A | Zone A |
B | Zone B |
C | Zone C |
d | 25 mm |
P40.10-6478-05
Definition "Optische Aufbereitung":
Unter einer "Optischen Aufbereitung" versteht man die Behebung von oberflächig sichtbaren Mängeln, die nicht zu Einschränkungen, z. B. bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, führen würden.
Zone A | Zone B | Zone C | |
Beschreibung | Im Bereich von 25 mm (d) in radialer Richtung ausgehend von Felgenhornaußenseite. Ausschließlich äußere Radsichtseite (Designfläche). | Im Bereich über 25 mm (d) von Felgenhornaußenseite. Ausschließlich äußere Radsichtseite (Designfläche). | Radschraubenbohrung, Radmittenloch, Ventilbohrung und Anlagefläche des Rades, Felgenbett und Felgenhorninnenseite (Reifensitz). |
Zulässige Aufbereitung | Bei Materialbeschädigung mit einer Beschädigungstiefe 1 mm, lokales Bearbeiten, Spachteln und Lackieren möglich. | Ausschließlich Lackieren. | Keine. |
Folgende Einschränkungen gelten für die Aufbereitung und Lackierung von Leichtmetallrädern:
Hohe oder einseitige Temperaturbelastungen sind zu vermeiden!
Leichtmetallräder dürfen nur auf max. 90 °C erhitzt werden, bis max. 40 min.
Leichtmetallräder dürfen nicht punktuell mit einer Infrarotleuchte, Heißluftpistole oder Ähnlichem stark erhitzt werden!
Nur gegossene Leichtmetallräder mit den Bezeichnungen AlSi 7 Mg und AlSi 7 Wa dürfen mit Einschränkungen gespachtelt werden.
Leichtmetallschmiederäder dürfen nur lackiert (nicht gespachtelt o. ä.) werden.
Grundsätzlich dürfen NICHT aufbereitet und lackiert werden:
Leichtmetallräder mit Rissen.
Leichtmetallräder mit Materialbeschädigungen tiefer als 1 mm.
Leichtmetallräder mit Materialbeschädigungen in Zone B.
Bereiche der Zone C.
Thermisch entlackte, gestrahlte oder rückverformte Leichtmetallräder.
Durch Wärmezufuhr, Materialauftrag oder spanabhebend behandelte Leichtmetallräder.
Leichtmetallräder, deren äußeres bzw. inneres Felgenhorn verformt ist.
Bereits aufbereitete Räder.
Glanzgedrehte Räder mit purem Klarlacküberzug (d. h. im glanzgedrehten Bereich).
Räder mit metallischen Glanzeffekten (verchromte Räder).
Die vom Radhersteller erstellten Reparatur- und Aufbereitungseinschränkungen bleiben hiervon unberührt.
Eine Aufbereitung darf nur mit freigegebenen Materialien durchgeführt werden.
Weiterführende Informationen zur Oberflächenaufbereitung von Leichtmetallrädern (Leitfäden) sowie freigegebene Materialien sind im Lackportal des AfterSales Portals hinterlegt.
https://xentryportal.i.daimler.com/