AP55.20-W-5550A | Kipperanlage — Funktion, Spiel und Befestigung prüfen | 10.10.06 |
TYP 375.303 /323 /373 /374
TYP 932, 942, 952
TYP 972
N55.20-2038-09
1 Steuerventil
2 Hilfsrahmen
3 Sicherheitsseil
4 Stütze
5 Gestänge
11 Anschlag
12 Nocken
I Bordwand mit Klauenverschluss
II Bordwand mit Nockenverschluss
6 Kipphebel
7 Rolle
8 Nocke
9 Anschlag
10 Klaue
| Prüfen | ||
| Folgende Arbeitsanleitung behandelt im Mercedes-Benz-Werk eingebaute Meiller-Kipperanlagen. Bei anderen Kipperanlagen sind die, eventuell abweichenden, Bedienungs- und Wartungsvorschriften des jeweiligen Herstellers zu beachten | ||
Gefahr! | Lebensgefahr beim Kipperbetrieb durch Aufenthalt im Kippbereich oder unter der angehobenen Kippbrücke. Verletzungsgefahr durch Quetschen und Klemmen von Körperteilen beim Absetzen der Kippbrücke | Während des Kippens dürfen sich keine Personen im Kippbereich der Kippbrücke befinden. Bei Arbeiten unter der angehobenen Kippbrücke diese immer mit der Kippbrücken-Stütze sichern. | |
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
1 | Motor starten, Kipperpumpe einschalten | Die Kontrollleuchte "Nebenantrieb" muss aufleuchten. | |
2 | Steuerventil (1) betätigen und Kippbrücke anheben | Vor Abheben der Kippbrücke muss die Kontrollleuchte "Kippbrücke" aufleuchten. | |
3 | Funktion und Einstellung des Abstellventils prüfen, dazu Kippbrücke bis zum Abregeln anheben | Beim Rückwärts- und Seitwärtskippen muss das Abstellventil öffnen bevor die Sicherheitsseile (3) gespannt sind, auch bei erhöhter Motordrehzahl und maximaler Förderleistung der Pumpe. | |
Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |||
4 | Hilfsrahmen (2) und Sicherheitsseile (3) auf Zustand und Befestigung prüfen | Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |
5 | Stütze (4) der Kippbrücke auf Gangbarkeit prüfen | Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |
6 | Kippbrücke ablassen | ||
7.1 | Einstellung des automatischen Klauenverschlusses prüfen | Bordwand mit Klauenverschluss Die Rolle (7) des Kipphebels (6) muss spielfrei auf der Nocke (8) aufsitzen. Zwischen Klaue (10) und Anschlag (9) muss ein Abstand (A) von ca. 6 mm vorhanden sein. | |
Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |||
7.2 | Einstellung des automatischen Nockenverschlusses prüfen | Bordwand mit Nockenverschluss Die Rolle (7) des Kipphebels (6) muss spielfrei auf der Nocke (8) aufsitzen. Zwischen Nocken (12) und Anschlag (11) muss ein Abstand (B) von ca. 1 bis 3 mm vorhanden sein. Zwischen Kipperboden und Rückwand muss ein Abstand (C) von ca. 3 mm vorhanden sein. | |
Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |||
8 | Funktion des Verschlusses prüfen, dazu Kippbrücke langsam anheben | Bei einem Kippwinkel von ca. 6° muss die Klaue (10) oder der Nocken (12) den Anschlag (9 oder 11) freigeben. | |
Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |||
9 | Kippbrücke ablassen und Kipperpumpe ausschalten | Die Kontrollleuchte "Nebenantrieb" muss erlöschen. | |
10 | Motor abstellen |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as5520z000101a Lebensgefahr beim Kipperbetrieb durch Aufenthalt im Kippbereich oder unter der angehobenen Kippbrücke. Verletzungsgefahr durch Quetschen und Klemmen von Körperteilen beim Absetzen der Kippbrücke