Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. Standardtexte und Richtzeiten | |||||
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext | Zeit | Verr.-Nr. | Codewort |
P | 009151 | Werkstattprobefahrt durchführen; Begründung:....; Monteur: ...; Abfahrt: ...; Ankunft: ...; km-Anfang: ...; km-Ende: ... | |||
Mit dieser Service-Information möchten wir Ihnen einen Überblick zum Thema "Probefahrten" geben und Sie über die Verwendung von Arbeitspositionen für Probefahrten und zur Geräuschbefundung informieren.
Aufwendungen, die aus Probefahrten resultieren und im Zusammenhang mit der Annahme und Endabnahme eines Fahrzeuges entstehen, zählen zu den Werkstattgemeinkosten/Regiekosten und können über Garantie/Gewährleistung/Kulanz nicht abgerechnet werden.
Wenn Probefahrten im Rahmen der technischen Reparatur erforderlich werden, sind diese ggf. als gewährleistungsfähige Aufwendungen anzusehen.
Beispiele für notwendige Probefahrten im Rahmen der Gewährleistungsreparatur sind:
Geräuschbefundungsfahrten
Messfahrten
Kalibrierfahrten sowie
durch die Werkstattliteratur vorgegebene Probefahrten, unabhängig davon, wer diese Leistung erbringt.
Bei Messfahrten ist das Messblatt vollständig mit allen erforderlichen Angaben auszufüllen. Eine Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Messergebnisse die vorliegende Kundenbeanstandung bestätigen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem gültigen Garantiehandbuch.
Da Probefahrten nicht im Leistungslohn erfolgen können, müssen bei deren Durchführung die dafür erforderlichen Zeiten, die beteiligten Mitarbeiter und die laut Arbeitsposition geforderten Aus- und Einfahrtkilometerstände auf dem Reparaturauftrag gestempelt bzw. maschinell oder handschriftlich eingetragen werden.
Falls erforderlich, können diese Zeiten dann zur Einreichung im Gewährleistungs-, Garantie- oder Kulanzfall unter Zugrundelegung des Werkstattfaktors in Arbeitswerte bzw. Zeiten umgerechnet werden.
Bitte achten Sie darauf, dass der Befund, der ggf. über die Probefahrt festgelegt wurde, auf dem Auftrag aussagekräftig dokumentiert wird.
Daten, die zur Lohn- bzw. Gehaltsfindung dienen, sind gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem gültigen Garantiehandbuch (EWMR bzw. WMW).
Für die Dokumentation einer Probefahrt auf dem Werkstattauftrag und ggf. die Einreichung im Gewährleistungs-, Garantie- oder Kulanzfall stehen Ihnen diverse Arbeitspositionen in den Gruppen 00, 07,18, 27 und 94 zur Verfügung, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern möchten.
Mess- und Kalibrierungsfahrten
In der KG 00 wird die Arbeitsposition 009151 für z. B. Mess- und Kalibrierungsfahrten verwendet. Bei dieser Arbeitsposition muss die Begründung für die Werkstattprobefahrt im dafür vorgesehenen Freitextfeld eingetragen werden. Des Weiteren wird diese Arbeitsposition immer dann angezogen, wenn in den übrigen Gruppen keine adäquate Arbeitsposition zur Verfügung steht, um eine Probefahrt zu dokumentieren.
Diese Arbeitsposition kann mit den übrigen Arbeitspositionen zur Probefahrt und Geräuschermittlung nicht kombiniert werden.
Verbrauchsmessfahrt
Für die Kraftstoffverbrauchsmessfahrt steht Ihnen zur Dokumentation auf dem Werkstattauftrag die Arbeitsposition 071333 zur Verfügung.
Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. der Standardtexte und Richtzeiten |
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext |
P | 071333 | Kraftstoffverbrauch ermitteln (durch Fahren auf der Straße) |
Ölverbrauchsmessfahrt
Die Ölverbrauchsmessfahrt wird über die Arbeitsposition 181010 dokumentiert.
Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. der Standardtexte und Richtzeiten |
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext |
P | 181010 | Ölverbrauchsmessfahrt (auf der Straße) durchführen |
Adaption des Automatikgetriebes
Für die Adaption des Automatikgetriebes wurde die Arbeitsposition 271047 hinterlegt.
Diese Arbeitsposition kann mit den übrigen Arbeitspositionen nicht kombiniert werden.
Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. der Standardtexte und Richtzeiten |
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext |
P | 271047 | Anpassung (Adaption) durchführen (nach Reparatur) |
Geräuschermittlung im Stand in der Werkstatt
Für die Geräuschermittlung im Stand in der Werkstatt, sowie für die Beseitigung von Geräuschen, dient die Arbeitsposition 941010. Werden Kleinreparaturen, wie z. B. das Abfilzen von Verkleidungen oder das Nachziehen von Schrauben im Rahmen der Geräuschbeseitigung notwendig, so ist diese Arbeitsposition in Kombination mit der entsprechenden Arbeitsposition für die Geräuschprobefahrt zu verwenden.
Die Kombination der Arbeitspositionen ist im Mitteilungsfeld des Antrages aussagekräftig zu erläutern, andernfalls erfolgt eine Ablehnung der Arbeitsposition im G/K-Antrag.
Bitte hierbei beachten, dass für Zerlegearbeiten am Fahrzeug die entsprechenden Arbeitspositionen gemäß WIS/ASRA für die einzelnen Bauteile verwendet werden müssen. Die Arbeitsposition 94-1010 bezieht sich lediglich auf das Lokalisieren und Beseitigen der Geräusche, nicht auf die Zerlegung des Fahrzeuges. Die Abhilfemaßnahme ist im entsprechenden Freitextfeld auf dem Auftrag zu dokumentieren.
Beispiel:
Abhilfe: Hutablage im rechten (Fahrtrichtung) Bereich, am Übergang zur Heckscheibe mit 50 mm Filz hinterlegt. Hutablage steht an der Karosserie an und verursacht daher Knarzgeräusche bei Fahrzeugverwindung.
Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. der Standardtexte und Richtzeiten |
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext |
P | 941010 | Geräusche; Ortsangabe: ... lokalisieren und beseitigen; Abhilfe: ... |
Probefahrten zur Geräuschbefundung
Für Probefahrten im Zuge der Geräuschbefundung stehen Ihnen drei Arbeitspositionen zur Verfügung:
94-1013
94-1015
94-1017
Wichtig ist, dass sich die Arbeitsposition auf das schadensverursachende Bauteil bezieht, d. h., der Monteur legt die Arbeitsposition anhand des Befundes fest. Die Arbeitspositionen 94-1013, 94-1015 und 94-1017 können miteinander nicht kombiniert werden. Die Arbeitspositionen bilden lediglich das Lokalisieren der Geräusche ab, Zerlegearbeiten am Fahrzeug müssen separat aufgeführt werden.
Beispiel: Der Kunde beanstandet Windgeräusche ab 180 km/h im rechten Fondtürbereich zur C-Säule hin.
Der Monteur ermittelt den Abdichtrahmen der rechten Fondtür als Schadensursache.
Da es sich um Geräusche an der Karosserie handelt, muss die Arbeitsposition 94-1017 verwendet werden.
Werden bei der Probefahrt mehrere Ursachen für das Geräusch festgestellt, darf nur eine Arbeitspositionsnummer verwendet werden.
Diese muss der Ursache der Beanstandung entsprechen und dem Schadensschlüssel mit den höchsten Arbeitswerten/Zeiten zugeordnet und abgerechnet werden.
Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. der Standardtexte und Richtzeiten |
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext |
P | 941013 | Geräusche am Motor lokalisieren; |
P | 941015 | Geräusche am Fahrwerk lokalisieren; |
P | 941017 | Geräusche an der Karosserie lokalisieren; |