AR07.16-P-1100B | Kraftstoffkühler aus-, einbauen | 6.5.99 |
MOTOR 611.961 ab 1.6.99 im TYP 210.006 /007 /206 /606
MOTOR 612.961 im TYP 210.016 /216 /616
MOTOR 613.961 im TYP 210.026 /226
P47.00-2033-06
1 Kraftstoffzulaufleitung
2 Kraftstoffrücklaufleitung
3 Mutter
4 Halter Kraftstoffkühler
5 Luftführungsgehäuse
6 Abdeckung Kraftstoffkühlergehäuse
| Aus-, Einbauen | ||
Gefahr! | Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff. | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Beim Umgang mit Kraftstoff Schutzkleidung tragen. | |
1 | Abdeckung (6) des Kraftstoffkühlergehäuses abnehmen | ||
2 | Luftführungsgehäuse (5) zum Kraftstoffkühler (14) herunterklappen | ||
3 | Muttern (3) am Kraftstoffkühler (14) lösen | ||
4 | Halter (4) des Kraftstoffkühlers lösen | ||
5 | Kraftstoffschläuche (1, 2) mit Matraklemmen abklemmen | Kraftstoffschläuche so nah wie möglich am Kraftstoffkühler abklemmen, damit wenig Kraftstoff auslaufen kann. | |
Klemme | |||
6 | Kraftstoff-Zulaufleitung (1) und Kraftstoff-Rücklaufleitung (2) am Kraftstoffkühler (14) abschließen | Auslaufenden Kraftstoff auffangen. | |
7 | Kraftstoffkühler (14) aus dem Halter (4) nach hinten herausschieben | Auslaufenden Kraftstoff auffangen. | |
8 | Einbau in umgekehrter Reihenfolge | ||
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
9 | Dichtheit der Kraftstoffanlage bei laufendem Motor prüfen |
Klemme
000 589 54 37 00
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff