AR07.54-D-0001A | Dichtheitsprüfung Erdgasanlage | 8.7.98 |
MOTOR 111.979 im TYP 902.061 /062, 903.061 /062 /063, 904.062 /063
mit CODE (KL8) Druckgasbehälter im Laderaum
mit CODE (MS7) NGT (Natural Gas Transporter) Sprinter
MOTOR 111.979 im TYP 902.012 /062 /072, 903.012 /013 /022 /062 /063 /072 /073, 904.012 /013 /062
mit CODE (KL9) Druckgasbehälter Unterfluranordnung
mit CODE (MS7) NGT (Natural Gas Transporter) Sprinter
MOTOR 111.984 im TYP 902.661 /662, 903.661 /662 /663, 904.662 /663
mit CODE (KL8) Druckgasbehälter im Laderaum
mit CODE (MS7) NGT (Natural Gas Transporter) Sprinter
MOTOR 111.984 im TYP 902.612 /662 /672, 903.612 /613 /622 /662 /663 /672 /673, 904.612 /613 /662
mit CODE (KL9) Druckgasbehälter Unterfluranordnung
mit CODE (MS7) NGT (Natural Gas Transporter) Sprinter
D07.54-0009-09
Darstellung zeigt Unterfluranordnung KL9,
für Laderaumanordnung KL8 sinngemäß
1 Verschraubungen an den hinteren Druckgasbehältern
5 Verschraubungen am Druckregler
6 Verschraubungen am Gasfilter
7 Verschraubung an der Gasverteilerleiste
8 Verschraubung am Gasmanometer
2 Verschraubungen an den vorderen Druckgasbehältern
3 Verschraubungen am Verteilerblock
4 Verschraubungen am Rückschlagventil
| Prüfen | ||
Gefahr! | Explosionsgefahr durch Austritt von Erdgas oder Überhitzung der Druckgasbehälter bei Arbeiten an erdgasbetriebenen Fahrzeugen. Erfrierungsgefahr für Körperteile durch ausströmendes Erdgas und durch Berühren der ventilnahen Bauteile beim Entleeren von Druckgasbehältern. Vergiftungs- bzw. Erstickungsgefahr durch Einatmen von Erdgas. | Zündquellen beseitigen. Für ausreichende Belüftung sorgen. Wärmeschutzhandschuhe tragen. | |
1 | Die dargestellten Prüfstellen (1 - 8) mit Seifenlauge bestreichen und auf Blasenbildung kontrollieren | Zur Kontrolle der hinteren Verschraubung am Rückschlagventil (4) muss das Fahrzeug kurz mit Erdgas nachgetankt werden. | |
2 | Ergebnis im Prüfprotokoll festhalten |
Referenzierte Dokumente
- ar0754d000101a Prüfprotokoll Dichtheitsprüfung Erdgasanlage
- as0000z001801a Explosionsgefahr durch Austritt von brennbaren Gasen oder Überhitzung der Gasbehälter. Verletzungsgefahr durch Verbrennungen an Haut und Augen. Erfrierungsgefahr für Körperteile durch ausströmendes Gas und durch Berühren der