2.1) ist ein Fahrberechtigungssystem eingebaut. Die Aktivierung des Fahrberechtigungssystems erfolgt vom Steuergerät FBS über den CAN-Datenbus zum Steuergerät ME.

Nach Aktivierung des Fahrberechtigungssystems setzt das Steuergerät ME die Einspritzanlage außer Funktion.

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Bei den Typen 129, 140 und 202 bis 5/97 und beim Typ 210 bis 2/97 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2a eingebaut.

Bei den Typen 129 und 140 ist ab 6/97 ein Fahrberechtigungs-system Stufe 2b eingebaut.

Die Aktivierung und Deaktivierung erfolgt durch eine Transpondertechnik über den Zündschlüssel. Sobald der Schlüssel im Lenkschloß gedreht wird, erhält das Steuergerät FBS ein Signal und gibt die Motorsteuerung über den CAN Datenbus frei.

Das Öffnen und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischen Schlüssel hat keinen Einfluß auf das Fahrberechtigungssystem.

Das Steuergerät ME und das Steuergerät FBS sind fest durch einen Identifizierungs-Code miteinander verriegelt. Diese Identifizierung kann nicht gelöscht werden (siehe HHT Istwerte ”Fahrberechtigungssystem” Menüpunkt 3/7).

Ein probeweises Austauschen des Steuergerätes ME oder Steuergerätes FBS in ein anderes Fahrzeug ist deshalb nicht möglich.

Wird für Prüfzwecke ein neues Steuergerät ME eingebaut, so dürfen nur maximal 40 Startvorgänge durchgeführt werden, da anschließend die Steuergeräte fest miteinander verriegelt werden. Vor dem Erststart muß beim Steuergerät ME mit dem HHT eine Variantencodierung durchgeführt werden. Zusätzlich muß die Identifizierung eingeleitet und die Fahrzeug.-Ident.-Nr eingetragen werden. (siehe HHT Istwerte ”Fahrberechtigungs-system” Menüpunkt 3/7)

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Hinweis zur selbständigen Erkennung des unteren mechanischen Endanschlages und der Vollöffnung der Drosselklappe vom Stellglied

Die Endstellung der Drosselklappe wird vom Stellglied erfaßt und im Steuergerät ME abgespeichert.

Nach Erneuern des Steuergeräts ME oder des Stellgliedes muß der mechanische Endanschlag der Drosselklappe und die Vollast-stellung neu erfaßt und abgespeichert werden.

Dazu gelernte Daten mit HHT löschen und neue Daten einlernen. Beim erstmaligen Anschluß des neuen Steuergerätes ME an Klemme 30 (B+) führt das Steuergerät bei Zündung”EIN” selbsttätig eine Adaption des Stellgliedes durch (unterer mechanischer Endanschlag der Drosselklappe).

Bedingungen für Einlernvorgang:

Wählhebel in Stellung P/N

Fahrzeugstillstand

Motorstillstand

Kühlmitteltemperatur zwischen 5 °C und 100 °C

Fahrpedal nicht betätigt

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, Zündung mind. 60 Sekunden eingeschaltet lassen, danach Zündung mind. 10 Sekunden ausschalten.

Der eingelernte Wert wird erst nach 10 Startzyklen im Festspeicher, sofern die Spannung nicht unterbrochen wurde, abgespeichert. Wird z.B. die Batterie nach dem 9. Startzyklus abgeschlossen, muß der Einlernvorgang wiederholt werden.

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Hinweis zur Geberradadaption für Laufruheprüfung

Nach Erneuern des Steuergerätes ME, Geber Kurbelwelle, Starterzahnkranz, oder Motorlager muß eine Geberradadaption wie folgt durchgeführt weden:

Kühlmitteltemperatur > 70 °C

Fahrzeug auf Straße fahren.

4. Gang, Motordrehzahl auf ca. 2500/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 1500/min verringern

2. Gang, Motordrehzahl auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 4100/min verringern. Motordrehzahl nochmals auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 3000/min verringern

Mit HHT prüfen, ob Geberradadaption durchgeführt wurde.

Hinweise Leistungsprüfstand/Tachometerprüfstand

Fahrwerkregelsysteme ESP oder ASR dürfen nicht durch Abziehen der Steuergeräte außer Funktion gesetzt werden, weil die über CAN-Datenbus übertragenen Raddrehzahlsignale im Steuergerät ME und EGS benötigt werden.

Um den Brems-und Motorregeleingriff der Systeme ESP oder ASR auszuschalten, ist in dem jeweiligen Steuergerät die Funktion wie folgt aufzuheben:

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A. Arbeiten ohne Hand-Held-Tester

Zündung ausschalten

Adapter auf Prüfkupplung (X11/4) aufstecken

Buchse 1 mit Buchse 6 verbinden

Motor starten

B. Arbeiten mit Hand-Held-Tester

Zündung ausschalten

Kupplung an Hydraulik-Einheit ESP/ASR im Radlauf ab-ziehen
(Kontrolleuchte BAS/ESP oder BAS/ASR muß aufleuchten!)

Ist die Arbeit beendet, Kupplung wieder aufstecken und Fehlerspeicher mit Hand-Held-Tester löschen!