P46.20-2233-07
Beispielhaft dargestellt an einer hydraulischen Zahnstangenlenkung
P46.20-2235-07
Beispielhaft dargestellt an einer hydraulischen Zahnstangenlenkung
TÜV bzw. MB-Werkstatt beanstanden übermäßiges Spiel der Zahnstangenlenkung bei ungeeigneter Prüfung.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Beurteilung des Lenkgetriebes bezüglich des Spiels ausschließlich nach der im Folgenden beschriebenen Methode zu erfolgen hat.
Alle anderen Prüfungen sind nicht geeignet das Spiel der Zahnstangenlenkung zu bewerten, welches einen Einfluss auf das Fahr- bzw. Lenkverhalten eines Fahrzeuges hat. Sie führen daher zu Fehlbeurteilungen. Wir bitten Sie, die Kollegen der Prüforganisationen bei Fahrzeug-Prüfungen nach §29 entsprechend zu informieren.
Ursache dafür ist eine unzulässige Spielprüfung bzw. Fehlbeurteilung!
Radialbewegung an der Eingangswelle bzw. an der Zahnstange rechts oder links wird als Spiel bewertet.
Radialbewegungen, ausgeübt über die Lenkungskupplung am Eingang der Steuerwelle (siehe Bild Pos. 1) sind nicht relevant für eine Spielbeurteilung. Eine vorhandene spürbare Radialbewegung darf nicht als Spiel des Lenkgetriebes beanstandet werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Funktion der Zahnstangenlenkung, das Lenkungsspiel sowie die Fahrdynamik des Fahrzeuges. Ebenso verhält es sich mit Radialbewegungen an der Zahnstange bzw. den Spurstangen (siehe Bild Pos. 2), insbesondere bei eingeschlagener Lenkung. Die Zahnstange ist hierbei einseitig ausgefahren und bietet einen noch größeren Hebelarm, um vermeintliches Spiel zu spüren (Spielprüfung der Außen- und Innengelenke wie gehabt). Eine Radialbewegung beim Aufbringen einer entsprechenden Kraft ist hier ebenfalls normal und konstruktiv begründet.
Beim schnellen Umlenken links/rechts im Stand, insbesondere ohne Servounterstützung, kann ein mehr oder weniger lautes Klack-Geräusch wahrgenommen werden. Dies ist ebenfalls konstruktiv begründet und kein Hinweis auf eventuell vorhandenes Spiel.
Spielprüfung nach Mercedes-Benz Vorgabe:
Voraussetzung: Die Spurstangenaußen- und Spurstangeninnengelenke sowie das Mantelrohr weisen kein Spiel auf.
Eine Spielprüfung der Zahnstangenlenkung selbst ist ausschließlich
im Stand
bei laufendem Motor (Servounterstützung muss gegeben sein)
und Geradeausstellung der Vorderräder durchzuführen.
Dabei ist das Lenkrad langsam zu drehen und die Felgenbewegung zu beobachten. Die Felgen müssen spätestens nach einem Weg von ca. 12 mm am Umfang des Lenkrades der Lenkbewegung folgen. Dabei ist eine stetig ansteigende Kraft am Lenkrad spürbar. Diese Verzögerung resultiert aus Elastizitäten in der Lenkung (Lenkungsanbindung etc.) und ist nicht zu beanstanden.
Zur Spielbeurteilung einer Zahnstangenlenkung ist nur der axiale Weg der Zahnstange im Gehäuse relevant und nur dieser darf zur Beurteilung herangezogen werden (was mit obiger Prüfung erfolgt, siehe Bild Pos. 3).
Alle anders lautenden Veröffentlichungen zu diesem Thema sind hiermit ungültig und wurden entsprechend angepasst.