SI00.01-N-0024DK | Service-Information: Anwendung von Grund-/Basisarbeiten (G) und Verbundarbeiten (V) | 7.9.07 |
TYP 374, 375, 414, 638, 639, 667, 668, 670, 901, 902, 903, 904, 905, 906, 930, 932, 933, 934, 940, 942, 943, 944, 950, 952, 953, 954, 957, 958, 970, 972, 974, 975, 976
Im Rahmen der Garantie- und Kulanzprüfungen stellen wir im Hinblick auf die verwendeten Arbeitspositionen immer wieder eine unberechtigte Zusammenstellung von Arbeitspositionen fest.
Diese Zusammenstellung spiegelt den gesamten Arbeitsinhalt zur Durchführung der Reparatur wieder. Aufgrund der vielfältigen Situationen im Reparaturverbund stehen daher auch mehrfach vermeintlich gleiche Arbeitspositionen zur Verfügung. Dadurch lassen sich unterschiedliche Zustände abbilden und Mehrfachberechnungen einzelner Tätigkeiten ausschließen.
Bei der Anwendung der Arbeitspositionen ist unbedingt auf die Struktur der Grund-/Basisarbeiten (G) und Verbundarbeiten (V) (Arbeitspositionen mit Klammertext am Ende) zu achten.
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Am Beispiel Typ 639 "Glühkerzen erneuern" im Verbund mit Zylinderkopf aus- und einbauen möchten wir die Zusammenstellung verdeutlichen.
Falsch:
G 01 - 5760 Zylinderkopf aus- und einbauen
G 15 - 4110 Glühkerzen (alle) aus- und einbauen, n. B. erneuern
Richtig:
G 01 - 5760 Zylinderkopf aus- und einbauen
V 15 - 4112 Glühkerzen (alle) aus- und einbauen, n. B. erneuern (Zylinderkopf ausgebaut)
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Revisionssichere Ablage aller Reparaturunterlagen
Entsprechend den Garantiebestimmungen (GHB) sind die Reparaturaufträge inklusive aller den Schaden und Reparaturprozess und -umfang beschreibenden Dokumente revisionssicher aufzubewahren. Arbeiten, die außerhalb oder zusätzlich zu inhaltlich klar beschriebenen Arbeitspositionen zur Beseitigung des Schadens erforderlich werden, sind in Umfang und Ablauf nachvollziehbar zu dokumentieren.
Werkstattbefunde sind immer, speziell bei nicht eindeutigen DAS-Fehlerprotokollen, zu dokumentieren. Bei umfangreichen Diagnosearbeiten sind die Diagnoseschritte und Ergebnisse (Prüf- und Messwerte) festzuhalten.
Es ist generell sicherzustellen, dass der Reparaturablauf und
-aufwand anhand der vorliegenden Unterlagen zweifelsfrei nachvollzogen werden kann.